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   LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09   

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LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09 (https://dejure.org/2009,11531)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.10.2009 - L 2 U 46/09 (https://dejure.org/2009,11531)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - L 2 U 46/09 (https://dejure.org/2009,11531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht sowie Heranziehung zur Zahlung von Beiträgen und Säumniszuschlägen auf Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber; Bindungswirkung einer aufgrund des deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommens ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beitragspflicht einer Gesellschaft ungarischen Rechts, die in der Bundesrepublik Deutschland keine selbständige Zweigniederlassung unterhält - Vermittlung ausschließlich ungarischer Arbeitnehmer aus dem Fleischerhandwerk an deutsche Schlachtereien und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht einer Gesellschaft ungarischen Rechts in der gesetzlichen Unfallversicherung; Zahlung von Beiträgen für ungarische Werkvertragsarbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R

    Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
    Diese Auffassung werde durch das BSG im Urteil vom 16.12.1999 B 14 KG 1/99 geteilt.

    Auch auf die Entscheidung des BSG vom 16.12.1999 (B 14 KG 1/99 R) zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über soziale Sicherheit vom 12.10.1968 (BGBl 1969 II, S. 1438) in der Fassung des Änderungsabkommens von 30.9.1974 (BGBl 1975 II, S. 93) kann sich die Klägerin nicht stützen.

    Das von der Klägerin zitierte BSG-Urteil vom 16.12.1999 B 14 KG 1/99 steht so auch der BGH dieser Beurteilung nicht entgegen.

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 160/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
    Diese Rechtsauffassung teilt auch der BGH, der sich in den Entscheidungen vom 24.10.2007 (1 StR 160/07 und 1 StR 189/07) erstmals zur fehlenden Bindungswirkung einer Entsendebescheinigung auf Grund eines bilateralen Abkommens geäußert hat.

    Auch der BGH hat sich in seinen Entscheidungen vom 24.10.2007 (a.a.O.) dieser Rechtsansicht angeschlossen.

  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 189/07

    Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
    Auch der BGH (Urteil vom 24.10.2007 1 StR 189/07) gehe nicht von einer Bindungswirkung aus.

    Diese Rechtsauffassung teilt auch der BGH, der sich in den Entscheidungen vom 24.10.2007 (1 StR 160/07 und 1 StR 189/07) erstmals zur fehlenden Bindungswirkung einer Entsendebescheinigung auf Grund eines bilateralen Abkommens geäußert hat.

  • OLG Köln, 18.10.1989 - 2 U 30/89

    Anspruch auf Vergütung von Bauleistungen wegen stillschweigenden Abschlusses

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
    Aus der wiedergegebenen Wortfolge lässt sich daher nach dem BSG Urteil vom 10.8.1999 (B 2 U 30/89 R in SozR 3 2400 § 4 Nr. 5) auf das Erfordernis einer Anschlussbeschäftigung schließen.

    Der für die gesetzliche Unfallversicherung zuständige 2. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 10.8.1999 B 2 U 30/89 R (SozR 3 2400 § 4 Nr. 5), die sich mit dem umgekehrten Fall der Ausstrahlung befasste, unter Berücksichtigung der zitierten Gesetzesmaterialien ausgeführt, dass jedenfalls in den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis erst mit der Entsendung begonnen habe, nur dann der vom Gesetzgeber geforderte Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Inland vorliege, wenn die Beschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber weitergeführt werde.

  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
    Von der Weitergeltung dieser Regelungen geht das BSG in ständiger Rechtsprechung aus (BSGE 39, 112 = SozR 2200 § 64 Nr. 1; BSGE 71, 85 = SozR 3 22000 § 64 Nr. 1 mwN).

    Ist ein Gewerbezweig in den genannten Quellen nicht aufgeführt, ist ein Unternehmen derjenigen BG zuzuweisen, der es nach Art und Gegenstand unter Berücksichtigung der Unfallgefahr und der Leistungsfähigkeit am nächsten steht und bei der die zweckmäßigste Unfall- und Krankheitsverhütung gewährleistet wird (BSGE 39, 112, 113; 71, 85, 86; LSG Rhld-Pfalz Urteil vom 1.4.2003 L 3 U 295/01; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, § 122 Rn 6 mwN).

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
    Von der Weitergeltung dieser Regelungen geht das BSG in ständiger Rechtsprechung aus (BSGE 39, 112 = SozR 2200 § 64 Nr. 1; BSGE 71, 85 = SozR 3 22000 § 64 Nr. 1 mwN).

    Ist ein Gewerbezweig in den genannten Quellen nicht aufgeführt, ist ein Unternehmen derjenigen BG zuzuweisen, der es nach Art und Gegenstand unter Berücksichtigung der Unfallgefahr und der Leistungsfähigkeit am nächsten steht und bei der die zweckmäßigste Unfall- und Krankheitsverhütung gewährleistet wird (BSGE 39, 112, 113; 71, 85, 86; LSG Rhld-Pfalz Urteil vom 1.4.2003 L 3 U 295/01; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, § 122 Rn 6 mwN).

