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   LSG Saarland, 16.03.2011 - L 2 U 16/10   

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https://dejure.org/2011,23022
LSG Saarland, 16.03.2011 - L 2 U 16/10 (https://dejure.org/2011,23022)
LSG Saarland, Entscheidung vom 16.03.2011 - L 2 U 16/10 (https://dejure.org/2011,23022)
LSG Saarland, Entscheidung vom 16. März 2011 - L 2 U 16/10 (https://dejure.org/2011,23022)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 786 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Saarland, 16.03.2011 - L 2 U 16/10
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zum Zeitpunkt des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R m.w.N.).

    Außerdem ist zu beachten, dass bei Unfällen in Durchgangsbereichen wie Treppen und Fluren bei beruflich genutzten Privathäusern schon deshalb Einschränkungen im Versicherungsschutz bestehen, weil das Zurücklegen von Wegen regelmäßig ohnehin nicht die Ausübung der versicherten Tätigkeit darstellt, sondern nur in mittelbarem Zusammenhang mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit steht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009, L 3 U 99/08, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 2 U 28/05 R).

  • LSG Saarland, 21.04.2010 - L 2 U 77/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Saarland, 16.03.2011 - L 2 U 16/10
    Diese für Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII entwickelte Rechtsprechung gilt auch für versicherte Unternehmer, da dieselben Normen anzuwenden und Gründe für eine abweichende rechtliche Bewertung nicht zu erkennen sind (BSG a.a.O., LSG für das Saarland, Urteil vom 21.4.2010, L 2 U 77/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08

    Erleiden einer 4-Teile-Fraktur des rechten Oberarmknochens während des

    Auszug aus LSG Saarland, 16.03.2011 - L 2 U 16/10
    Außerdem ist zu beachten, dass bei Unfällen in Durchgangsbereichen wie Treppen und Fluren bei beruflich genutzten Privathäusern schon deshalb Einschränkungen im Versicherungsschutz bestehen, weil das Zurücklegen von Wegen regelmäßig ohnehin nicht die Ausübung der versicherten Tätigkeit darstellt, sondern nur in mittelbarem Zusammenhang mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit steht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009, L 3 U 99/08, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 2 U 28/05 R).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Saarland, 16.03.2011 - L 2 U 16/10
    Sie hat daher - als Folgeentscheidung einer positiven Feststellung eines Arbeitsunfalls - nicht über konkrete Leistungsansprüche wie die von der Klägerin begehrte Rente, die im Wege der Leistungsklage geltend zu machen wären, entschieden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 32/87
    Auszug aus LSG Saarland, 16.03.2011 - L 2 U 16/10
    Die Rechtsprechung misst der Häufigkeit der Benutzung von Durchgangsbereichen insgesamt maßgebliche Bedeutung bei (BSG, Urteil vom 30.11.1972, 2 RU 169/71, und Urteil vom 27.10.1987, 2 RU 32/87), seltene und gelegentlich vorkommende Nutzungen haben außer Betracht zu bleiben (BSG aaO., BSG, Urteil vom 24.5.1960, 2 RU 122/59).
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 169/71
    Auszug aus LSG Saarland, 16.03.2011 - L 2 U 16/10
    Die Rechtsprechung misst der Häufigkeit der Benutzung von Durchgangsbereichen insgesamt maßgebliche Bedeutung bei (BSG, Urteil vom 30.11.1972, 2 RU 169/71, und Urteil vom 27.10.1987, 2 RU 32/87), seltene und gelegentlich vorkommende Nutzungen haben außer Betracht zu bleiben (BSG aaO., BSG, Urteil vom 24.5.1960, 2 RU 122/59).
  • BSG, 24.05.1960 - 2 RU 122/59
    Auszug aus LSG Saarland, 16.03.2011 - L 2 U 16/10
    Die Rechtsprechung misst der Häufigkeit der Benutzung von Durchgangsbereichen insgesamt maßgebliche Bedeutung bei (BSG, Urteil vom 30.11.1972, 2 RU 169/71, und Urteil vom 27.10.1987, 2 RU 32/87), seltene und gelegentlich vorkommende Nutzungen haben außer Betracht zu bleiben (BSG aaO., BSG, Urteil vom 24.5.1960, 2 RU 122/59).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.08.2012 - L 8 U 14/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Zurücklegen von Wegen in aller Regel nicht die Ausübung der versicherten Tätigkeit selbst darstellt, sondern eine der versicherten Tätigkeit vor- oder nachgelagerte Tätigkeit ist, die zu der eigentlichen versicherten Tätigkeit in einer mehr oder weniger engen Beziehung steht (Landesozialgericht für das Saarland, Urteil vom 16. März 2011 - L 2 U 16/10).
  • SG Itzehoe, 08.04.2013 - S 30 U 65/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 8

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Zurücklegen von Wegen in aller Regel nicht die Ausübung der versicherten Tätigkeit selbst darstellt, sondern eine der versicherten Tätigkeit vor- oder nachgelagerte Tätigkeit ist, die zu der eigentlichen versicherten Tätigkeit in einer mehr oder weniger engen Beziehung steht (Landesozialgericht für das Saarland, Urteil vom 16. März 2011 - L 2 U 16/10).".
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