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   LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08   

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https://dejure.org/2009,5231
LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08 (https://dejure.org/2009,5231)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.08.2009 - L 1 AL 103/08 (https://dejure.org/2009,5231)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. August 2009 - L 1 AL 103/08 (https://dejure.org/2009,5231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche und persönliche Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Transfer-Kurzarbeitergeld (Transfer-Kug); Definition der Vermeidbarkeit eines Arbeitsausfalles; Verhinderung eines dauerhaften Arbeitsausfalls durch die Gewährung eines bezahlten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld; Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls; Gewährung bezahlten Erholungsurlaubes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transfer-Kurzarbeitergeld und Erholungsurlaub

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss von Transfer-Kurzarbeitergeld durch die Gewährung von Urlaub

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausschluss bei Gewährung von Erholungsurlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Transfer-Kurzarbeitergeld: Kein Ausschluss bei Gewährung von Erholungsurlaub (LSG)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausschluss von Transfer-Kurzarbeitergeld wegen fehlenden Urlaubs von Arbeitnehmern - Transfer-Kurzarbeitergeld soll Übergang zu einem neuen Beschäftigungsverhältnis erleichtern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08
    In seinem Urteil vom 16.12.2008 (Az.: 9 AZR 164/08) stelle das BAG in diesem Zusammenhang fest, dass für den Fall, dass Kurzarbeit "Null" eingeführt worden sei, für diesen Zeitraum keine Arbeitspflicht bestehe und dass deshalb der mit der Festlegung des Urlaubs bezweckte Leistungserfolg, die Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht, nicht mehr eintreten könne.

    Dieser Leistungserfolg kann bei fehlender Arbeitspflicht nicht eintreten und was gemäß § 275 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur nachträglichen Unmöglichkeit der Pflicht zur Urlaubsgewährung führt (vgl BAG, Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 -).

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R

    Strukturkurzarbeitergeld - Bedrohung durch Arbeitslosigkeit - ordentlich

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin dieser 12 Arbeitnehmer führt (vgl für das Strukturkurzarbeitergeld nach § 175 SGB III alter Fassung, Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R -, SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen), ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig wäre (vgl BSG, aaO; BSG, Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R -, SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 S. 4), ist der Bescheid vom 05.05.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.06.2006.

    Gegenstand des Verfahrens ist nicht der Anerkennungsbescheid vom 18.04.2005 mit dem nach Anzeige des Arbeitsausfalls nach § 216b Abs. 5 SGB III iVm § 173 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 3 SGB III eine Entscheidung der Agentur für Arbeit darüber herbeigeführt wird, ob einzelne Voraussetzungen für die Gewährung von Kug vorliegen (vgl zum zweistufigen Verfahren BSG, Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R -, SozR 4-4300 § 175 Nr. 1).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08
    Das Entstehen eines solchen Anspruchs habe auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt (Az.: C-350/06).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08
    Eine solche ist aber anders als eine tatsächliche Arbeitsleistung durch den betroffenen Arbeitnehmer (vgl hierzu BAG, Urteil vom 08.03.1984 - 6 AZR 600/82 -, BAGE 45, 184 mwN) zwingende Voraussetzung für die Gewährung eines Erholungsurlaubs, denn die Befreiung von der Arbeitspflicht für die Dauer des Urlaubs ist der mit dem Urlaub bezweckte Leistungserfolg.
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin dieser 12 Arbeitnehmer führt (vgl für das Strukturkurzarbeitergeld nach § 175 SGB III alter Fassung, Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R -, SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen), ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig wäre (vgl BSG, aaO; BSG, Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R -, SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 S. 4), ist der Bescheid vom 05.05.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.06.2006.
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08
    In den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 15/1515 S. 92) ist dazu ausgeführt, dass beim Transfer-Kug regelmäßig ein Arbeitsausfall unvermeidbar sei.
  • SG Gelsenkirchen, 13.06.2019 - S 20 AL 462/16
    Es komme damit vorliegend nicht einmal darauf an, dass in Anbetracht von Struktur und Zielsetzung des T-Kug ein dauerhafter Arbeitsausfall bei Kurzarbeit Null nicht durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub vermieden werden könne, wie bereits das LSG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 25.08.2009, Az. L 1 AL 103/08 - ausgeführt habe.

    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin ihrer in die beE UL-XXXXXX integrierten Arbeitnehmer führt, ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (vgl. nur LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2009, L 1 AL 103/08 - juris - Dokument Rdz. 16 m. w. N.), ist der Bescheid vom 21.09.2016 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23.11.2016, mit dem die Beklagte die endgültige Bewilligung von weiterem T-Kug in Höhe von 156.647,90 Euro abgelehnt und die Erstattung dieses Betrages fordert.

    Dies gilt jedenfalls bei der durch die Klägerin gewählten Form der Kurzarbeit 0 (so LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2009 - L 1 AL 103/08, Rz. 29 ff. - juris -).

    Hieraus folgt, dass die vorliegende arbeitsrechtliche Betrachtungsweise, dass bei Kurzarbeit 0 kein Anspruch auf Urlaub besteht, auch nicht gegen europarechtliche Vorschriften verstößt (offen gelassen in BSG, Urteil vom 14.09.2010, Az B 7 AL 29/09 R; wie hier: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2009, Az. L 1 AL 103/08; Sächsisches LSG, Urteil vom 27.05.2010, Az. L 3 AL 183/07) .

  • LSG Sachsen, 27.05.2010 - L 3 AL 183/07

    Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld; Unvermeidbarkeit des dauerhaften

    Die Klägerin führt das Verfahren als Prozessstandschafterin ihrer in die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit integrierten Arbeitnehmer, ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) notwendig wäre (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2009 - L 1 AL 103/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 16, m. w. N.).

    Ob im Hinblick darauf, dass § 216b SGB III keine eigene Definition der Unvermeidbarkeit enthält und den Begriff der Unvermeidbarkeit auf den dauerhaften Arbeitsausfall bezieht, von vornherein nicht angenommen werden kann, dass die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub den dauerhaften Arbeitsausfall vermeiden kann (so LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2009 - L 1 AL 103/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 29), bedarf hier keiner Entscheidung.

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