Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,47071
LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00 (https://dejure.org/2000,47071)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.10.2000 - L 4 RA 28/00 (https://dejure.org/2000,47071)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - L 4 RA 28/00 (https://dejure.org/2000,47071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,47071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich für den Gesetzgeber je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Schranken, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 92, 53, 68 [BVerfG 11.01.1995 - 1 BvR 892/88] ).

    Er verletzt nur dann das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 92, 53, 68f; 95, 143, 154 f; 96, 315, 325).

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143, 157 f. [BVerfG 12.11.1996 - 1 BvL 4/88] ), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. BVerfGE 92, 53, 68 f. [BVerfG 11.01.1995 - 1 BvR 892/88] ; BSG, SozR 3-5050 § 22 Nr. 6).

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    Er verletzt nur dann das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 92, 53, 68f; 95, 143, 154 f; 96, 315, 325).

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143, 157 f. [BVerfG 12.11.1996 - 1 BvL 4/88] ), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. BVerfGE 92, 53, 68 f. [BVerfG 11.01.1995 - 1 BvR 892/88] ; BSG, SozR 3-5050 § 22 Nr. 6).

    Die Neuordnung des Rentenrechts mit dem Ziel der Überführung der in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesamtdeutsche Rentenversicherung konnte nur schrittweise, in manchen Bereichen zügiger, in anderen weniger schnell, erfolgen (BVerfGE 95, 143 ff [BVerfG 12.11.1996 - 1 BvL 4/88] ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    Sie waren in ähnlicher Weise wie entsprechende Rechtspositionen der westdeutschen gesetzlichen Rentenversicherung den Berechtigten privatnützig zugeordnet und dienten zur Sicherung ihrer Existenz (BVerfG, SozR 3-8570 § 10 Nr. 3).

    Allerdings kommt der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz den Rentenansprüchen und -anwartschaften aus der früheren DDR nur in der Form zu, die sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrages erhalten haben, weil die Rentenanwartschaften aus der Zeit vor dem Beitritt erst durch den Einigungsvertrag wie andere Vermögenswerte Rechtspositionen in den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum nach Art. 14 GG einbezogen worden sind (vgl. BVerfGE 91, 294, 307 f [BVerfG 22.11.1994 - 1 BvR 351/91] ; BVerfG SozR 3-8570 § 10 Nr. 3).

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/98 R

    Fremdrentenrecht - Kürzung von Entgeltpunkten - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143, 157 f. [BVerfG 12.11.1996 - 1 BvL 4/88] ), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. BVerfGE 92, 53, 68 f. [BVerfG 11.01.1995 - 1 BvR 892/88] ; BSG, SozR 3-5050 § 22 Nr. 6).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    Zwar handelt es sich bei Rentenanwartschaften aufgrund von Beitrags Zeiten um eigentumsrechtlich geschützte Positionen nach Art. 14 GG (vgl. z. B. BVerfGE 64, 87, 97 [BVerfG 10.05.1983 - 1 BvR 820/79] ; BVerfGE 75, 78, 96 [BVerfG 08.04.1987 - 1 BvR 564/84] ).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    So kann er Rentenansprüche und Rentenanwartschaften beschränken, Leistungen kürzen sowie Ansprüche und Anwartschaften umgestalten, sofern dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. BVerfGE 53, 257, 293 [BVerfG 28.02.1980 - 1 BvL 17/77] ).
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    Zwar handelt es sich bei Rentenanwartschaften aufgrund von Beitrags Zeiten um eigentumsrechtlich geschützte Positionen nach Art. 14 GG (vgl. z. B. BVerfGE 64, 87, 97 [BVerfG 10.05.1983 - 1 BvR 820/79] ; BVerfGE 75, 78, 96 [BVerfG 08.04.1987 - 1 BvR 564/84] ).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    Allerdings kommt der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz den Rentenansprüchen und -anwartschaften aus der früheren DDR nur in der Form zu, die sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrages erhalten haben, weil die Rentenanwartschaften aus der Zeit vor dem Beitritt erst durch den Einigungsvertrag wie andere Vermögenswerte Rechtspositionen in den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum nach Art. 14 GG einbezogen worden sind (vgl. BVerfGE 91, 294, 307 f [BVerfG 22.11.1994 - 1 BvR 351/91] ; BVerfG SozR 3-8570 § 10 Nr. 3).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    Er verletzt nur dann das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1, 36; 92, 53, 68f; 95, 143, 154 f; 96, 315, 325).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2000 - L 4 RA 28/00
    Berücksichtigt man die mit der Wiedervereinigung verbundenen finanziellen Lasten, die durch die Misswirtschaft in der ehemaligen DDR verursacht worden sind und für die die Bundesrepublik Deutschland nicht verantwortlich ist (so BVerfGE 84, 90, 131), so war die Überführung des DDR-Rentensystems in ein vergleichbares System mit vorübergehend niedrigeren Zahlbeträgen unter Wahrung des Bestandsschutzes mit Blick auf eine Begrenzung der finanziellen Ausgaben geeignet, erforderlich und auch für die Betroffenen zumutbar (BSG, SozR 3-8120 Kap. VIII H III Nr. 9 Nr. 1).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Entgeltpunkte Ost -

