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   LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04   

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https://dejure.org/2005,8521
LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04 (https://dejure.org/2005,8521)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2005 - L 2 U 38/04 (https://dejure.org/2005,8521)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2005 - L 2 U 38/04 (https://dejure.org/2005,8521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Einbeziehung während eines Klageverfahrens erlassener Beitragsbescheide; Faktoren für die Berechnung von Pflichtbeiträgen zur Unfallversicherung; Zulässigkeit der Aufstellung von Gefahrtarifen ; Umfang von Gefahrtarifen; Hinreichende Bestimmtheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Veranlagung eines Unternehmens der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung zur gesetzlichen Unfallversicherung unter Anwendung des Gefahrtarifs 1998 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
    Sie verweist auf das erstinstanzliche Urteil und erwidert, in dem am 24.2.2004 vom BSG entschiedenen Verfahren mit dem Aktenzeichen B 2 U 31/03 R habe der dort ebenfalls beteiligte Prozessbevollmächtigte des Klägers die gleichen Argumente vorgebracht wie in diesem Verfahren.

    Der für Entscheidungen zum Gefahrtarif zuständige 2. Senat des BSG befasste sich in den neueren Urteilen vom 24.2.2004-B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R ebenfalls mit der Frage der Einbeziehung von Folgebescheiden, und zwar bei einer Fallkonstellation, bei der nur der Veranlagungsbescheid angefochten und sämtliche Beitragsbescheide während des Klageverfahrens erlassen wurden.

    Mit den im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur des Gefahrtarifes der Beklagten in bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich das BSG in zahlreichen neueren Entscheidungen befasst (BSG-Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R, Urteile vom 24.2.2004- B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R, Urteil vom 22.6.2004 B 2 U 2/03 R).

    so stünde damit -so auch das BSG in seiner Entscheidung vom 24.2.2004-B 2 U 31/03 R- weiterhin lediglich die falsche Zuordnung einer unbestimmten Anzahl von Beschäftigten fest.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 291/99
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
    Es werde hierzu auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 20.09.2002 L 3 U 291/99 verwiesen.

    Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und L 3 U 213/98 sowie vom 15.4.2003 L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht.

  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 6/94

    Unfallversicherung - Gefahrklasse

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
    Als gesetzliche Vorgaben sind insbesondere die in den §§ 153, 157, 162 SGB VII zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzgebers sowie die tragenden Grundsätze des Unfallversicherungsrechts zu beachten (vgl. hierzu das grundlegende Urteil des BSG vom 18.10.1994-2 RU 6/94 in SGb 1995, 253 ff, mwN).

    Die Prüfung, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, ist nicht Aufgabe der Gerichte (vgl. dazu auch das Urteil des BSG vom 18.10.1994, aaO, mwN).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
    Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 24.06.2003-B 2 U 21/02 R entschieden, dass die Gliederung des Gefahrtarifs 1998 der für Zeitarbeitsunternehmen zuständigen Beklagten mit den Gefahrtarifstellen 48 und 49 für die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung und die Berechnung der Gefahrklasse 49 mit 10, 66 rechtlich nicht zu beanstanden und § 157 SGB VII mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

    Mit den im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur des Gefahrtarifes der Beklagten in bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich das BSG in zahlreichen neueren Entscheidungen befasst (BSG-Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R, Urteile vom 24.2.2004- B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R, Urteil vom 22.6.2004 B 2 U 2/03 R).

  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 4/03 R

    Umlegung des Finanzbedarfs für in der früheren DDR eingetretene Arbeitsunfälle

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
    Der für Entscheidungen zum Gefahrtarif zuständige 2. Senat des BSG befasste sich in den neueren Urteilen vom 24.2.2004-B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R ebenfalls mit der Frage der Einbeziehung von Folgebescheiden, und zwar bei einer Fallkonstellation, bei der nur der Veranlagungsbescheid angefochten und sämtliche Beitragsbescheide während des Klageverfahrens erlassen wurden.

    Mit den im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur des Gefahrtarifes der Beklagten in bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich das BSG in zahlreichen neueren Entscheidungen befasst (BSG-Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R, Urteile vom 24.2.2004- B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R, Urteil vom 22.6.2004 B 2 U 2/03 R).

  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R

    Umlegung des Finanzbedarfs für in der früheren DDR eingetretene Arbeitsunfälle

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
    Der für Entscheidungen zum Gefahrtarif zuständige 2. Senat des BSG befasste sich in den neueren Urteilen vom 24.2.2004-B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R ebenfalls mit der Frage der Einbeziehung von Folgebescheiden, und zwar bei einer Fallkonstellation, bei der nur der Veranlagungsbescheid angefochten und sämtliche Beitragsbescheide während des Klageverfahrens erlassen wurden.

    Mit den im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur des Gefahrtarifes der Beklagten in bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich das BSG in zahlreichen neueren Entscheidungen befasst (BSG-Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R, Urteile vom 24.2.2004- B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R, Urteil vom 22.6.2004 B 2 U 2/03 R).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2003 - L 3 U 142/01
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
    Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und L 3 U 213/98 sowie vom 15.4.2003 L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - Wahl der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
    Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und L 3 U 213/98 sowie vom 15.4.2003 L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 292/99

    Zur Rechtmäßigkeit eines Gefahrtarifes

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
    Zum Vortrag des Klägers, die Beiträge seien nicht zutreffend berechnet worden, verweist der Senat auf die Entscheidungen des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2002 L 3 U 291/99, L 3 U 292/99 und L 3 U 213/98 sowie vom 15.4.2003 L 3 U 142/01, die er sich zu eigen macht.
  • LSG Bayern, 19.11.1998 - L 3 U 311/98

    Zuordnung von nicht ausschließlich in kaufmännischen und verwaltenden

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04
    Hierzu verweise sie auf eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts im Urteil vom 19.11.1998 L 3 U 311/98.
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 2/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 -

  • SG Koblenz, 02.07.1998 - S 2 U 42/96

    Unfallversicherungsrechtliche Veranlagung von Unternehmen auf dem Gebiet der

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.04.2006 - L 2 U 386/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - landwirtschaftliche

    Der Senat schließt sich aus eigener Überzeugung der restriktiven Betrachtungsweise an und sieht die Beitragsbescheide für die Jahre 1997 und 2003 nicht als streitgegenständlich an (vgl. auch das rechtskräftige Urteil des erkennenden Senats vom 22.8.2005 L 2 U 38/04, in JURIS veröffentlicht).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2015 - L 17 U 114/12

    Streit über die Eingruppierung der Klägerin als ambulantes Zirkusunternehmen und

    Er zielt damit letztlich auf eine rechtliche Wertung ab (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 21/02 R, juris, Rn. 36; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2005, L 2 U 38/04, Rn. 40, juris), die aber der Senat zu treffen hat und bei der weniger die Sicht der von den Sachverständigen repräsentierten Fachgebiete als vielmehr unfallversicherungsrechtliche Kriterien und die Handhabbarkeit für die behördliche Praxis im Vordergrund stehen.
  • LG Heilbronn, 26.07.2005 - 1 T 283/05

    Wirksamkeit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005; automatische Änderung

    Der Senat schließt sich aus eigener Überzeugung der restriktiven Betrachtungsweise an und sieht die Beitragsbescheide für die Jahre 1997 und 2003 nicht als streitgegenständlich an (vgl. auch das rechtskräftige Urteil des erkennenden Senats vom 22.8.2005 L 2 U 38/04, in JURIS veröffentlicht).
  • LSG Thüringen, 28.02.2007 - L 1 U 364/06

    Beitragsbescheide als Klagegegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Die Einbeziehung der Beitragsbescheide kann auch nicht auf eine analoge oder entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG gestützt werden, weil dadurch der Streitstoff erweitert würde und Erwägungen der Prozessökonomie ein solches Ergebnis nicht rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006, Az.: B 2 U 2/05 R; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. August 2005, Az.: L 2 U 38/04).
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