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   LSG Rheinland-Pfalz, 26.03.2012 - L 2 U 339/10   

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https://dejure.org/2012,54796
LSG Rheinland-Pfalz, 26.03.2012 - L 2 U 339/10 (https://dejure.org/2012,54796)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.03.2012 - L 2 U 339/10 (https://dejure.org/2012,54796)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. März 2012 - L 2 U 339/10 (https://dejure.org/2012,54796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Weg zur Arbeit - Unfall nach dem Tanken - Kollision beim Überqueren der Gegenfahrbahn der üblichen Fahrstrecke - Unterbrechung der versicherten Tätigkeit noch nicht beendet - kein Wegeunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.03.2012 - L 2 U 339/10
    Fehlt es an einem inneren Zusammenhang in diesem Sinne, scheidet Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (vgl zum Ganzen BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.03.2012 - L 2 U 339/10
    Die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 02.07.1996 - 2 RU 16/95), die für die Frage, ob bei Unfällen auf Wegen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, ausschließlich auf das Verlassen oder Wiedererreichen des öffentlichen Verkehrsraumes abstellte, führte zu vielschichtigen Abgrenzungsproblemen und berücksichtigte nicht, dass die gesetzliche Unfallversicherung Versicherte vor den Risiken eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit schützt, die ihnen bei der gesetzlich definierten versicherten Tätigkeit begegnen.
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit -

    Deshalb gehört das verbrauchsbedingte Auftanken eines Pkw bei wertender Betrachtung als typische Vorbereitungshandlung zu der rein eigenwirtschaftlichen Risikosphäre des Versicherten (vgl Bayerisches LSG Urteil vom 8.3.2017 - L 2 U 458/15 - juris RdNr 31; LSG Berlin-Brandenburg Urteile vom 4.9.2014 - L 2 U 42/12 - juris RdNr 23 f und vom 16.5.2013 - L 3 U 268/11 - juris RdNr 17 f; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26.3.2012 - L 2 U 339/10 - juris RdNr 27; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 3.11.2011 - L 3 U 7/09 - juris RdNr 31; Hessisches LSG Urteil vom 20.5.2008 - L 3 U 195/07 - juris RdNr 21 f; LSG Nordrhein-Westfalen Urteile vom 9.4.2008 - L 17 U 188/07 - juris RdNr 24 f; vom 10.8.2005 - L 17 U 74/05 - juris RdNr 24 f und vom 28.5.2002 - L 15 U 303/00 - juris RdNr 28 f; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 06/18, § 8 RdNr 119; Ricke in KassKomm, 08/19, § 8 SGB VII RdNr 218; Ziegler in H. Becker ua, LPK-SGB VII, 5. Aufl 2018, § 8 SGB RdNr 257) .
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