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   LSG Rheinland-Pfalz, 14.02.2005 - L 5 ER 133/04 KR   

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https://dejure.org/2005,14010
LSG Rheinland-Pfalz, 14.02.2005 - L 5 ER 133/04 KR (https://dejure.org/2005,14010)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.02.2005 - L 5 ER 133/04 KR (https://dejure.org/2005,14010)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - L 5 ER 133/04 KR (https://dejure.org/2005,14010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch eines Krankenversicherungsträgers gegen ein Versicherungsmitglied; Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflicht zur Abführung der Beiträge; Voraussetzungen für die Verwirkung einer Beitragsschuld; Geltendmachung eines Gegenanspruchs auf Schadensersatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Beitragsforderung im sozialgerichtlichen Verfahren, Einrede der Arglist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 167
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.04.2002 - VII B 73/01

    Keine Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG (Entscheidung unter allen in Betracht

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.02.2005 - L 5 ER 133/04
    Auch über die Aufrechnung mit einer solchen rechtswegfremden Forderung darf das Gericht der Sozialgerichtsbarkeit nicht entscheiden (vgl BFHE 198, 55; dazu Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 51 Rz 39 Stichwort "Aufrechnung").
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - L 5 ER 95/04

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollziehung - ernstliche Zweifel

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.02.2005 - L 5 ER 133/04
    Ernstliche Zweifel iSd § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG bestehen, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs wahrscheinlicher ist als Misserfolg, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 9.12.2004, Az L 5 ER 95/04 KR).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.02.2005 - L 5 ER 133/04
    Wegen § 17 Abs. 2 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist das Gericht der Sozialgerichtsbarkeit gehindert, über eine solche umstrittene Forderung, mit der gegen einen Beitragsanspruch aufgerechnet wird, zu entscheiden (BVerwG, NJW 1993, 2255), weshalb es auch nicht befugt sein kann, die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Beitragsbescheid im Hinblick auf eine solche Aufrechnung anzuordnen.
  • SG Oldenburg, 20.05.2011 - S 61 KR 321/10

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragstragung - Versicherter trägt

    Im Öffentlichen Recht ist der Grundsatz von Treu und Glauben zwar anwendbar (LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.02.2005 - L 5 ER 133/04 KR).

    (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.02.2005 - L 5 ER 133/04 KR).

    (vgl. SG Lübeck, Urt. v. 22.08.2008 - S 9 KR 6/07; LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.02.2005 - L 5 ER 133/04 KR) Sowohl dort als auch im vorliegenden Fall ist es eine Frage der Risikozuordnung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 5 KR 128/08

    Krankenversicherung

    Das Risiko, das der Arbeitgeber Beiträge nicht entrichtet, trägt das freiwillige Mitglied (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.02.2005 -L 5 ER 133/04 KR-; SG Frankfurt, Urteil vom 19.07.2007 -S 18 KR 3076/04-).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - L 5 KR 5650/09
    Im Übrigen dürfe das Sozialgericht nicht über einen Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB entscheiden, sondern ausschließlich die ordentliche Gerichtsbarkeit; dies gelte entgegen der Auffassung der Klägerin auch dann, wenn mit der angeblichen Schadensersatzforderung gegen eine streitige Beitragsforderung aufgerechnet werden solle (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2006, 167 Rdnr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2010 - L 5 KR 1153/10
    Ernstliche Zweifel i. S. d. § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG liegen vor, wenn der Erfolg des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.2.2005, - L 5 ER 133/04 KR - oder LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.1.2005, - L 2 B 9/03 KR ER - sowie Senatsbeschluss vom 3.7.2006, - L 5 KR 2577/06 ER-B - und vom 5.2.2007, - L 5 R 5776/06 ER-B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2013 - L 4 KR 498/11
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Februar 2005, L 5 ER 133/04 KR, hat das SG ausgeführt, dass das Risiko, dass der Arbeitgeber absprachewidrig die Beiträge nicht an die Krankenkasse entrichte, beim freiwilligen Mitglied verbleibe.
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