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   LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10   

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https://dejure.org/2012,21518
LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10 (https://dejure.org/2012,21518)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.05.2012 - L 3 AS 87/10 (https://dejure.org/2012,21518)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - L 3 AS 87/10 (https://dejure.org/2012,21518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 30.07.2004, § 12 Abs 1 SGB 2 vom 19.11.2004, § 41 Abs 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 2 Abs 4 S 1 AlgIIV 2008 vom 17.12.2007, § 2 Abs 4 S 3 AlgIIV 2008 vom 17.12.2007
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Überbrückungsgeld für Haftentlassene nach § 51 StVollzG - Einkommen bei Auszahlung nach Beantragung von Arbeitslosengeld II - einmalige Einnahme - Verteilzeitraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Überbrückungsgeld für Haftentlassene als Einkommen oder Vermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Überbrückungsgeld für Haftentlassene als Einkommen oder Vermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Überbrückungsgeld für Strafgefangene auf Grundsicherungsleistungen des SGB II

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Überbrückungsgeld für Strafgefangene auf Grundsicherungsleistungen des SGB II

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überbrückungsgeld für Strafgefangene kann auf Grundsicherungsleistungen des SGB II angerechnet werden - Verteilung des Überbrückungsgeldes auf angemessenen Zeitraum zulässig

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 94/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Überbrückungsgeld nach § 51 Abs. 1 StVollzG als einmalige Einnahme 1. Überbrückungsgeld nach § 51 Abs. 1 StVollzG ist je nach dem Zeitpunkt des Zuflusses vor oder nach der Antragstellung als Vermögen oder als Einkommen zu berücksichtigen (Anschluss an BSG, Urteil vom 06.10.2011 B 14 AS 94/10 R).

    So ist auch der Hinweis des BSG in seinem Urteil vom 06.10.2011 (B 14 AS 94/10 R, zit nach Juris) zu verstehen, es bleibe offen, ob das Überbrückungsgeld wegen seiner besonderen Zweckbestimmung die Hilfebedürftigkeit grundsätzlich ausschließt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (nochmals bestätigt durch Urteil vom 06.10.2011 - B 14 AS 94/10 R - mwN, zit nach Juris) ist Einkommen i. S. d. § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte.

    Die Zuordnung des Überbrückungsgeld zu Einkommen oder Vermögen ist ebenso wie bei anderen zur Sicherung des Unterhalts dienende Leistungen allein an das konstitutive Antragserfordernis nach § 37 SGB II gekoppelt (BSG, Urteil vom 06.10.2011, aaO).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
    In der Auszahlung des Überbrückungsgeldes liegt nicht lediglich die Realisierung eines zuvor schon erlangten Vermögenswerts, der mit einem Sparguthaben vergleichbar und deswegen, soweit er vor Antragstellung erlangt wurde, als Vermögen zu behandeln wäre (vgl dazu BSG, U rteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R - Rn 17 f, zit nach Juris).

    Die Verteilungsregelung soll verhindern, dass die einmaligen Einnahmen den Bedarf im Zuflussmonat übersteigen und die Hilfebedürftigkeit entfallen lassen, was zum Wegfall der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung führt mit der Folge, dass der Arbeitsuchende sich in diesem Monat freiwillig versichern muss (BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R - Rn 29, Juris; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl, Rn 16b zu § 13).

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 64.86

    Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes nach § 51 StVollzG

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
    Die zum Recht der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (Ur teil vom 21.06.1990 - 5 C 64.86 - zit nach Juris), nach der das Überbrückungsgeld zumindest auch der Freistellung von staatlichen Transferleistungen für einen überschaubaren Zeitraum dient , betrifft lediglich die Art und Weise seiner Berücksichtigung bei der Bedarfsberechnung.

