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   LSG Rheinland-Pfalz, 29.09.2009 - L 3 AS 24/08   

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https://dejure.org/2009,12649
LSG Rheinland-Pfalz, 29.09.2009 - L 3 AS 24/08 (https://dejure.org/2009,12649)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.09.2009 - L 3 AS 24/08 (https://dejure.org/2009,12649)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. September 2009 - L 3 AS 24/08 (https://dejure.org/2009,12649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiger Leistungsträger für die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts einer betreuten Person; Fiktion der Erwerbsfähigkeit einer in einer Behindertenwerkstatt tätigen Person; Zahlungspflicht des Trägers der Leistungen der Grundsicherung bei einem Streit mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Feststellung der Erwerbsfähigkeit beim Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.09.2009 - L 3 AS 24/08
    Der Hilfebedürftige sei nicht nur bei einem schon bestehenden Streit zwischen den Leistungsträgern bis zu einer Entscheidung der Einigungsstelle nach deren Anrufung, sondern bereits im Vorfeld so zu stellen, als wäre er erwerbsfähig (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungsverpflichtung des Sozialhilfeträgers in

    Damit der Hilfebedürftige nicht "zwischen zwei Stühlen sitzt", muss er nach § 44a SGB II nicht nur bei einem schon bestehenden Streit zwischen den Leistungsträgern bis zu einer Entscheidung der Einigungsstelle nach deren Anrufung, sondern bereits im Vorfeld und unabhängig von Streitigkeiten zwischen den Trägern auf einen leistungszuständigen Sozialleistungsträger zugreifen können, weswegen er in Bezug auf seine grundsätzliche Leistungsberechtigung so gestellt werden muss, als wäre er erwerbsfähig (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. September 2009 - L 3 AS 24/08 - juris Rdn. 44).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 19 AS 485/14

    Vorläufige Gewährung von Grundsicherungsleistungen, hier Kosten der Unterkunft

    (BSG Urteil vom 24.04.1996 - 5 RJ 34/95; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.12.2010 - L 7 AS 1549/10 B ER; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 29.09.2009 - L 3 AS 24/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2010 - L 7 AS 1549/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Denn bei Behinderten, die in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten, kann nicht zwangsläufig ohne weitere Prüfung von einer Erwerbsunfähigkeit des Betroffenen ausgegangen werden (BSG, Urteil vom 24.04.1996 - 5 RJ 34/95 Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.09.2009 - L 3 AS 24/08 Rn. 45 zitiert nach juris).
  • LSG Hamburg, 27.05.2016 - L 4 AS 137/16

    Fiktion der Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen bis zu deren endgültiger

    Vielmehr muss noch hinzukommen, dass der Hilfebedürftige wegen Art und Schwere seiner Behinderung tatsächlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht einsatzfähig ist (so bereits LSG Hamburg, Beschluss vom 22.8.2014, L 4 AS 286/14; vgl. auch BSG, Urteil vom 24.4.1996, 5 RJ 34/95; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2010, L 7 AS 1549/10 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.9.2009, L 3 AS 24/08; LSG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 17.4.2014, L 19 AS 485/14 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 15 AS 228/14
    Einem Anspruch entsprechend § 44a SGB II (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. September 2009 - L 3 AS 24/08 -, juris) unter Fingieren der Erwerbsfähigkeit steht die Tatsache entgegen, dass der Beklagte zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides vom 28. Oktober 2009, als er mit Bescheid vom 13. Juli 2009 bereits Leistungen bewilligt hatte, von der unstrittigen Erwerbsunfähigkeit des Klägers erfuhr und zu diesem Zeitpunkt das Q. als nunmehr zuständiger Träger der Leistungen nach dem SGB XII bereits seine Zuständigkeit durch den Erlass des Leistungsbescheides vom 1. Oktober 2009 zum Ausdruck gebracht hatte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2014 - L 13 AS 136/14
    Vielmehr muss grundsätzlich noch hinzukommen, dass der Hilfebedürftige wegen Art und Schwere seiner Behinderung tatsächlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht einsatzfähig ist (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 24. April 1996 - 5 RJ 34/95; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - L 7 AS 1549/10 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. September 2009 - L 3 AS 24/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2014 - L 19 AS 485/14 B ER).
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