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   LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - L 3 U 73/06   

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https://dejure.org/2006,4321
LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - L 3 U 73/06 (https://dejure.org/2006,4321)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.2006 - L 3 U 73/06 (https://dejure.org/2006,4321)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 (https://dejure.org/2006,4321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hörgerät - Festbetrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf beantragte Hörgeräteversorgung aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Begriff "Hilfsmittel"; Bedeutung der sozialen Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung; Grundsatz einer optimalen Rehabilitation; Umfang der Rehabilitation in der ...

  • RA Kotz

    Hörgerät: Anspruch in der gesetzlichen Unfallversicherung über Festbeträge hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung: Anspruch auf Hörgeräte über Festbeträge hinaus

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Berufsgenossenschaft muss Dirigenten Hörgerät zahlen - Das Dirigieren geht über ein persönliches Hobby hinaus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Hörgeräte in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Teures Hörgerät für Hobbydirigent muss bezahlt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Hörgeräte in der gesetzlichen Unfallversicherung über Festbeträge hinaus - Hörgerät für ehrenamtlichen Dirigenten

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Berücksichtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bei der Hörgeräteversorgung durch die Unfallversicherung" (Dr. Felix Welti)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.10.2005 - L 3 U 273/04

    Anspruch auf Kunstfuß in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - L 3 U 73/06
    Die Grenze ist allein die Geeignetheit des Mittels, sodass im Konfliktfall zwischen Qualität der medizinischen Versorgung und Kostenreduzierung im Regelfall der Qualität der medizinischen Versorgung Vorrang einzuräumen ist (vgl. hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 11.10.2005 - L 3 U 273/04).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 140/06

    Anspruch auf Versorgung mit einem digitalen Hörgerät bei unfallbedingtem

    Wird das Ziel der Heilbehandlung hingegen durch ein Hilfsmittel mit Festbetrag nicht erreicht, so bleibt der Unfallversicherungsträger zur vollen Kostenerstattung verpflichtet; denn er hat nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII die Heilbehandlung durch alle geeigneten Mittel zu erbringen (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 - NZS 2007, 160; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - L 8 U 80/01 - HVBG-INFO 2002, 729).
  • SG Mannheim, 19.10.2011 - S 14 U 2090/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung -

    Zu berücksichtigen ist damit jedenfalls auch der persönliche Lebensbereich des Versicherten, soweit er in die Gesellschaft hinein wirkt und die Tätigkeit auch unter Nichtbehinderten üblich ist." (LSG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006, L 3 U 73/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 KR 3061/13
    Die Grenze ist allein die Geeignetheit des Mittels, so dass im Konfliktfall zwischen Qualität der medizinischen Versorgung und Kostenreduzierung grundsätzlich der Qualität der medizinischen Versorgung Vorrang einzuräumen ist (vgl. LSG Rheinland-Pfalz Urt. v. 29.08.2006 - L 3 U 73/06 und Urt. v. 11.10.2005 - L 3 U 273/04; beide juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 4829/13
    Dies erfordert - ähnlich wie bei Musikern oder Dirigenten - eine besonders gute Hörfähigkeit (vgl LSG Rheinland-Pfalz 29.08.2006, L 3 U 73/06, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2012 - L 1 U 5167/11
    Die Grenze ist allein die Geeignetheit des Mittels, sodass im Konfliktfall zwischen Qualität der medizinischen Versorgung und Kostenreduzierung im Regelfall der Qualität der medizinischen Versorgung Vorrang einzuräumen ist (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 und vom 11. Oktober 2005 - L 3 U 273/04).
  • SG Osnabrück, 25.06.2008 - S 17 U 312/06
    Insofern weicht der Fall des Klägers von dem von ihm angeführten Fall vor dem SG Koblenz (Urteil vom 21. Februar 2006 - S 1 U 220/05 -, bestätigt durch das Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2006 - L 3 U 73/06 -) ab.
  • SG Ulm, 09.01.2007 - S 11 R 2108/06

    Berufsbedingte Mehrkosten für ein digitales Hörgerätes - Festbetrag -

    Eine Beschränkung bei Hilfsmitteln, insbesondere bei Hörgeräten, auf Festbeträge - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung - ist bei Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger, ebenso wie im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, gerade nicht vorgesehen ( vgl. hierzu LSG Rheinl.-Pfalz Urt. vom 29.08.2006 - L 3 U 73/06; LSG Rheinl.-Pfalz Urteil vom 04. November 1999 - L 5 K 18/98).
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