    Art. 3 Abs. 1 S 1 GG gebietet es nicht, einem Versicherten im Beitrittsgebiet eine solche Rente zu zahlen, als habe er Zeit seines Erwerbslebens in der gleichen Höhe wie ein vergleichbarer Versicherter in den alten Bundesländern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt (vgl LSG Mainz vom 18.10.2000 - L 4 RA 28/00 = EzS 50/444).

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143, 157 f.), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00 unter Hinweis auf BVerfGE 92, 53, 68 f; BSG in SozR 3-5050 § 23 Nr. 6).

    Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 GG gebietet deshalb nicht, dem Kläger eine solche Rente zu zahlen, als habe er Zeit seines Erwerbslebens in der gleichen Höhe wie ein vergleichbarer Versicherter in den alten Bundesländern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt, während er tatsächlich weit niedrigere Beiträge geleistet hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 05.06.2012 - L 6 R 1410/10

    Gesetzliche Rentenversicherung - Ermittlung des Monatsbetrags der Rente -

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143, 157 f.), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2011 - Az.: L 6 R 1006/07; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00 unter Hinweis auf BVerfGE 92, 53, 68 f; BSG in SozR 3-5050 § 23 Nr. 6).

    Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 GG gebietet deshalb nicht, dem Kläger eine solche Rente zu zahlen, als habe er Zeit seines Erwerbslebens in der gleichen Höhe wie ein vergleichbarer Versicherter in den alten Bundesländern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt, während er tatsächlich weit niedrigere Beiträge geleistet hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000, a.a.O.).

  • SG Gotha, 30.07.2007 - S 27 R 3878/06

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung eines höheren Geldwertes seiner

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143, 157 f.), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00 unter Hinweis auf BVerfGE 92, 53, 68 f; BSG in SozR 3-5050 § 23 Nr. 6).

    Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 GG gebietet deshalb nicht, dem Kläger eine solche Rente zu zahlen, als habe er Zeit seines Erwerbslebens in der gleichen Höhe wie ein vergleichbarer Versicherter in den alten Bundesländern Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt, während er tatsächlich weit niedrigere Beiträge geleistet hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - L 3 R 199/15

    Rentenversicherung

    Der bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.11.1996, Az. 1 BvL 4/88), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. Landessozialgericht - LSG - Thüringen, Urteil vom 25.01.2011, Az. L 6 R 1006/07, unter Bezugnahme auf das LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00).
  • SG Dortmund, 22.01.2015 - S 24 R 229/13
    Der bestehende gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ist bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.11.1996, Az. 1 BvL 4/88), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. Landessozialgericht - LSG - Thüringen, Urteil vom 25.01.2011, Az. L 6 R 1006/07, unter Bezugnahme auf das LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2000 - Az.: L 4 RA 28/00).
  • LSG Sachsen, 11.12.2002 - L 4 RA 126/02

    Anspruch auf eine höhere Altersrente unter Berücksichtigung eines in Ost und West

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LSG Sachsen, 11.12.2000 - L 4 RA 143/00

    Erstattung von Kosten im sozialrechtlichen Vorverfahren; Neufestsetzung einer

    Dem Senat lagen die Prozessakten beider Rechtszüge, die Kostenakte der Bg., die Verwaltungsakten der Bg. zur Versicherungsnummer 49 050233 D 500 sowie die Verfahrensakte des SächsLSG zum Az. L 4 RA 28/00 vor.
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 28/01
    Die Weiterbewertung mit dem AR-Ost stellt eine nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Bestimmung von Inhalt und Grenzen des Eigentums dar (vgl. dazu und zu den weiteren verfassungsrechtlichen Erwägungen den Parallelfall des LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 2000, Az.: L 4 RA 28/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht