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   LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - L 3 U 112/14   

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https://dejure.org/2015,48062
LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - L 3 U 112/14 (https://dejure.org/2015,48062)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2015 - L 3 U 112/14 (https://dejure.org/2015,48062)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - L 3 U 112/14 (https://dejure.org/2015,48062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Überprüfung der Straßenverhältnisse auf mögliche Glätte vor Fahrtantritt - nicht versicherte Vorbereitungshandlung für den Weg zur Arbeitsstätte - § 8 Abs. 2 SGB VII enthält abschließen-de Aufzählung der versicherten Vorbereitungshandlungen - versicherte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - vorbereitende Handlung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - L 3 U 112/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf die Urteile vom 28.6.1988 - BSG Aktenzeichen 2RU1488 2 RU 14/88 und vom 28.9.1999 -BSG Aktenzeichen B 2 U 33/98 R) sei das Freischaufeln einer Garageneinfahrt von Schnee grundsätzlich als nichtVersicherte vorbereitende Tätigkeit anzusehen und stehe nur ausnahmsweise dann unter Versicherungsschutz, wenn es zur unmittelbaren und unvorhergesehenen Beseitigung eines Hindernisses notwendig sei.

    b) Andere vorbereitende Maßnahmen, wie etwa die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit oder das Auftanken eines für die Fahrt benötigten Pkw, gehören in der Regel nicht zur versicherten Tätigkeit, sondern sind dem persönlichen Lebensbereich des Beschäftigten zuzurechnen und stehen nur ausnahmsweise dann unter Versicherungsschutz, wenn diese Maßnahmen unvorhergesehen während des Zurücklegens eines Wegs von oder zur Arbeitsstätte erforderlich werden (BSG, Urteil vom 30.11.1972 - BSG Aktenzeichen 2RU11982 2 RU 119/82, juris; Urteil vom 28.6.1988 - BSG Aktenzeichen 2RU1488 2 RU 14/88, juris RdNr. 15; Urteil vom 28.9.1999 - BSG Aktenzeichen B2U3398R B 2 U 33/98 R, juris RdNr. 22).

    Das BSG hat daher etwa das Räumen der Garageneinfahrt von Schnee grundsätzlich dem unversicherten Bereich zugeordnet und Versicherungsschutz hier nur ausnahmsweise dann für naheliegend gehalten, wenn der Versicherte beim Verlassen der Garage im Schnee steckengeblieben ist oder ohne vorangehendes Schneeschieben stecken geblieben wäre und er deshalb den Schnee nur soweit beseitigt, wie es erforderlich ist, um mit dem Fahrzeug das Grundstück verlassen zu können; über das für die Weiterfahrt notwendige Maß hinausgehende Maßnahmen hat es hingegen dem unversicherten Bereich zugeordnet (BSG, Urteil vom BSG 28.6.1988, aaO, RdNr. 17; Urteil vom 28.9.1999, aaO, RdNr. 22).

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - L 3 U 112/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf die Urteile vom 28.6.1988 - BSG Aktenzeichen 2RU1488 2 RU 14/88 und vom 28.9.1999 -BSG Aktenzeichen B 2 U 33/98 R) sei das Freischaufeln einer Garageneinfahrt von Schnee grundsätzlich als nichtVersicherte vorbereitende Tätigkeit anzusehen und stehe nur ausnahmsweise dann unter Versicherungsschutz, wenn es zur unmittelbaren und unvorhergesehenen Beseitigung eines Hindernisses notwendig sei.

    b) Andere vorbereitende Maßnahmen, wie etwa die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit oder das Auftanken eines für die Fahrt benötigten Pkw, gehören in der Regel nicht zur versicherten Tätigkeit, sondern sind dem persönlichen Lebensbereich des Beschäftigten zuzurechnen und stehen nur ausnahmsweise dann unter Versicherungsschutz, wenn diese Maßnahmen unvorhergesehen während des Zurücklegens eines Wegs von oder zur Arbeitsstätte erforderlich werden (BSG, Urteil vom 30.11.1972 - BSG Aktenzeichen 2RU11982 2 RU 119/82, juris; Urteil vom 28.6.1988 - BSG Aktenzeichen 2RU1488 2 RU 14/88, juris RdNr. 15; Urteil vom 28.9.1999 - BSG Aktenzeichen B2U3398R B 2 U 33/98 R, juris RdNr. 22).

