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   LSG Sachsen, 04.09.2018 - L 9 VE 16/15   

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https://dejure.org/2018,37476
LSG Sachsen, 04.09.2018 - L 9 VE 16/15 (https://dejure.org/2018,37476)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.09.2018 - L 9 VE 16/15 (https://dejure.org/2018,37476)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. September 2018 - L 9 VE 16/15 (https://dejure.org/2018,37476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 26.11.2018)

    Missbrauchsopfer: Verspätete Entschädigung nach Missbrauch ist rechtens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.09.2018 - L 9 VE 16/15
    Allgemein ist in der bisherigen Rechtsprechung des BSG davon ausgegangen worden, dass als tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger bzw. rechtsfeindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen ist, wobei die Angriffshandlung in aller Regel den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (stRspr; vgl. nur BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R - BSGE 106, 91 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 17, RdNr. 25 mwN).

    Es ist in diesen Fällen allein entscheidend, dass die Begehensweise, also sexuelle Handlungen, eine Straftat war (vgl. BSG Urteil vom 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R - BSGE 106, 91 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 17, RdNr 28 mwN).

    Nach der oben zitierten Rechtsprechung des BSG u.a. im Urteil vom 29.04.2010, B 9 VG 1/09 R, Rn 28 wird gerade der Begriff des tätlichen Angriffs weit verstanden.

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.09.2018 - L 9 VE 16/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (stRspr. seit 1995 BSG Urteil vom 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R - BSGE 108, 97 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 18, RdNr 32 mwN) ist bei der Auslegung des Rechtsbegriffs "vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff" i.S. des § 1 Abs. 1 S 1 OEG entscheidend auf die Rechtsfeindlichkeit, vor allem verstanden als Feindlichkeit gegen das Strafgesetz, abzustellen; von subjektiven Merkmalen (wie etwa einer kämpferischen, feindseligen Absicht des Täters) hat sich die Auslegung insoweit weitestgehend gelöst.

    Abweichend von dem im Strafrecht umstrittenen Gewaltbegriff i.S. des § 240 StGB zeichnet sich der tätliche Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S 1 OEG durch eine körperliche Gewaltanwendung (Tätlichkeit) gegen eine Person aus, wirkt also körperlich (physisch) auf einen anderen ein (vgl. BSG Urteil vom 7.4.2011 - B 9 VG 2/10 R - BSGE 108, 97 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 18, RdNr. 36 mwN).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.09.2018 - L 9 VE 16/15
    Auch der "gewaltlose" sexuelle Missbrauch eines Kindes kann demnach ein tätlicher Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S 1 OEG sein (BSG Urteile vom 18.10.1995 - 9 RVg 4/93 - BSGE 77, 7, 8 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 6 S 23 f, und - 9 RVg 7/93 - BSGE 77, 11, 13 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7 S 28 f).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.09.2018 - L 9 VE 16/15
    Auch der "gewaltlose" sexuelle Missbrauch eines Kindes kann demnach ein tätlicher Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S 1 OEG sein (BSG Urteile vom 18.10.1995 - 9 RVg 4/93 - BSGE 77, 7, 8 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 6 S 23 f, und - 9 RVg 7/93 - BSGE 77, 11, 13 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7 S 28 f).
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