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   LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40634
LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12 (https://dejure.org/2013,40634)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2013 - L 7 KA 39/12 (https://dejure.org/2013,40634)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - L 7 KA 39/12 (https://dejure.org/2013,40634)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 70 Nr 2 SGG, § 15 Abs 1 S 1 SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5 ... mehr
    Vertragsärztliche Versorgung - Laborarzt - keine Befugnis zum Bezug des Teils 3 der Befunderhebung aus einer Laborgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit einer Laborgemeinschaft - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Befugnis eines Laborarztes zum Bezug des Teils 3 der Befunderhebung aus einer Laborgemeinschaft; Begründbarkeit der Ungleichbehandlung von Ärzten und Laborärzten; Keine Befugnis eines Laborarztes zum Bezug des Teils 3 der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Sachlich-rechnerische Berichtigung gegenüber einer Laborgemeinschaft - Laborarzt darf nicht Mitglied einer Laborgemeinschaft sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R

    Abrechenbarkeit gesonderter Kosten für die Anfertigung individueller

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12
    Zwar ist für die Auslegung von Vergütungsbestimmungen im Vertragsarztrecht grundsätzlich nur der Wortlaut der Vorschrift maßgebend; nur soweit der Wortlaut eines Leistungstatbestandes zweifelhaft ist und es seiner Klarstellung dient, ist Raum für eine systematische Interpretation (BSG 10.12.2008 B 6 KA 66/07 R, juris Rn. 17).

    Auch insoweit ist festzuhalten, dass wegen des grundsätzlichen gesetzlichen Postulats der persönlichen Leistungserbringung die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Auslegung von Vergütungsbestimmungen allein nach deren Wortlaut (vgl BSG 10.12.2008 aaO) nicht gelten.

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12
    Zwar handelt es sich bei der Klägerin nicht um eine Gemeinschaftspraxis, die als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts deshalb einer juristischen Person des Privatrechts gleichzustellen ist, weil sie eine besondere Wirkungseinheit darstellt und als Außengesellschaft durch Teilnahme am Rechtsverkehr Rechte und Pflichten begründet (BSG 4.3.2004 B 3 KR 12/03 R, juris Rn 19; vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 70 Rn 2a).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 38/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung nicht eindeutiger Prozessanträge -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12
    Die Grundsätze der Rechtsprechung zu Gemeinschaftspraxen (Hinweis auf BSG 8.12.2010 B 6 KA 38/09 R, juris Rn 25) seien nicht ohne weiteres auf die Praxisgemeinschaft in Form der Laborgemeinschaft übertragbar.
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 8/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zulassung zum H-Arzt-Verfahren -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12
    Betroffen von dieser Vorschrift sind zwar nur nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, denen in Bezug auf den Prozessgegenstand eigene Rechte und Pflichten zustehen (BSG 5.9.2006 B 2 U 8/05 R, juris Rn 20).
  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 10/06 R

    Honorarverteilung - unterdurchschnittlich abrechnende Praxen - Fallzahlerhöhung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12
    Diese Auslegung des § 25 BMV Ä bzw § 28 EKV ist mit dem aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 12 Abs. 1 GG herzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl BSG 28.3.2007 B 6 KA 10/06 R, juris Rn 17) vereinbar.
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