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LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.2012 - L 7 KA 51/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 02.09.2011 - S 2 KA 72/11
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.2012 - L 7 KA 51/11
- BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 45/13 R
Wird zitiert von ...
- BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 10/18 R
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Aufrechnung gegenüber einer vom …
Das LSG gab dieser Klage in zweiter Instanz statt (Urteil L 7 KA 51/11 vom 20.12.2012).Diese Klage sollte den insolvenzfreien Neuerwerb ab 1.10.2008 umfassen, soweit er nicht bereits im Verfahren S 2 KA 116/09 (später S 2 KA 72/11, L 7 KA 51/11 und B 6 KA 45/13 R) geltend gemacht worden war, und zudem die Honorare für Prothetik, Parodontopathie-Behandlungen und Kieferbruch für Juli und August 2008 gemäß Honorarbescheid für das Quartal 3/2008 vom 6.1.2009.
In der Klageforderung sei ein Betrag von 18 848, 73 Euro enthalten, der an den Kläger bereits aufgrund des Urteils im Verfahren L 7 KA 51/11 gezahlt worden sei .
Der Kläger hat im vorliegenden Rechtsstreit - wenn auch mit unterschiedlichen Angaben zur Forderungshöhe im Verlauf des Verfahrens (vgl § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG) - erkennbar Forderungen gegen die Beklagte auf Zahlung von Honorar geltend gemacht, das aufgrund seiner vertragszahnärztlichen Tätigkeit ab dem 1.10.2008 entstanden war und von der Beklagten zu Unrecht an den Insolvenzverwalter (Beigeladener zu 1.) ausgezahlt wurde, soweit es von ihm noch nicht im zuvor geführten Rechtsstreit (S 2 KA 116/09, später S 2 KA 72/11, L 7 KA 51/11 und B 6 KA 45/13 R) eingeklagt worden war.