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   LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2009 - L 5 KR 150/08   

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https://dejure.org/2009,13049
LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2009 - L 5 KR 150/08 (https://dejure.org/2009,13049)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.2009 - L 5 KR 150/08 (https://dejure.org/2009,13049)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - L 5 KR 150/08 (https://dejure.org/2009,13049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) auf einen selbst krankenversicherten Familienangehörigen im Fall eines Besuchs eines im Ausland beschäftigten Krankenkassenmitglieds

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 556
  • NZS 2010, 632
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 64/80

    Kostenerstattung von der Krankenkasse; Selbsttragung der Kosten; Beschäftigung im

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2009 - L 5 KR 150/08
    Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergebe sich der Grundsatz, dass der im Inland versicherte Ehegatte eines im Ausland beschäftigten versicherungspflichtigen Arbeitnehmers aus gesetzessystematischen Erwägungen heraus seinen vorgegebenen Krankenversicherungsschutz nicht allein deshalb verlieren soll, weil er seinen Ehegatten im Ausland begleitet oder besucht (Hinweis auf BSG 9.3.1982 - 3 RK 64/80).

    Vor dem Hintergrund des früheren Rechts habe das Bundessozialgericht mit dem Urteil vom 9.3.1982 - 3 RK 64/80 - mitreisende Familienangehörige in den Auslandsversicherungsschutz einbezogen.

    Zwar würde sich ein Leistungsanspruch des Klägers nach § 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 SGB V grundsätzlich unmittelbar gegen den Beigeladenen als Arbeitgeber der Ehefrau des Klägers richten (Padé, in JurisPK-SGB V § 17 Rn. 31; Noftz, in Hauck/ Noftz, SGB V K § 17 Rn. 1c, zu Ausnahmen Rn. 10 f.) und nur der Beigeladene hätte gegen die beklagte Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenerstattung nach § 17 Abs. 2 SGB V (zur Leistungspflicht der Krankenkasse des "begleitenden" Ehegatten, soweit dieser selbst versichert ist, vgl. BSG 9.3.1982 - 3 RK 64/80, juris Rn. 47).

    Soweit diese Auffassung sich auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 9.3.1982 - 3 RK 64/80 - stützt, ist die unter Geltung der krankenversicherungsrechtlichen Bestimmungen der RVO ergangene Entscheidung nicht auf die Rechtslage unter Geltung des SGB V übertragbar.

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 13/04 R

    Arbeitgeber - krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2009 - L 5 KR 150/08
    Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollte es somit für die übrigen Familienangehörigen bei dem Grundsatz des § 16 SGB V bleiben und der Leistungsanspruch ruhen (vgl. auch BSG 27.9.2005 - B 1 KR 13/04, juris Rn. 27).

    Der Gesetzgeber ist in seinem sozialpolitischen Ermessen grundsätzlich frei, in welcher Weise und unter welchen Voraussetzungen er Betroffenen - ggf. typisierend - sozialversicherungsrechtliche Ansprüche einräumen will, solange er dabei nicht gegen das Willkürverbot verstößt (BSG 27.9.2005 - B 1 KR 13/04 R, juris Rn. 28 m.w.N.).

  • BSG, 20.06.2006 - B 1 KR 29/06 B

    Kostenübernahme der Krankenversicherung bei Krankenbehandlungen einer Ehefrau im

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2009 - L 5 KR 150/08
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG lässt sich ein Anspruch des Klägers auf entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 GG nicht herleiten (BSG 20.6.2006 - B 1 KR 29/06 B, juris Rn. 6 m.w.N.) Eine erweiternde Auslegung des § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB V ist auch nicht durch das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG geboten.
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 5/98 R

    KVdR - Versicherungsverhältnis - Mitgliedschaftsverhältnis -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2009 - L 5 KR 150/08
    Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf BSG 16.6.1999 - B 1 KR 5/98 R) ergebe sich, dass dem Territorialprinzip keine entscheidende Bedeutung zukomme und deshalb die Leistungspflicht der KVdR auch beim Besuch eines ins Ausland entsandten Ehegatten fortbestehen müsse.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2009 - L 5 KR 150/08
    Das Ruhen des Leistungsanspruchs während eines Aufenthalts im vertragslosen Ausland verstößt nicht gegen die aus Art. 2 Abs. 1 und 2 GG folgende Pflicht des Gesetzgebers zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit von Beitrag und Leistung sowie eines effektiven Schutzes des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit in der gesetzlichen Krankenversicherung (BVerfG 6.12.2005 - 1 BvR 347/98, juris Rn. 52 ff.).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 32/94

    KVdR - Ruhen - Leistungsanspruch - vorübergehender Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2009 - L 5 KR 150/08
    (BSG 24.9.1996 - 1 RK 32/94, juris Rn. 19 m.w.N.).
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