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   LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11   

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https://dejure.org/2011,44275
LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11 (https://dejure.org/2011,44275)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.11.2011 - L 5 R 66/11 (https://dejure.org/2011,44275)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. November 2011 - L 5 R 66/11 (https://dejure.org/2011,44275)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 66/87

    Nachholung der Einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11
    Diese Nacherhebung von Beiträgen verstößt grundsätzlich nicht gegen Treue und Glauben, jedenfalls wenn sie innerhalb der Grenzen der Verjährung erfolgt (so BSG Urteil vom 23.05.1989, SozR 2200 § 393a Nr. 3 zu dem insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des § 393a RVO; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2005, Aktenzeichen: L 7 R 952/04), was die Beklagte hier mit der Begrenzung der Nacherhebung ab dem 01.01.2004 beachtet hat.
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 4/95

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit bei Anspruch auf

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 56 Nr. 2; SozR 1300 § 48 Nr. 22; und Urteil vom 26.08.1994 - 13 RJ 29/93 - juris) ist die Norm auch in Fallgestaltungen anwendbar, in denen der Anspruch infolge nachträglich erzielter Einkünfte zum Ruhen gekommen ist oder wenn etwa von demselben Sozialleistungsträger eine andere höhere Leistung gewährt wird, die den Bezug der schon empfangenen Sozialleistung ausschließt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 R 16/08

    Nachträgliche Rückforderung eines Zuschusses zu den Aufwendungen für die Kranken-

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11
    Es ist letztlich als ein Versehen des Gesetzgebers zu werten, dass er nicht allgemein auf den nachträglichen Wegfall der der Bewilligung der Sozialleistung zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse abgestellt hat, sondern ausdrücklich nur den (in der Verwaltungspraxis weitaus am häufigsten anzutreffenden) Fall der nachträglichen Erzielung von Einkommen bzw. Vermögen erfasst hat (ebenso Landessozialgericht NiedersachsenBremen, Urteil vom 11.08.2010. Az.: L 2 R 16/08 -juris mwN).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11
    Dies ist zurückzuführen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2000 (1 BvL 16/96 u.a., SozR 3-2500 § 5 Nr. 42), mit dem die Unvereinbarkeit des § 5 Abs. 1 Nr. 11 Halbsatz 1 SGB V idF des Gesundheitsstrukturgesetzes mit Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz festgestellt worden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - L 7 R 952/04

    Rentenversicherungsträger - Nacherhebung von Beiträgen zur Kranken- und

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11
    Diese Nacherhebung von Beiträgen verstößt grundsätzlich nicht gegen Treue und Glauben, jedenfalls wenn sie innerhalb der Grenzen der Verjährung erfolgt (so BSG Urteil vom 23.05.1989, SozR 2200 § 393a Nr. 3 zu dem insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des § 393a RVO; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2005, Aktenzeichen: L 7 R 952/04), was die Beklagte hier mit der Begrenzung der Nacherhebung ab dem 01.01.2004 beachtet hat.
  • BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 5/99 R

    Verjährungsfrist bei Beitragsansprüchen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11
    Daher muss der Rentenversicherungsträger bei Nichterfüllung der Abführungspflicht die rückständigen Beiträge von der Rente abziehen (vgl. BSG Urteil vom 15.06.2000, SozR 3-2500 § 255 Nr. 1), hier also rückwirkend ab dem 01.02.2002.
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 29/93

    Aufhebung eines Rentenbewilligungsbescheides - Rückforderung gezahlter Rente mit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 56 Nr. 2; SozR 1300 § 48 Nr. 22; und Urteil vom 26.08.1994 - 13 RJ 29/93 - juris) ist die Norm auch in Fallgestaltungen anwendbar, in denen der Anspruch infolge nachträglich erzielter Einkünfte zum Ruhen gekommen ist oder wenn etwa von demselben Sozialleistungsträger eine andere höhere Leistung gewährt wird, die den Bezug der schon empfangenen Sozialleistung ausschließt.
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 56 Nr. 2; SozR 1300 § 48 Nr. 22; und Urteil vom 26.08.1994 - 13 RJ 29/93 - juris) ist die Norm auch in Fallgestaltungen anwendbar, in denen der Anspruch infolge nachträglich erzielter Einkünfte zum Ruhen gekommen ist oder wenn etwa von demselben Sozialleistungsträger eine andere höhere Leistung gewährt wird, die den Bezug der schon empfangenen Sozialleistung ausschließt.
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