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   LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07   

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https://dejure.org/2008,3273
LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07 (https://dejure.org/2008,3273)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.11.2008 - L 3 AS 76/07 (https://dejure.org/2008,3273)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 2008 - L 3 AS 76/07 (https://dejure.org/2008,3273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragung notwendiger Aufwendungen für Schulbücher durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe als Hilfe in sonstigen Lebenslagen gem. § 73 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Belastung eines Schülers mit den Aufwendungen für notwendige Schullektüre als atypische ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Ersatz der Aufwendungen für Schulbücher aus der ergänzenden Sozialhilfe als Hilfe in sonstigen Lebenslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulbücher und Hartz IV

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kosten für Schulbücher müssen übernommen werden

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Schulbücher für Kinder von Hartz IV Empfängern vom Sozialamt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch den Sozialhilfeträger

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher - Sozialhilfeträger muss die Kosten übernehmen - Schullektüre ist ein "atypischer Bedarf"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07
    Ein solcher Anspruch setze eine atypische Bedarfslage voraus, die eine gewisse Nähe zu den speziell in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweise und müsse eine Aufgabe von besonderem Gewicht darstellen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.06.2008 Az.: B 11b AS 19/07 R).

    Insofern ist eine derartige atypische Bedarfslage abzugrenzen von einem nur erhöhten Bedarf wie er im Rahmen des § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII für Empfänger von Sozialhilfeleistungen berücksichtigt werden kann (vgl. BSG, a.a.O., vgl. auch BSG, Urteil vom 25.06.2008 Az.: B 11b AS 19/07 R) Eine solche atypische Lebenssituation hat das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen in einem Beschluss vom 03.12.2007 (Az.: L 7 AS 666/07 ER) dann angenommen, wenn im besonderen Einzelfall aufgrund der anfallenden Kosten ansonsten der Besuch einer zur Hochschulreife führenden Schule nicht möglich wäre (dort: monatliche Kosten für eine Schülermonatskarte in Höhe von 89, 25 EUR durch den Besuch einer 22 km vom Wohnort entfernten Schule).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07

    Übernahme der Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte zum Besuch der 11.

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07
    Insofern ist eine derartige atypische Bedarfslage abzugrenzen von einem nur erhöhten Bedarf wie er im Rahmen des § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII für Empfänger von Sozialhilfeleistungen berücksichtigt werden kann (vgl. BSG, a.a.O., vgl. auch BSG, Urteil vom 25.06.2008 Az.: B 11b AS 19/07 R) Eine solche atypische Lebenssituation hat das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen in einem Beschluss vom 03.12.2007 (Az.: L 7 AS 666/07 ER) dann angenommen, wenn im besonderen Einzelfall aufgrund der anfallenden Kosten ansonsten der Besuch einer zur Hochschulreife führenden Schule nicht möglich wäre (dort: monatliche Kosten für eine Schülermonatskarte in Höhe von 89, 25 EUR durch den Besuch einer 22 km vom Wohnort entfernten Schule).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07
    Eine Erhöhung des Regelsatzes des § 20 SGB II ist nach dem Konzept des SGB II nicht möglich (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07.11.2006 Az.: B 7b AS 14/06 R).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95

    Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07
    Die atypische Bedarfslage des Klägers besteht hier gerade darin, dass es sich bei dem Bedarf an Schulbüchern einerseits um einen Bedarf handelt, der Erwachsenen in der Regel nicht entsteht und daher auch in die Berechnung der Regelsätze bzw. der Regelleistungen nicht einfließen konnte, andererseits aber die Kosten für Lernmittel zwingend anfallen (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 29.10.1997 Az 5 C 34/95, BVerwGE 105, 281; vgl. auch Krauß, in Hauck/Noftz, SGB II, § 20 Rz. 49) und in Rheinland-Pfalz nur eingeschränkt übernommen werden.
  • SG Hannover, 18.08.2005 - S 46 AS 431/05

    Empfänger von Arbeitslosengeld II können einen Anspruch auf ein Darlehen für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07
    Hieraus kann jedoch nicht gefolgert werden, auch Schulbücher seien aus der Regelleistung zu zahlen (so aber wohl SG Hannover, Beschlüsse vom 18.08.2005 - Az. S 46 AS 431/05 ER und vom 31.08.2005 - Az. S 46 531/05 ER; vgl. auch Hengelhaupt, in Hauck/Noftz, SGB II, § 23 Rn. 126).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 72/08

    Anspruch eines Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehenden Schülers

