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   LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14   

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https://dejure.org/2015,7099
LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14 (https://dejure.org/2015,7099)
LSG Saarland, Entscheidung vom 25.03.2015 - L 2 U 30/14 (https://dejure.org/2015,7099)
LSG Saarland, Entscheidung vom 25. März 2015 - L 2 U 30/14 (https://dejure.org/2015,7099)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Dementsprechend ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Fristversäumnis auch auf Fehlern beruht, die im Verantwortungsbereich des Gerichts bei Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht liegen (BSG aaO. Rn. 19, vgl. auch BVerfG Beschluss vom 20.6.1995, 1 BvR 166/93).
  • BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96

    Berufungseinlegung mit Telefax-Empfangsgerät

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 15.10.1996, 14 BEg 9/96, Rn. 6) anerkannt, dass auch eine von einem Computer ausgesandte Berufungsschrift dem Schriftformerfordernis genügen kann, wenn es den Urheber und dessen Willen, das Schriftstück in den Verkehr zu bringen, klar erkennen lässt.
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Nach diesem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden "allgemeinen Prozessgrundrecht" (BVerfG, Beschluss vom 26.5.1981, 2 BvR 215/81) darf sich das Gericht nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1979, 1 BvR 1077/77) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BSG aaO. Rn. 19 mwN.).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Ohne Verschulden "verhindert", eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ein Beteiligter nach der Rechtsprechung des BSG aber auch dann, wenn ein solches Verschulden zwar vorgelegen hat, dieses aber für die Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen ist bzw. ihm nicht zugerechnet werden kann, weil die Frist im Fall pflichtgemäßen Verhaltens einer anderen Stelle gewahrt worden wäre (BSG, Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1974, GS 2/73, Rn. 27 und Rn. 35).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Nach dieser Rechtsprechung ist zu berücksichtigen, dass es für die Vorwerfbarkeit der Fristversäumnis auch auf die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Bildungsgrad und Rechtserfahrung, ankommt und insoweit die besondere Situation der Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren in Betracht zu ziehen ist (vgl BSG aaO Rn. 29, BSG, Urteil vom 30.1.2002, B 5 RJ 10/01 R, Rn. 18).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus LSG Saarland, 25.03.2015 - L 2 U 30/14
    Nach diesem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden "allgemeinen Prozessgrundrecht" (BVerfG, Beschluss vom 26.5.1981, 2 BvR 215/81) darf sich das Gericht nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten (BVerfG, Beschlüsse vom 22.5.1979, 1 BvR 1077/77) und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BSG aaO. Rn. 19 mwN.).
  • BSG, 24.09.2015 - B 2 U 127/15 B

    Verfahrenrüge

    L 2 U 30/14 (LSG für das Saarland).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2023 - L 9 AS 716/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Beschwerde gem § 172 SGG -

    Daher kann das Schriftformerfordernis unter Umständen auch dann erfüllt sein, wenn es an einer Unterschrift fehlt, wenn sich jedoch aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2006 - B 13 RJ 5/01 R -, juris Rn. 17; LSG für das Saarland, Urteil vom 25.03.2015 - L 2 U 30/14 -, juris Rn. 16; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auf., § 173 Rn. 3, § 151 Rn 3a, 3d).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2016 - L 12 AL 610/16
    Daher kann das Schriftformerfordernis in vielen Fällen auch dann erfüllt sein, wenn es an einer Unterschrift fehlt, wenn sich jedoch aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, ergibt (LSG Saarland, Urteil vom 25.03.2015 - L 2 U 30/14 -, juris m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2015 - L 7 AS 259/15
    Hier sind deshalb an die gebotene Sorgfalt und die gewissenhafte und sachgerechte Prozessführung besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 25. März 2015 - L 2 U 30/14, juris).
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