    Das BSG hat daher etwa das Räumen der Garageneinfahrt von Schnee grundsätzlich dem unversicherten Bereich zugeordnet und Versicherungsschutz hier nur ausnahmsweise dann für naheliegend gehalten, wenn der Versicherte beim Verlassen der Garage im Schnee steckengeblieben ist oder ohne vorangehendes Schneeschieben stecken geblieben wäre und er deshalb den Schnee nur soweit beseitigt, wie es erforderlich ist, um mit dem Fahrzeug das Grundstück verlassen zu können; über das für die Weiterfahrt notwendige Maß hinausgehende Maßnahmen hat es hingegen dem unversicherten Bereich zugeordnet (BSG, Urteil vom BSG 28.6.1988, aaO, RdNr. 17; Urteil vom 28.9.1999, aaO, RdNr. 22).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - L 3 U 112/14
    Diese Konzeption lässt erkennen, dass der Versicherungsschutz für Vorbereitungshandlungen grundsätzlich auf diejenigen Verrichtungen beschränkt sein soll, die das Gesetz selbst ausdrücklich nennt; Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn die Vorbereitungshandlungen mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit oder der kraft Gesetzes versicherten Vorbereitungshandlung so eng verbunden ist, dass beide bei natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit bilden (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 28.4.2004 - BSG Aktenzeichen UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 05/2016 vom 18.05.2016 DOK 372.1:371.12 B2U2603R B 2 U 26/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr, 5; Urteil vom 7.9.2004 - BSG Aktenzeichen B2U3503R B 2 U 35/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. SOZR 42700 § 6; LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 9.4.2008 - LSGNORDRHEINWESTFALEN Aktenzeichen L17U18807 L 17 U 188/07, juris RdNr. 25).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - L 3 U 112/14
    Diese Konzeption lässt erkennen, dass der Versicherungsschutz für Vorbereitungshandlungen grundsätzlich auf diejenigen Verrichtungen beschränkt sein soll, die das Gesetz selbst ausdrücklich nennt; Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn die Vorbereitungshandlungen mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit oder der kraft Gesetzes versicherten Vorbereitungshandlung so eng verbunden ist, dass beide bei natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit bilden (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 28.4.2004 - BSG Aktenzeichen UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 05/2016 vom 18.05.2016 DOK 372.1:371.12 B2U2603R B 2 U 26/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr, 5; Urteil vom 7.9.2004 - BSG Aktenzeichen B2U3503R B 2 U 35/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. SOZR 42700 § 6; LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 9.4.2008 - LSGNORDRHEINWESTFALEN Aktenzeichen L17U18807 L 17 U 188/07, juris RdNr. 25).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - L 3 U 112/14
    Für den sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ist die Handlungstendenz des Versicherten maßgeblich (BSG, Urteil vom 30.10.2007 - BSG Aktenzeichen B2U2906R B 2 U 29/06 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. SOZR 42700 § 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 17 U 188/07

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls nach dem Verlassen des unmittelbaren

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - L 3 U 112/14
    Diese Konzeption lässt erkennen, dass der Versicherungsschutz für Vorbereitungshandlungen grundsätzlich auf diejenigen Verrichtungen beschränkt sein soll, die das Gesetz selbst ausdrücklich nennt; Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn die Vorbereitungshandlungen mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit oder der kraft Gesetzes versicherten Vorbereitungshandlung so eng verbunden ist, dass beide bei natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit bilden (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 28.4.2004 - BSG Aktenzeichen UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 05/2016 vom 18.05.2016 DOK 372.1:371.12 B2U2603R B 2 U 26/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr, 5; Urteil vom 7.9.2004 - BSG Aktenzeichen B2U3503R B 2 U 35/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. SOZR 42700 § 6; LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 9.4.2008 - LSGNORDRHEINWESTFALEN Aktenzeichen L17U18807 L 17 U 188/07, juris RdNr. 25).
  • LSG Thüringen, 22.12.2016 - L 1 U 319/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 8

    Ebenfalls kann offen bleiben, ob Unfallversicherungsschutz unter dem Gesichtspunkt ausscheidet, dass das Abholen der Flugtauglichkeitsbescheinigung als Vorbereitungshandlung für einen Rückflug anzusehen ist (vgl. zum Versicherungsschutz bei Vorbereitungshandlungen LSG Rheinland - Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2015, Az.: L 3 U 112/14, zitiert nach Juris).
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