  • EuGH, 09.11.2000 - C-404/98

    Plum

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
    Die einschlägigen Entscheidungen des EuGH, insbesondere die Entscheidungen des EuGH vom 10.12.2000 C 202/97 = SozR 3 6050 Art. 14 Nr. 6 = EuGHE I 2000, 883 und vom 9.11.2000 C 404/98 = EuGHE I 2000, 9379 sowie vom 26.1.2006 C 2/05 stellen zwar klar, dass für deutsche Behörden verbindlich festgestellt ist, dass alle Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 1 Buchst a der EWGV 1408/71 erfüllt sind, wenn E 101 Bescheinigungen vorliegen, die von den zuständigen Behörden des Staates ausgestellt worden sind, in dem das Unternehmen der entsandten Arbeitnehmer seinen Betriebssitz hat.
  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
    In dieser Entscheidung werden schließlich vorangegangene Entscheidungen anderer Senate des BSG zitiert, in denen das Erfordernis einer rechtlich und tatsächlich möglichen Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber im Entsendeland nach der Rückkehr bereits aufgestellt wurde (BSG, Urteil vom 22.6.1989 4 Reg 4/88 = SozR 7833 § 1 Nr. 6 und vom 17.11.1992 4 RA 15/91 = SozR 3 2600 § 56 Nr. 4 = BSGE 71, 227; Urteil vom 8.12.1994 2 RU 37/93 = BSGE 75, 232 = SozR 6050 Art. 14 Nr. 4).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
    Die einschlägigen Entscheidungen des EuGH, insbesondere die Entscheidungen des EuGH vom 10.12.2000 C 202/97 = SozR 3 6050 Art. 14 Nr. 6 = EuGHE I 2000, 883 und vom 9.11.2000 C 404/98 = EuGHE I 2000, 9379 sowie vom 26.1.2006 C 2/05 stellen zwar klar, dass für deutsche Behörden verbindlich festgestellt ist, dass alle Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 1 Buchst a der EWGV 1408/71 erfüllt sind, wenn E 101 Bescheinigungen vorliegen, die von den zuständigen Behörden des Staates ausgestellt worden sind, in dem das Unternehmen der entsandten Arbeitnehmer seinen Betriebssitz hat.
  • BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88

    Entsendung iS. von § 1 Abs. 2 BErzGG iVm § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BKGG

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.10.2009 - L 2 U 46/09
    In dieser Entscheidung werden schließlich vorangegangene Entscheidungen anderer Senate des BSG zitiert, in denen das Erfordernis einer rechtlich und tatsächlich möglichen Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber im Entsendeland nach der Rückkehr bereits aufgestellt wurde (BSG, Urteil vom 22.6.1989 4 Reg 4/88 = SozR 7833 § 1 Nr. 6 und vom 17.11.1992 4 RA 15/91 = SozR 3 2600 § 56 Nr. 4 = BSGE 71, 227; Urteil vom 8.12.1994 2 RU 37/93 = BSGE 75, 232 = SozR 6050 Art. 14 Nr. 4).
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 37/93

    Europäische Gemeinschaft - Soziale Sicherheit - Auslandstätigkeit - Befristete

  • BSG, 14.01.1987 - 10 RKg 20/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld - Verbindlichkeit einer

  • EuGH, 26.01.2006 - C-2/05

    Herbosch Kiere - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 1 B 1030/05

    Sozialversicherungspflicht bei Entsendung und Einstrahlung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - L 3 U 295/01
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 5 B 5/98

    Unfallversicherung

  • LSG Bayern, 27.02.2007 - L 5 KR 32/04

    Geltendmachung von Beitragsnachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - L 17 U 235/08

    Beitrag - Beitragshaftung des Bevollmächtigten - kein inländischer Sitz eines

    Sie verweist auf das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 26.10.2009 (L 2 U 46/09).

    Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz an (Urteil vom 26.10.2009, L 2 U 46/09, bestätigt durch Urteil des BSG vom 10.06.2010, B 2 U 4/10).

    Die Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern als dem Entsendenden reicht demnach nicht aus (Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 26.10.2009, a.a.O., Beschlüsse des LSG Rheinland-Pfalz vom 23.6.2003, L 2 ER 7/03 und 14.6.2006, L 2 ER 90/06 U).

  • LSG Hessen, 30.08.2022 - L 3 U 211/19

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Art. 6 Abs. 1 DTSVA lässt zwar offen, woraus sich dort die Voraussetzung "vorübergehend" ergibt, allerdings sind neben den in § 4 SGB IV genannten Möglichkeiten "Eigenart der Beschäftigung" und "vertragliche Vereinbarung" kaum weitere Möglichkeiten denkbar (vgl. zur Auslegung des Entsendebegriffs für das "Deutsch-ungarische Sozialversicherungsabkommen" Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2009 - L 2 U 46/09 -, juris).

    Entsendebescheinigungen von Abkommensstaaten wird inzwischen vielfach ähnliche Wirkung beigemessen wie Entsendebescheinigungen innerhalb der EU (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - B 14 KG 1/99 R - juris Rn. 19; LSG Bayern, Urteil vom 23. Januar 2007 - L 5 KR 124/05 - juris Rn. 21 und LSG Bayern, Urteil vom 27. Februar 2007 - L 5 KR 32/04 (Polen), anders aber Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2009 - L 2 U 46/09 bzgl. Entsendebescheinigungen im Rahmen des "Deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen" juris Rn. 60 ff. unter Bezug auf Entscheidungen des BGH vom 24. Oktober 2007 (1 StR 160/07 und 1 StR 189/07).

  • LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Insoweit weicht der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 - zugrunde liegenden Sachverhalt ab, weil dort die Verbindungsstellen in Bezug auf das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen die vorrangige Prüfung der Entsendevoraussetzungen durch den Träger des Entsendestaates ausdrücklich vereinbart hatten (vgl. hierzu auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.10.2009 - L 2 U 46/09, juris).
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