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   LSG Sachsen, 06.08.2003 - L 4 RA 116/03   

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https://dejure.org/2003,19854
LSG Sachsen, 06.08.2003 - L 4 RA 116/03 (https://dejure.org/2003,19854)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06.08.2003 - L 4 RA 116/03 (https://dejure.org/2003,19854)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06. August 2003 - L 4 RA 116/03 (https://dejure.org/2003,19854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem der technischen Intelligenz; Einbeziehung in ein Zusatzversorgungssystem des Beitrittsgebietes aus bundesrechtlicher Sicht; Einbeziehung durch Einzelvertrag oder Einzelentscheid oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.08.2003 - L 4 RA 116/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG , Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Die relevanten Vorschriften der AVItech ergeben sich aus den Texten der "Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben" vom 17.08.1950 (GBl. I Nr. 93 S. 844 - VO-AVItech -) und aus der "Zweiten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben" vom 24.05.1951 (GBl. Nr. 62 S. 487 - 2. DB); demgegenüber hat die 1. DB nur historisch-heuristische Bedeutung für die Auslegung (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R), zumal sie mit Wirkung zum 01.05.1951 durch die 2. DB außer Kraft gesetzt worden ist (§ 10 Abs. 2 der 2. DB).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.08.2003 - L 4 RA 116/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG , Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Dies wäre der Fall gewesen, wenn die Klägerin nach den Regelungen des Versorgungssystems "obligatorisch" im Sinne einer "gebundenen Verwaltung" - ohne Ermessensspielraum des Versorgungsträgers - in den Kreis der Versorgungsberechtigten hätten einbezogen werden müssen, weil die abstrakt-generellen Voraussetzungen hierfür insoweit am 30.06.1990 erfüllt waren (vgl. BSG, Urteil vom 31.7.2002 - B 4 RA 21/02 R -).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen,

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.08.2003 - L 4 RA 116/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG , Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Denn nach den Regelungen des Versorgungssystems der wissenschaftlichen Intelligenz (§ 1 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 4 zum AAÜG) konnte bei nicht erfolgte Einbeziehung kraft Bundesrecht eine Versorgungsanwartschaft nur bei der Beschäftigung in einer wissenschaftlich selbstständigen staatlichen Einrichtung erfolgen, nicht aber z.B. bei einer Beschäftigung in einem VEB oder sogar in einem Forschungszentrum eines Volkseigenen Betriebes (vgl. BSG, Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.08.2003 - L 4 RA 116/03
    Gem. § 1 VO-AVItech in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB hängt ein Anspruch auf Einbeziehung in die AVItech in persönlicher, sachlicher und betrieblicher Hinsicht im Wesentlichen von drei Voraussetzungen ab: die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz war generell eingerichtet für Personen, die (1) zum einen berechtigt waren, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, zum anderen (2) die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben, und zwar (3) in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R - Urteil vom 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R -).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.08.2003 - L 4 RA 116/03
    Schließlich wird nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG eine Versorgungsanwartschaft fingiert, wenn in der DDR zu irgend einem Zeitpunkt einmal eine durch Einzelfallregelung konkrete Aussicht bestand, im Versorgungsfall Leistungen zu erhalten, diese Aussicht (Anwartschaft) aber auf Grund der Regelungen der Versorgungssysteme vor dem 01.07.1990 wieder entfallen war (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R - m. w. N).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.08.2003 - L 4 RA 116/03
    Gem. § 1 VO-AVItech in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB hängt ein Anspruch auf Einbeziehung in die AVItech in persönlicher, sachlicher und betrieblicher Hinsicht im Wesentlichen von drei Voraussetzungen ab: die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz war generell eingerichtet für Personen, die (1) zum einen berechtigt waren, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, zum anderen (2) die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben, und zwar (3) in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R - Urteil vom 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R -).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.08.2003 - L 4 RA 116/03
    Mangels sachlich objektivierbarer, bundesrechtlich nachvollziehbarer Grundlage kann eine solche Ermessensentscheidung nicht rückschauend ersetzt werden (vgl. BSG, a. a. O.; Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R -).
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