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LSG Saarland, 13.12.2005 - L 5 VJ 1/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Impfschadensrecht - Encephalitis als Folge einer verabreichten Schutzimpfung gegen Influenza - ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Ursächlicher Zusammenhang im Impfschadensrecht
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 12.12.2001 - S 21 VJ 993/00
- LSG Saarland, 13.12.2005 - L 5 VJ 1/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.08.1998 - B 9 VJ 2/97 R
Impfschadensrecht - Impfschaden - Gesundheitsschaden - Kausalität - Beweislast - …
Auszug aus LSG Saarland, 13.12.2005 - L 5 VJ 1/02
Nach § 52 Abs. 2 Satz 1 BSeuchG (jetzt: § 61 IfSG) genügt überdies zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Impfung die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs, d.h. es muss mehr für als gegen einen solchen Zusammenhang sprechen, vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 27. August 1998, B 9 VJ 2/97; BSG, Urteil vom 19. März 1996, 9a RVi 4/84. - BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60
Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht …
Auszug aus LSG Saarland, 13.12.2005 - L 5 VJ 1/02
Insoweit stellt sich die Frage hier nicht, ob dem Beklagten ein pflichtwidriges Unterlassen des Veranlassens der beiden vorbezeichneten Maßnahmen im Sinne einer fahrlässigen "Beweisvereitelung" als Verstoß gegen die Untersuchungsmaxime des § 20 des 10. Buchs des Sozialgesetzbuchs, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) angelastet werden könnte mit entsprechender Bedeutung für die Feststellungslast (zu der vom BSG verneinten Lehre von der Umkehrung der Beweislast im Falle der schuldhaften Beweisvereitelung sowie zu den erleichterten Anforderungen an den Beweis von Tatsachen, auf die sich ein Beweisnotstand bezieht, im Rahmen der freien richterlichen Überzeugungsbildung gem. § 128 Sozialgerichtsgesetz (SGG), vgl. BSG, Urteil vom 29. September 1965, Az.: 2 RU 61/60, BSGE 24, 25 ff.). - BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 4/84
Impfung - Impfschaden - Hirnleiden - Versorgung nach dem Bundes-Seuchengesetz
Auszug aus LSG Saarland, 13.12.2005 - L 5 VJ 1/02
Nach § 52 Abs. 2 Satz 1 BSeuchG (jetzt: § 61 IfSG) genügt überdies zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Impfung die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs, d.h. es muss mehr für als gegen einen solchen Zusammenhang sprechen, vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 27. August 1998, B 9 VJ 2/97; BSG, Urteil vom 19. März 1996, 9a RVi 4/84.