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   LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08   

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https://dejure.org/2009,14167
LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08 (https://dejure.org/2009,14167)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.08.2009 - L 5 KR 100/08 (https://dejure.org/2009,14167)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. August 2009 - L 5 KR 100/08 (https://dejure.org/2009,14167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der Gesetzlichen Krankenkasse zur Übernahme der durch die Behandlung von Multipler Sklerose mit dem Mittel "Algonot Plus" anfallenden Kosten; Verpflichtung eines an Multipler Sklerose Erkrankten zur Herbeiführung einer Entscheidung der Gesetzlichen Krankenkasse ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für das Mittel "Algonot Plus" bei Multipler Sklerose

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08
    Ohne die erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt es - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.2005 (- 1 BvR 347/98, BVerfGE 115, 24) - an der krankenversicherungsrechtlichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Therapie mit diesem Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 und des § 12 Abs. 1 SGB V (BSG 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Eine weitergehende Leistungspflicht ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.2005 (- 1 BvR 347/98, BVerfGE 115, 24).

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08
    Bei MS handelt es sich auch nicht um den sog. Seltenheitsfall einer Krankheit, die weltweit nur extrem selten auftritt und die deshalb im nationalen wie im internationalen Rahmen weder systematisch erforscht noch systematisch behandelt werden kann und bei der deshalb eine erweiterte Leistungspflicht der Krankenkassen in Betracht zu ziehen wäre (BSG 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Aus den vorliegenden medizinischen Unterlagen und der Art der Erkrankung ergeben sich hierfür ebenfalls keine Anhaltspunkte (vgl. auch BSG 27.3.2007 - B 1 KR 17/06, juris Rn. 23 ff.).

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08
    Denn der Anspruch auf Kostenerstattung reicht nicht weiter als ein entsprechender Naturalleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st. Rspr. BSG 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08
    Eine vorherige Entscheidung der Krankenkasse ist auch dann erforderlich, wenn die Ablehnung des Leistungsbegehrens - etwa aufgrund von Erfahrungen aus anderen Fällen - von vornherein feststeht oder wenn es um Leistungen geht, die kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (st. Rspr. vgl. BSG 21.2.2008 - B 1 KR 123/07 B, juris Rn. 5 m.w.N.; BSG 2.11.2007 - B 1 KR 14/07 R, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BSG, 21.02.2008 - B 1 KR 123/07 B

    Anspruch auf Kostenerstattung aus der gesetzlichen Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08
    Eine vorherige Entscheidung der Krankenkasse ist auch dann erforderlich, wenn die Ablehnung des Leistungsbegehrens - etwa aufgrund von Erfahrungen aus anderen Fällen - von vornherein feststeht oder wenn es um Leistungen geht, die kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (st. Rspr. vgl. BSG 21.2.2008 - B 1 KR 123/07 B, juris Rn. 5 m.w.N.; BSG 2.11.2007 - B 1 KR 14/07 R, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • SG Detmold, 25.05.2011 - S 5 KR 99/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2009 - L 5 KR 100/08
    Zu den weiteren Einzelheiten des Sachverhalts verweist der Senat auf die Gerichtsakten, die Akte des Parallelverfahrens L 5 KR 99/08 und die Verwaltungsakten der Beklagten.
  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose;

    Auf Multiple Sklerose trifft das nicht zu (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2011 - L 4 KR 48/11 B ER - juris Rn. 21; LSG Mainz, Urteil vom 20. August 2009 - L 5 KR 100/08 - juris Rn. 15).
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