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   LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17   

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LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17 (https://dejure.org/2021,46161)
LSG Saarland, Entscheidung vom 12.10.2021 - L 11 SO 3/17 (https://dejure.org/2021,46161)
LSG Saarland, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - L 11 SO 3/17 (https://dejure.org/2021,46161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe - Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von Hilfe zur Pflege - Aktivlegitimation der Erben des verstorbenen Leistungsberechtigten - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der ...

  • rechtsportal.de

    Sozialhilfe - Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von Hilfe zur Pflege - Aktivlegitimation der Erben des verstorbenen Leistungsberechtigten - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des

    Auszug aus LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
    Leistungen nach dem SGB XII sind sodann nach dem sog "Tatsächlichkeitsprinzip" (vgl BSG vom 6.12.2018 - B 8 SO 2/17 R = BSGE 127, 85 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 6) zu gewähren.

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und auch der des Senats anerkannt, dass bei der Prüfung von vorhandenem und grundsätzlich verwertbarem Vermögen im Rahmen der Frage der Hilfebedürftigkeit nur solches Vermögen berücksichtigt werden kann, das zum Zeitpunkt des Sozialhilfebedarfs aufgrund einer Willensentscheidung des zur Verwertung Verpflichteten als "bereites Mittel" zur Verfügung steht (vgl. hierzu bereits Entscheidung des Senats vom 17.11.2020 - L 11 SO 13/17 und vom 04.04.2019 - L 11 SO 2/18 - Juris, RdNr. 17 mit Verweis auf: BVerwG, Urteil vom 15.12.1977 - V C 35.77 - Juris, RdNr. 12 ff.; Beschluss vom 26.02.1999 - 5 B 137/98 - Juris, RdNr. 3 sowie insbesondere BSG, Urteil vom 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R -Juris).

    Ist dies nicht der Fall und hierbei ist vorliegend auf den 01.09.2012 als Zeitpunkt des Bedarfs abzustellen, so müssen Leistungen der Sozialhilfe ohne Berücksichtigung eines vorhandenen und verwertbaren Vermögens gewährt werden (sog. "Tatsächlichkeitsprinzip", vgl. BSG, Urteil vom 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R - Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2016 - L 2 SO 1273/16 - Juris, RdNr. 32).

  • LSG Saarland, 04.04.2019 - L 11 SO 2/18

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und auch der des Senats anerkannt, dass bei der Prüfung von vorhandenem und grundsätzlich verwertbarem Vermögen im Rahmen der Frage der Hilfebedürftigkeit nur solches Vermögen berücksichtigt werden kann, das zum Zeitpunkt des Sozialhilfebedarfs aufgrund einer Willensentscheidung des zur Verwertung Verpflichteten als "bereites Mittel" zur Verfügung steht (vgl. hierzu bereits Entscheidung des Senats vom 17.11.2020 - L 11 SO 13/17 und vom 04.04.2019 - L 11 SO 2/18 - Juris, RdNr. 17 mit Verweis auf: BVerwG, Urteil vom 15.12.1977 - V C 35.77 - Juris, RdNr. 12 ff.; Beschluss vom 26.02.1999 - 5 B 137/98 - Juris, RdNr. 3 sowie insbesondere BSG, Urteil vom 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R -Juris).

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht zu vergleichbaren Regelungen im SGB II ausgeführt, dass die Fiktion einer Bedarfsgemeinschaft nicht eingreift, wenn deren Mitglieder sich ernsthaft weigern, tatsächlich füreinander einzustehen, so dass eine Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nach § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II ausscheidet (Entscheidung des Senats vom 04.04.2019 - L 11 SO 2/18 - Juris, RdNr. 17 mit Verweis auf: BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - Juris, RdNr. 65 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R - Juris, RdNr. 29).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter -

    Auszug aus LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
    Die Erbenstellung des Verstorbenen ist damit mit Wirkung ex tunc wieder entfallen (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.3.2010 - L 7 SO 4476/08 - Juris, RdNr. 27) und fiel seinen Geschwistern bzw. deren Abkömmlingen an.
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und auch der des Senats anerkannt, dass bei der Prüfung von vorhandenem und grundsätzlich verwertbarem Vermögen im Rahmen der Frage der Hilfebedürftigkeit nur solches Vermögen berücksichtigt werden kann, das zum Zeitpunkt des Sozialhilfebedarfs aufgrund einer Willensentscheidung des zur Verwertung Verpflichteten als "bereites Mittel" zur Verfügung steht (vgl. hierzu bereits Entscheidung des Senats vom 17.11.2020 - L 11 SO 13/17 und vom 04.04.2019 - L 11 SO 2/18 - Juris, RdNr. 17 mit Verweis auf: BVerwG, Urteil vom 15.12.1977 - V C 35.77 - Juris, RdNr. 12 ff.; Beschluss vom 26.02.1999 - 5 B 137/98 - Juris, RdNr. 3 sowie insbesondere BSG, Urteil vom 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R -Juris).
  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Auszug aus LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
    Es werde dazu auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2001 (NJW 2001, Seite 3484 ff.) verwiesen.
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
    So hat auch das Bundesverfassungsgericht zu vergleichbaren Regelungen im SGB II ausgeführt, dass die Fiktion einer Bedarfsgemeinschaft nicht eingreift, wenn deren Mitglieder sich ernsthaft weigern, tatsächlich füreinander einzustehen, so dass eine Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nach § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II ausscheidet (Entscheidung des Senats vom 04.04.2019 - L 11 SO 2/18 - Juris, RdNr. 17 mit Verweis auf: BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - Juris, RdNr. 65 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R - Juris, RdNr. 29).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2016 - L 2 SO 1273/16

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Einsatzgemeinschaft mit dem

    Auszug aus LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
    Ist dies nicht der Fall und hierbei ist vorliegend auf den 01.09.2012 als Zeitpunkt des Bedarfs abzustellen, so müssen Leistungen der Sozialhilfe ohne Berücksichtigung eines vorhandenen und verwertbaren Vermögens gewährt werden (sog. "Tatsächlichkeitsprinzip", vgl. BSG, Urteil vom 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R - Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2016 - L 2 SO 1273/16 - Juris, RdNr. 32).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 196/08

    Qualifizierung eines Verzichts auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs

    Auszug aus LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
    Dies habe im Ergebnis auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 25.06.2009 (Az. IX ZB 196/08) bestätigt.
  • LG Aachen, 04.11.2004 - 7 T 99/04

    Annahme und Ausschlagung - Erbausschlagung durch Sozialhilfeempfänger

    Auszug aus LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
    Die Höchstpersönlichkeit des Erbrechts könne von der sozialen Stellung eines Abkömmlings nicht beeinflusst werden, so habe es auch das Landgericht Aachen in seiner Entscheidung vom 04.11.2004 (Az. 7 T 99/04) gesehen.
  • BVerwG, 26.02.1999 - 5 B 137.98
    Auszug aus LSG Saarland, 12.10.2021 - L 11 SO 3/17
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und auch der des Senats anerkannt, dass bei der Prüfung von vorhandenem und grundsätzlich verwertbarem Vermögen im Rahmen der Frage der Hilfebedürftigkeit nur solches Vermögen berücksichtigt werden kann, das zum Zeitpunkt des Sozialhilfebedarfs aufgrund einer Willensentscheidung des zur Verwertung Verpflichteten als "bereites Mittel" zur Verfügung steht (vgl. hierzu bereits Entscheidung des Senats vom 17.11.2020 - L 11 SO 13/17 und vom 04.04.2019 - L 11 SO 2/18 - Juris, RdNr. 17 mit Verweis auf: BVerwG, Urteil vom 15.12.1977 - V C 35.77 - Juris, RdNr. 12 ff.; Beschluss vom 26.02.1999 - 5 B 137/98 - Juris, RdNr. 3 sowie insbesondere BSG, Urteil vom 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R -Juris).
  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

  • LSG Bayern, 22.11.2016 - L 8 SO 205/15

    Sozialhilfe - Sonderrechtsnachfolge

  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 23/13 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zahlungsanspruch eines ambulanten Pflegedienstes

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