    Daraus folgt nicht, dass das Überbrückungsgeld unabhängig von seiner Einordnung als Einkommen oder Vermögen in jedem Fall der Freistellung von Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen dient und im Ergebnis immer wie Einkommen zu berücksichtigen ist (so noch BVerwG, Urteil vom 21.06.1990, aaO, zum Recht der Sozialhilfe nach dem früheren BSHG) .

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
    Eine Kürzung des Regelbedarfs kann nur aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erfolgen (BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R -).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 86/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
    Die Auszahlung des Überbrückungsgeldes ist, da der Anspruch darauf durch die Einbehaltung von Lohn entsteht, der dem Gefangenen aus freien Beschäftigungsverhältnissen, anstaltsintern zugewiesenen Arbeiten oder einer erlaubten freiberuflichen Tätigkeit zusteht, vergleichbar mit Nachzahlungen von Arbeitsentgelt für einen vor der Antragstellung liegenden Zeitraum, die grundsicherungsrechtlich als Einkommen zu behandeln sind (BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 86/08 R - zit nach Juris).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
    Von diesem waren im Zuflussmonat die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 SGB II abzusetzen und der Rest auf den Verteilzeitraum umzulegen (BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R - zit nach Juris).
  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 13/10 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung für vormals gesetzliche

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
    Zwar kann ein Haftentlassener auch ohne den Bezug von ALG II nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst a und b SGB V versicherungspflichtig werden (vgl dazu BSG, Urteil vom 21.12.2011 - B 12 KR 13/10 R - zit nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 5623/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
    Zwar mag richtig sein, dass das Überbrückungsgeld zumindest auch der Freistellung von staatlichen Transferleistungen für einen überschaubaren Zeitraum dient (BVerwG aaO, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.05.2010 - L 13 AS 105/09 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2009 - L 12 AS 5623/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2010 - L 13 AS 105/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
    Zwar mag richtig sein, dass das Überbrückungsgeld zumindest auch der Freistellung von staatlichen Transferleistungen für einen überschaubaren Zeitraum dient (BVerwG aaO, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.05.2010 - L 13 AS 105/09 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2009 - L 12 AS 5623/08).
  • KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11

    Strafvollzug: Verfahren zur Festsetzung des Überbrückungsgeldes

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10
    Die Verwaltungspraxis wird durch bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften (VV) oder ggf vom Land erlassene Ausführungsvorschriften geleitet (vgl dazu Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.09.2011 - 2 Ws 294/11 Vollz - zit nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 78/12 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Leistungen gem

    Ein solches Ergebnis (vgl LSG Rheinland-Pfalz vom 15.5.2012 - L 3 AS 87/10 - RdNr 37 ff) kann auch nicht aus allgemeinen Überlegungen für einen Verteilzeitraum, wie insbesondere die Gewährleistung von Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung, hergeleitet werden, weil dieser durch eine Nichtverteilung des Überbrückungsgeldes nicht zwingend entfällt, wie der vorliegende Fall zeigt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 19 AS 773/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In der Auszahlung des Überbrückungsgeldes liegt auch nicht lediglich die Realisierung eines zuvor schon erlangten Vermögenswerts, der mit einem Sparguthaben vergleichbar und deswegen, soweit er vor Antragstellung erlangt wurde, als Vermögen zu behandeln wäre (vgl. LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 15.05.2012 - L 3 AS 87/10 - LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 16.01.2012 - L 2 AS 192/09 - LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 18.05.2010 - L 13 AS 105/09 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2009 - L 12 AS 5623/08).
  • SG Lüneburg, 27.11.2012 - S 46 AS 467/12
    In der Auszahlung des Überbrückungsgeldes liegt nicht lediglich die Realisierung eines zuvor schon erlangten Vermögenswertes, der mit einem Sparguthaben vergleichbar und deswegen, soweit er vor Antragstellung erlangt wurde, als Vermögen zu behandeln wäre (BSG, Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 57/07 R -, Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.5.2012 - L 3 AS 87/10 -, zitiert nach juris).
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