Rechtsprechung
LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 42/03 KR |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Krankenversicherung - Hilfsmittel - mobile Hebeplattform - Außenbereich - Rollstuhl
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Hilfsmittel - mobile Hebeplattform - Außenbereich - Rollstuhl
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des …
Auszug aus LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 42/03
Diese Einschränkung des Hilfsmittelbegriffs sei erforderlich, da ansonsten jeder behinderungsgerechte Umbau eines Hauses erfasst werden würde (BSG, B 3 KR 14/97).Andernfalls lässt sich die Leistungspflicht der Krankenkassen nur schwer eingrenzen und würde nicht nur den behinderungsgerechten Umbau eines Hauses umfassen, sondern sich auch auf die Herrichtung der Zufahrtswege oder auf noch weitergehende Umgestaltung des Wohnumfeldes erstrecken (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R -).
Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 06.08.1998 (B 3 KR 14/97 R) ausgeführt, dass alle Maßnahmen, die sich als Beseitigung eines den Behinderten störenden äußeren Hindernisses darstellen, aus dem Anwendungsbereich des § 33 Abs. 1 SGB V ausscheiden.
- BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
Auszug aus LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 42/03
Der Kläger weise zu Recht darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) das Hilfsmittelverzeichnis die Krankenkassen nicht dazu ermächtige, Ansprüche der Versicherten einzuschränken, sondern nur eine für die Gerichte unverbindliche Auslegungshilfe darstelle (BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 18). - BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R
Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel - …
Auszug aus LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 42/03
Das Hilfsmittel muss dementsprechend im Einzelfall gerade erforderlich sein, um die bestehende Behinderung auszugleichen (BSG, Urteil vom 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R).
- BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90
Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel
Auszug aus LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 42/03
Es könnten solche Mittel beansprucht werden, die im Einzelfall erforderlich seien, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit es sich nicht um allgemeine Gebrauchsgegenstände handele (BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 3). - BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89
Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät
Auszug aus LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 42/03
Grundvoraussetzung ist, dass das Hilfsmittel die Behinderung nicht nur in unwesentlichem Umfang kompensiert (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 m.w.N.). - BSG, 17.09.1986 - 3 RK 5/86
Zur Notwendigkeit einer Klingelleuchte als Hilfsmittel
Auszug aus LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 42/03
Eignet sich der begehrte Gegenstand für den Behinderungsausgleich in jeder Wohnung unabhängig von deren Lage und Ausstattung, so kann ein Hilfsmittel, das von der Krankenversicherung dem Behinderten zur Verfügung zu stellen ist, vorliegen (vgl. BSG, SozR 2200 § 182b Nr. 33 - Klingelleuchte - BSG, SozR 2200 § 182b Nr. 29 - Treppenraupe -).
- SG Augsburg, 13.11.2007 - S 12 KR 131/07
Krankenversicherung - Keine Leistungspflicht für eine mobile Hebebühne
Das Gericht verneint daher eine Hilfsmitteleigenschaft der begehrten mobilen Hebebühne (siehe hierzu auch LSG für das Saarland vom 07.10.2004, L 4 KN 42/03 KR).