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   LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14   

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https://dejure.org/2016,26337
LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14 (https://dejure.org/2016,26337)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.08.2016 - L 1 AL 61/14 (https://dejure.org/2016,26337)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. August 2016 - L 1 AL 61/14 (https://dejure.org/2016,26337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann Arbeitslosengeldanspruch ausschließen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann Arbeitslosengeldanspruch ausschließen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschließen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Elternzeit übertragen: Anspruch auf Arbeitslosengeld kann entfallen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternzeit nach drittem Lebensjahr des Kindes - kein Arbeitslosengeld?

  • sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)

    Die Bürgerbeauftragte informiert: Lange Elternzeit kann zum Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld führen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschließen - Eingeschränkter Versicherungsschutz in Arbeitslosenversicherung ist verfassungskonform und verstößt nicht gegen europarechtliche Vorgaben

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
    Dies lässt den Schluss zu, dass bewusst an der unvollständigen Einbeziehung der im BerzGG geregelten Tatbestände in die Arbeitslosenversicherung festgehalten werden sollte (vgl insoweit bereits BSG, Urteil vom 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R SozR 4-4300 § 124 Nr. 1).

    SGB III aF mangels ausfüllungsbedürftiger Lücke im Gesetz ab (BSG, Urteil vom 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 1).

    Eine Gesetzeslücke könne nur angenommen werden, wenn das Gesetz mit Absicht schweige, weil es der Rechtsprechung insoweit die Rechtsfindung überlassen wollte, wenn es den betreffenden Sachverhalt auf Grund eines Versehens nicht erfasst oder wenn sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben habe (BSG, Urteil vom 04.09.2003 B 11 AL 9/03 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 1 mwN).

    Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber bei der Regelung über die Verlängerung der Rahmenfrist in § 124 SGB III (aF) übersehen habe, dass bei der Betreuung und Erziehung von Adoptivkindern, Erziehungsurlaub auch über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus in Anspruch genommen werden könne (BSG, Urteil vom 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 1).

    In Bezug auf § 124 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III aF hat das BSG entschieden, dass die Regelung, wonach sich die Rahmenfrist nur um die Zeiten der Betreuung und Erziehung eines Kindes verlängerte, in denen das Kind das dritte Lebensjahr nicht vollendet hatte, nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), verstieß (vgl BSG, Urteil vom 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 1).

    Vorschriften über die Elternzeit im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht des SGB III gleichzuschalten (Sächsisches LSG, Urteil vom 15.01.2015 - L 3 AL 30/13 -, juris Rn 37; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 -, juris Rn 34; s auch BSG, Urteil vom 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R SozR 4-4300 § 124 Nr. 1).

  • LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AL 30/13

    Arbeitslosengeld; keine Anrechnung von Zeiten der Erziehung eines Kindes ab

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
    Landessozialgericht , Urteil vom 15.01.2015 - L 3 AL 30/13 -, juris Rn 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 -, juris Rn 32).

    Allein aus dieser ergänzenden Funktion lässt sich nicht ableiten, in welchem Umfang Elternzeiten arbeitsförderungsrechtlich relevant sein sollen (Sächsisches LSG, Urteil vom 15.01.2015 - L 3 AL 30/13 -, juris Rn 28).

    Der Rechtsnatur nach handelt es sich bei der Elternzeit, wie bei dem früheren Anspruch auf Erziehungsurlaub nach dem BErzGG, um einen arbeitsrechtlichen Anspruch, gerichtet auf Freistellung von der Arbeit (Sächsisches LSG, Urteil vom 15.01.2015 - L 3 AL 30/13 -, juris Rn 37 mwN).

    Vorschriften über die Elternzeit im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht des SGB III gleichzuschalten (Sächsisches LSG, Urteil vom 15.01.2015 - L 3 AL 30/13 -, juris Rn 37; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 -, juris Rn 34; s auch BSG, Urteil vom 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R SozR 4-4300 § 124 Nr. 1).

    In Bezug auf § 26 Abs. 2a SGB III fehlt es bereits an einer Benachteiligung von Müttern im Konkreten oder von Frauen im Allgemeinen (Sächsisches LSG, Urteil vom 15.01.2015 - L 3 AL 30/13 -, juris Rn 41).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.03.2007 - L 1 AL 7/06

    Erfordernis einer persönlichen Arbeitslosenmeldung - sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
    Als reine Tatsachenerklärung kann eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung folglich nicht über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch vorverlegt werden (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2007 - L 1 AL 7/06).

    Die Arbeitslosmeldung dient vornehmlich dazu, die Arbeitsagentur tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit ihren Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die Arbeitslosigkeit und damit die Leistungspflicht möglichst rasch zu beenden (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2007 - L 1 AL 7/06 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 07.09.2000 - B 7 AL 2/00 R -, SozR 3-4300 § 122 Nr. 1).

    Unabhängig davon, dass eine Arbeitslosmeldung persönlich erfolgen muss und eine fernmündliche Meldung nicht genügt (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2007 - L 1 AL 7/06), lag dieser Zeitpunkt auch schon nach der Vollendung des dritten Lebensjahres des zweiten Kindes der Klägerin.

  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungs- und -erziehungszeiten im Rahmen der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
    Dies hat das BVerfG bestätigt (Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2004 - 1 BvR 2302/03 - NZA-RR 2005, 154, 155), weil die - in diesem Fall maßgebliche - Ungleichbehandlung leiblicher Eltern und Eltern mit Adoptivkind als sachlich hinreichend gerechtfertigt angesehen wurde.

    den Gleichheitssatz darin gesehen, dass der Gesetzgeber die im Recht des Erziehungsurlaubs vorgenommene Gleichstellung von Adoptiveltern älterer Kinder mit Eltern von Kindern unter drei Jahren nicht in § 124 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III aF übernommen hat (1 BvR 2302/03 - NZA-RR 2005, 154, 155 f).

    im Zusammenhang mit anderen sozialrechtlichen Regelungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2004 - 1 BvR 2302/03 - NZA-RR 2005, 154, 156).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - L 9 AL 6/15

    Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung; Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
    Landessozialgericht , Urteil vom 15.01.2015 - L 3 AL 30/13 -, juris Rn 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 -, juris Rn 32).

    Vorschriften über die Elternzeit im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht des SGB III gleichzuschalten (Sächsisches LSG, Urteil vom 15.01.2015 - L 3 AL 30/13 -, juris Rn 37; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 -, juris Rn 34; s auch BSG, Urteil vom 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R SozR 4-4300 § 124 Nr. 1).

    Die Regelung knüpft an die Erziehungszeiten von "Personen" an, stellt also weder auf die Stellung als Mutter noch auf das Geschlecht ab (einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 4 GG verneinend auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2015 - L 9 AL 6/15 -, juris Rn 34).

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 2/00 R

    Wirkung einer Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
    Die Arbeitslosmeldung dient vornehmlich dazu, die Arbeitsagentur tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit ihren Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die Arbeitslosigkeit und damit die Leistungspflicht möglichst rasch zu beenden (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2007 - L 1 AL 7/06 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 07.09.2000 - B 7 AL 2/00 R -, SozR 3-4300 § 122 Nr. 1).
  • BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
    Nichtannahmebeschluss vom 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14 -, NZS 2016, 224 Rn 9).
  • SG Speyer, 07.03.2012 - S 1 AL 31/11

    Zeiten der Kindererziehung können nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
    Vor diesem Hintergrund ist der zeitliche Abstand zwischen der zuletzt ausgeübten Beschäftigung und dem Anspruch auf Alg zeitlich zu begrenzen, wie die Regelungen zur Anwartschaft zeigen (SG Speyer, Urteil vom 07.03.2012 - S 1 AL 31/11 -, juris Rn 24).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
    erlassenen Regelung - dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen, um das in der Richtlinie festgelegte Ergebnis zu erreichen (richtlinienkonforme Auslegung; EuGH, Urteil vom 05.10.2004 - C397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rn 113 mwN).
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.08.2016 - L 1 AL 61/14
    Außerdem ist erforderlich, dass durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn die Behörde ihre Verpflichtungen gegenüber dem Berechtigten nicht verletzt hätte (stRspr, vgl nur jüngst BSG, Urteil vom 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R -, juris Rn 29 für SozR 4 vorgesehen).
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der

  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AL 10/17

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Grundrechte-Charta stellt außerdem sicher, dass die Charta nicht nur für die Europäische Union und ihre Organe und Einrichtungen gilt, sondern auch für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Europarechts (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2016 - L 1 AL 61/14 -, Rn. 36 ff., juris).

    Dass damit im Bereich des SGB III keine umfassende Kontinuität der Sozialleistungen gewährleistet wird, steht der Zielsetzung der Richtlinie mithin nicht entgegen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2016 - L 1 AL 61/14 -, Rn. 40, juris).

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