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   LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05   

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https://dejure.org/2007,10039
LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05 (https://dejure.org/2007,10039)
LSG Saarland, Entscheidung vom 02.03.2007 - L 7 R 44/05 (https://dejure.org/2007,10039)
LSG Saarland, Entscheidung vom 02. März 2007 - L 7 R 44/05 (https://dejure.org/2007,10039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Tragung der Beiträge für eine Rente aus der umlagefinanzierten hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung ab 1.1.2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beitragstragung für eine Rente aus der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
    Dem Gesetzgeber steht bei der Bestimmung des Personenkreises, auf den eine gesetzliche Vorschrift angewendet werden soll, unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebots allerdings ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung (vgl. BVerfGE 3, 162, 182; 27, 364, 371; 49, 148, 165; 78, 249, 287).

    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist daher nur zu bejahen, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 10, 234, 246; 46, 55, 62; 78, 249, 287; Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.03.1988, Az.: 7 RAr 81/86).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
    Auch die Art der Differenzierung darf nicht sachfremd sein; es muss sich aus dem Sachverhalt, den die differenzierende Regelung zum Gegenstand hat, gerade für sie ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen lassen (vgl. BVerfGE 71, 39, 58 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
    Dem Gesetzgeber steht bei der Bestimmung des Personenkreises, auf den eine gesetzliche Vorschrift angewendet werden soll, unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebots allerdings ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung (vgl. BVerfGE 3, 162, 182; 27, 364, 371; 49, 148, 165; 78, 249, 287).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist daher nur zu bejahen, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 10, 234, 246; 46, 55, 62; 78, 249, 287; Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.03.1988, Az.: 7 RAr 81/86).
  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 15/91

    Erfüllung der Anwartschaftszeit bei der Gewährung von Arbeitslosengeld -

    Auszug aus LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
    Insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie beispielsweise im Bereich der Arbeitsförderung und auch der Rentenversicherung auftreten, darf der Gesetzgeber daher typisierende Regelungen treffen und im Einzelfall auftretende Härten sind hierbei unvermeidlich und hinzunehmen (vgl. BSG-Urteil vom 26.03.1992, Az.: 11 RAr 15/91).
  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

    Auszug aus LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
    Dem Gesetzgeber steht bei der Bestimmung des Personenkreises, auf den eine gesetzliche Vorschrift angewendet werden soll, unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebots allerdings ein weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung (vgl. BVerfGE 3, 162, 182; 27, 364, 371; 49, 148, 165; 78, 249, 287).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
    Zwar hat das BVerfG zur Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung in früheren Entscheidungen die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Ordnungssystemen als ausreichend angesehen (vgl. BVerfGE 9, 338, 349ff; 11, 283, 293; 13, 225, 228; 34, 118, 131), geht aber in seiner jüngeren Rechtsprechung davon aus, dass rein systematische im Unterschied zu sachlichen Gründen eine Ungleichbehandlung generell nicht rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 84, 348, 363); dem schließt sich der erkennende Senat an.
  • BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96

    Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld mit Hilfe einer

    Auszug aus LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
    Denn der Gesetzgeber ist durch Art. 3 GG nicht verpflichtet, in jeder Rechtsvorschrift Raum für die Berücksichtigung einer wesentlichen Abweichung im Einzelfall zu lassen (vgl. BSG-Urteil vom 20.11.1996, Az.: 14 REg 6/96).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
    Zwar hat das BVerfG zur Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung in früheren Entscheidungen die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Ordnungssystemen als ausreichend angesehen (vgl. BVerfGE 9, 338, 349ff; 11, 283, 293; 13, 225, 228; 34, 118, 131), geht aber in seiner jüngeren Rechtsprechung davon aus, dass rein systematische im Unterschied zu sachlichen Gründen eine Ungleichbehandlung generell nicht rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 84, 348, 363); dem schließt sich der erkennende Senat an.
  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74

    Verfassungsmäßigkeit des Pfändungsausschlusses hinsichtlich des

    Auszug aus LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist daher nur zu bejahen, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 10, 234, 246; 46, 55, 62; 78, 249, 287; Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.03.1988, Az.: 7 RAr 81/86).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78

    Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • BSG, 12.12.1995 - 10 RAr 1/95

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63

    Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung

  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

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