    Das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.11.2008 - L 3 AS 76/07 - Revision nicht zugelassen; nunmehr - Stand 06.09.2009 - beim BSG anhängig - B 14 AS 47/09) hat den atypischen Bedarf für den Fall bejaht, dass die Aufwendungen für die Anschaffung von Schulbüchern in einem Umfang von 139, 20 EUR jährlich (monatlich 11, 60 EUR) und damit zu ca. 70 % ungedeckt waren.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
    Diese kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass es sich bei dem Bedarf an Schulbüchern einerseits um einen Bedarf handelt, der Erwachsenen in der Regel nicht entsteht und daher auch in die Berechnung der Regelsätze nicht mit einfließen konnte, andererseits aber die Kosten für Lernmittel zwingend anfallen (so aber LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2008, L 3 AS 76/07, Rn. 33, juris unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 29. Oktober 1997, 5 C 34/95, Rn. 21, juris, wonach zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens i.S. § 12 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) nicht solche Bedürfnisse zugeordnet seien, die dem Hilfeempfänger unabhängig von seinem Willen entstünden).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2010 - L 13 AS 224/09
    Demgegenüber vertritt, worauf die Klägerin in ihrem Zulassungsantrag hinweist, das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urt. vom 25. November 2008 - L 3 AS 76/07 -, ZFSH/SGB 2008, 157 -, zit. nach juris) die Auffassung, dass auch bei einem wie hier vorliegenden üblichen Schulbedarf (Anschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften für die 9. Gymnasialklasse) eine atypische Bedarfslage i. S. des § 73 SGB XII gerade deshalb vorliege, weil es sich bei dem Bedarf an Schulbüchern (bzw. an Arbeitsheften wie hier) um einen Bedarf handele, der bei Schulkindern als Kosten für Lernmittel zwingend anfalle, bei Erwachsenen aber in der Regel nicht entstehe, mithin in der Berechnung der nur den Bedarf von Erwachsenen berücksichtigenden Regelsätzen bzw. Regelleistungen nicht eingeflossen sei (LSG Rheinland-Pfalz, aaO, Rz. 33).

    Denn zu der Frage, ob der Bedarf, der durch die Beschaffung von Schulmaterialien für Kinder im üblichen Umfang entsteht, als atypischer Bedarf i. S. des § 73 SGB XII zu qualifizieren ist - oder ob dies nicht der Fall ist (verneinend etwa Senat, Beschl. vom 21. April 2008 - L 13 AS 26/07 NZB und Fahlbusch, jurisPR-SozR 8/2009, Anm. 2) - ist eine höchstrichterliche Klärung bisher nicht erfolgt (die zu dem Urt. des LSG Rheinland-Pfalz vom 25. November 2008 - aaO - anhängige Revision - B 14 AS 47/09 R - ist noch nicht entschieden), so dass dieser Frage schon angesichts der zwischen der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Urt. vom 25. November 2008, aaO) und der des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschl. vom 21. April 2008 - L 13 AS 26/07 NZB - vgl. auch Urt. vom 4. September 2008 - L 13 AS 104/08), aber auch anderer Obergerichte (s. etwa LSG Thüringen, Beschl. vom 4. Dezember 2007 - L 7 AS 1150/07 ER - und LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 1. Oktober 2007 - L 10 B 1545/07 AS ER) bestehenden Differenzen grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG zukommt.

  • SG Karlsruhe, 27.01.2010 - S 4 SO 5333/08

    Sozialhilfe - Steuerberatungskosten - keine einmalige Beihilfe - Voraussetzungen

    Erforderlich ist vielmehr das Vorliegen einer besonderen Bedarfslage, die eine gewisse Nähe zu den speziell in den §§ 47 - 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweist und dadurch eine Aufgabe von besonderem Gewicht darstellt (Bundessozialgericht, a. a. O.; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2008, L 3 AS 76/07, JURIS Rn. 30 und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. April 2009, L 7b 401/08 AS, JURIS Rn. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - L 7 B 401/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Senat lässt offen, ob er sich dieser Argumentation anschließt, oder ob dagegen mit dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.11.2008, L 3 AS 76/07) eine Atypik deshalb zu bejahen ist, weil ein zahlenmäßig größerer Personenkreis in besonderer Art und Weise und anders als andere Personengruppen betroffen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 8 SO 93/12
    Bis dahin konnte durchaus etwa mit dem Landesozialgericht Rheinland-Pfalz (Urt. v. 25. November 2008, Az.: L 3 AS 76/07) die Rechtsauffassung vertreten werden, es liege insoweit eine atypische Bedarfssituation vor, die eine Kostenübernahme nach § 73 SGB XII rechtfertige.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2009 - L 8 SO 163/09
    Es weicht zwar vom Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. November 2008 L 3 AS 76/07 ab.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 7 AS 186/09
    Die atypische Bedarfslage besteht nämlich darin, dass es sich bei dem Bedarf an Schulbüchern einerseits um einen Bedarf handelt, der Erwachsenen in der Regel nicht entsteht und daher auch in die Berechnung der Regelsätze beziehungsweise der Regelleistungen nicht einfließen konnte (Krauß in Hauck/Noftz, SGB II-Kommentar, § 20 Rdz. 49; LSG Rheinland-Pfalz vom 25.11.2008 - L 3 AS 76/07 -).
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