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   LSG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - L 5 KR 132/16   

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https://dejure.org/2017,64912
LSG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - L 5 KR 132/16 (https://dejure.org/2017,64912)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.02.2017 - L 5 KR 132/16 (https://dejure.org/2017,64912)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - L 5 KR 132/16 (https://dejure.org/2017,64912)
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - L 5 KR 738/16

    Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch setzt voraus, dass der Berechtigte (hier die Klägerin) im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen (hier die Aufwandspauschale) ohne rechtlichen Grund erbracht hat (BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R Rn. 9 m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 27.10.2016 - L 5 KR 132/16 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2020 - L 5 KR 795/18
    Als Rechtsgrundlage hierfür kommt allein der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch in Betracht, der voraussetzt, dass der Berechtigte im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht hat (BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R Rdn. 9 m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 27.10.2016 - L 5 KR 132/16 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 5 KR 174/15

    Vergütung einer Krankenhausbehandlung

    Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Berechtigte (hier die Klägerin) im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht hat (st. Respr. vgl. z.B. BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R Rn. 9 m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 27.10.2016 - L 5 KR 132/16 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - L 5 KR 537/17

    Abrechnung einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung

    Rechtsgrundlage für den Zahlungsanspruch, den die Beklagte im Rahmen der zulässigen Widerklage nach § 100 SGG im Wege der (echten) Leistungsklage i.S. des § 54 Abs. 5 SGG geltend macht (st.Rspr., vgl. z.B. BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R -), ist der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (zur Anwendung auf überzahlte Krankenhausvergütung stRspr, BSG, Urteil vom 1.7.2014 - B 1 KR 62/12 R, LSG NRW, Urteil vom 27.10.2016 - L 5 KR 132/16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2019 - L 5 KR 213/18

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Das Klagebegehren stellt sich als Rückforderung auf der Grundlage eines (insoweit allein in Betracht kommenden) öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches dar, den die Beklagte zulässigerweise mit der (echten) Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) verfolgen kann (st. Respr. vgl. z.B. BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R Rn. 8 f. m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 27.10.2016 - L 5 KR 132/16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - L 5 KR 170/20

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Als Rechtsgrundlage hierfür kommt allein der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch in Betracht, der voraussetzt, dass der Berechtigte im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht hat (BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R Rdn. 9 m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 27.10.2016 - L 5 KR 132/16 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - L 5 KR 679/18

    Kein Anspruch auf Potenzialleistungen

    (1) Als Rechtsgrundlage hierfür kommt allein der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch in Betracht, der voraussetzt, dass der Berechtigte im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht hat (BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R Rn. 9 m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 27.10.2016 - L 5 KR 132/16. m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2019 - L 5 KR 621/17

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Das Klagebegehren stellt sich als Rückforderung auf der Grundlage eines insoweit allein in Betracht kommenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs dar, den die Klägerin zulässigerweise mit der echten Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz [SGG]) verfolgen kann (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R Rdn. 8 f. m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 27.10.2016 - L 5 KR 132/16).
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