Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 02.09.2015 - L 8 KA 16/14 ZVW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48859
LSG Sachsen, 02.09.2015 - L 8 KA 16/14 ZVW (https://dejure.org/2015,48859)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.09.2015 - L 8 KA 16/14 ZVW (https://dejure.org/2015,48859)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. September 2015 - L 8 KA 16/14 ZVW (https://dejure.org/2015,48859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,48859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztangelegenheiten; Beschränkung der Überweisung von Hochschulambulanzen an Vertragsärzte oder Medizinische Versorgungszentren - Hochschulambulanz; Krankenhausfachambulanz; Laborleistung; Vertragsärztliche Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigte Hochschulambulanz keine

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.09.2015 - L 8 KA 16/14
    Die Klägerin hat die vom LSG zugelassenen Revision eingelegt und weiter geltend gemacht, Hochschulambulanzen seien keine ermächtigten Krankenhausfachambulanzen im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 4 BMV-Ä/§ 27 Abs. 2 Satz 4 EKV-Ä; dies ergebe sich aus der Entstehungsgeschichte dieser Regelung und der Entwicklung des § 311 Abs. 2 SGB V. Mit Urteil vom 02.04.2014 (B 6 KA 20/13 R - juris) hat das Bundessozialgericht (BSG) das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung zielt auf die Feststellung, ob die ärztlichen Leistungen rechtmäßig, also im Einklang mit gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebots - erbracht und abgerechnet worden sind (BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris RdNr. 26; Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R - juris RdNr. 15).

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - für den Senat bindend (§ 170 Abs. 5 SGG) entschieden hat, kann aus § 24 Abs. 2 Satz 4 BMV-Ä/§ 27 Abs. 2 Satz 4 EKV-Ä in der im streitigen Zeitraum (Quartal II/2005) geltenden Fassung ein Überweisungsverbot für die Hochschulambulanzen des Universitätsklinikums D nicht abgeleitet werden.

    Denn danach sind Hochschulambulanzen nicht als (ermächtigte) Krankenhausfachambulanzen im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 4 BMV-Ä/§ 27 Abs. 2 Satz 4 EKV-Ä anzusehen, sodass ihnen Überweisungen nicht untersagt waren, wenn die betreffenden Leistungen im organisatorischen Verbund des Krankenhauses (hier: von anderen Hochschulambulanzen der Hochschulklinik) hätten erbracht werden können (BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - juris RdNr. 17 bis 26).

    Der nachfolgende, mehrfach geänderte Hochschulambulanzenvertrag Ärzte Sachsen vom 17.04.2003 (HAmbV) ist ohne Beteiligung der beklagten KÄV abgeschlossen worden und ist schon deshalb kein Vertrag gemäß § 117 Abs. 3 Satz 1 SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - juris RdNr. 33).

    Einschränkungen der Befugnis zur Überweisung, wie sie das BSG in seinem Urteil vom 02.04.2014 (B 6 KA 20/13 R - juris RdNr. 34) erwogen hat, enthält der Ermächtigungsbescheid selbst nicht.

    Ob die Zulassungsgremien nach der Änderung des § 117 SGB V durch das Fallpauschalengesetz (FPG) vom 23.04.2002 (BGBl. I S. 1412) zum 01.01.2003 das Recht hätten haben müssen, dem Universitätsklinikum D die nach alter Rechtslage unbefristet erteilte Ermächtigung abzuändern, um in dem Ermächtigungsbescheid selbst die Überweisung durch deren Hochschulambulanzen zu regeln (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - juris RdNr. 34), kann dahinstehen.

    Solche Pauschalierungen können bezogen auf die davon umfassten Leistungen wie ein Überweisungsverbot wirken (BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - juris RdNr. 35).

    Eine solche Regelung wäre schon deshalb erforderlich gewesen, weil ein Verbot externer Überweisungen von der aus § 24 BMV-Ä/§ 27 EKV-Ä folgenden grundsätzlichen Berechtigung aller vertragsärztlicher Leistungserbringer zur Überweisung (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - juris RdNr. 14) abgewichen wäre, der in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 BMV-Ä/§ 8 Abs. 3 EKV-Ä nach § 10 Abs. 1 HAmbV auch für Hochschulambulanzen galt.

    Lässt sich demnach dem HAmbV ein Verbot der externen Überweisung von Laborleistungen, die auch intern hätten erbracht werden können, nicht entnehmen, stellt sich auch nicht die Frage, ob die Beklagte an der Berufung auf ein solches Überweisungsverbot durch eine davon abweichende einvernehmliche Vertragspraxis gehindert wäre (zu diesem Gedanken: BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - juris RdNr. 36).

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.09.2015 - L 8 KA 16/14
    Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung zielt auf die Feststellung, ob die ärztlichen Leistungen rechtmäßig, also im Einklang mit gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebots - erbracht und abgerechnet worden sind (BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris RdNr. 26; Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R - juris RdNr. 15).
  • SG Dresden, 28.07.2010 - S 18 KA 250/06

    Anspruch eines medizinischen Versorgungszentrums auf Vergütung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.09.2015 - L 8 KA 16/14
    Die dagegen am 28.06.2006 erhobene Klage hat das Sozialgericht Dresden (SG) mit Urteil vom 28.07.2010 (S 18 KA 250/06 - juris) abgewiesen.
  • LSG Sachsen, 14.11.2012 - L 8 KA 26/10

    Vergütung von Laborleistungen durch das Medizinische Versorgungszentrum eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.09.2015 - L 8 KA 16/14
    Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung mit Urteil vom 14.11.2012 (L 8 KA 26/10 - juris) zurückgewiesen.
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.09.2015 - L 8 KA 16/14
    Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung zielt auf die Feststellung, ob die ärztlichen Leistungen rechtmäßig, also im Einklang mit gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebots - erbracht und abgerechnet worden sind (BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris RdNr. 26; Urteil vom 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R - juris RdNr. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht