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   LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10 B ER   

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LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10 B ER (https://dejure.org/2011,10183)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2011 - L 7 AS 735/10 B ER (https://dejure.org/2011,10183)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2011 - L 7 AS 735/10 B ER (https://dejure.org/2011,10183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bafög berechtigte Auzubildende haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Bafög berechtigte Auzubildende; Leistungsausschluss für Auszubildende; Urlaubssemester von Studenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; SGB II § 7 Abs. 5
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; Urlaubssemester von Studenten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10
    Hierbei folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG), soweit dieses in seiner Entscheidung vom 01.07.2009 (Az. B 4 AS 67/08 R, RdNr. 14) in einem Verfahren, in welchem der Kläger zwar immatrikuliert war (im streitgegenständlichen Zeitraum im 32. Fach- und 29. Hochschulsemester, wobei er sich seit mehreren Semestern in der Phase des Abschlusses des Hauptstudiums befand), es nicht für maßgeblich erachtet hat, in welchem Umfang die Hochschule tatsächlich besucht wurde, sondern wegen der Immatrikulation an der Hochschule das Vorliegen einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung bejaht hat.

    Die Ausschlussregelung soll die nachrangige Grundsicherung davon befreien, eine - versteckte - Ausbildungsförderung auf zweiter Ebene zu ermöglichen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R, RdNr. 13).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 01.07.2009, a.a.O.) kommt es somit auf die abstrakte Förderfähigkeit der Ausbildung an, nicht auf die Frage, ob die Ausbildungsstätte tatsächlich besucht wird.

  • LSG Sachsen, 29.06.2010 - L 7 AS 756/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss für Auszubildende bei nicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10
    Hierzu hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (L 7 AS 756/09 B ER; m.w.N.) Folgendes ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.2010 und 29.06.2010, a.a.O.) kann z.B. von einem besonderen Härtefall ausgegangen werden, wenn der Lebensunterhalt während der Ausbildung durch Förderung auf Grund von BAföG/SGB III-Leistungen oder anderen finanziellen Mittel - sei es Elternunterhalt oder Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit - gesichert war und diese Mittel nun kurz vor Abschluss der Ausbildung entfallen.

  • BVerwG, 25.08.1999 - 5 B 153.99
    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.08.1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99) steht dem nach Auffassung des Senates nicht entgegen.

    Die vom 2. Senat des SächsLSG in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.08.1999, a.a.O.) zu der § 7 Abs. 5 SGB II entsprechenden Vorschrift des Bundessozialhilfegesetzes kann auch deshalb nicht ohne weiteres Geltung beanspruchen, weil im aufeinander abgestimmten Regelungsgefüge des SGB II die Härtefallregelung des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II dazu dient, unerwünschte Ergebnisse im Einzelfall abzumildern.

  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10
    Bei dem Begriff des "besonderen Härtefalls" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung in vollem Umfang der rechtlichen Überprüfung durch das Gericht unterliegt (vgl. zum Vorliegen einer besonderen Härte im Rahmen von § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 KfzHV auch BSG, Urteil vom 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 2/01 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - Härtefall - Härtefall-Richtlinien -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10
    Die Verwaltung hat keinen Beurteilungsspielraum; ihr steht auch keine Einschätzungsprärogative zu (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 30.10.2001 - B 3 P 2/01 R, BSGE 89, 44).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10
    Denkbar ist auch, dass eine nicht mehr nach den Vorschriften des BAföG oder der §§ 60 bis 62 SGB III geförderte Ausbildung objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/11b AS 36/06 R, RdNrn. 21 - 24; BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 7 AS 776/10
    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10
    Gleiches gilt für den Fall der Unterbrechung der bereits weit fortgeschrittenen und bisher kontinuierlich betriebenen Ausbildung auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalls wegen einer Behinderung oder Erkrankung oder auch aufgrund von besonderen Umständen, die mit der Erziehung eines Kindes in Zusammenhang stehen (vgl. hierzu SächsLSG, Beschluss vom 05.01.2011 - L 7 AS 776/10 B ER, nicht veröffentlicht).
  • LSG Sachsen, 30.04.2010 - L 7 AS 43/10

    Umweltprämie darf nicht als Einkommen angerechnet werden

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10
    Denn Rechtsbeeinträchtigungen, die sich auf vergangene Zeiten beziehen, lassen sich grundsätzlich im Hauptsachverfahren klären (Beschluss des erkennenden Senates vom 30.04.2010 - Az. L 7 AS 43/10 B ER mit zahlreichen weiteren Nachweisen, zitiert nach Juris).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10
    Individuelle Versagensgründe, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, bleiben außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R, RdNr. 15 ff. m.w.N.) Dies gilt auch dann, wenn die Ausbildung tatsächlich nicht betrieben wird.".
  • LSG Sachsen, 28.06.2010 - L 7 AS 337/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2011 - L 7 AS 735/10
    Da diese Möglichkeit von den Sächsischen Hochschulen auch genutzt wird (vgl. hierzu SächsLSG, Beschluss vom 28.06.2010 - Az. L 7 AS 337/10 B ER, RdNr. 17 m.w.N.), kann im Gegensatz zu der zur Zeit der Entscheidung des BVerwG geltenden Rechtslage nicht mehr davon ausgegangen werden, dass bei Inanspruchnahme eines Urlaubssemester ein Studium tatsächlich nicht betrieben wird.
  • LSG Sachsen, 26.04.2010 - L 7 AS 125/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berechnung der Leistungen;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 25 B 146/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 24/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • LSG Sachsen, 30.11.2010 - L 3 AS 649/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Studenten

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BSG, 22.07.2010 - B 4 AS 77/10 B

    Fehlende Zulassung der Berufung - Berufungsfähigkeit - Arbeitslosengeld II als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

  • SG Leipzig, 05.11.2009 - S 9 AS 3293/09
  • LSG Sachsen, 22.04.2008 - L 2 B 111/08 AS-ER

    Anwendbarkeit der Vollziehungsfrist des § 929 ZPO in Verfahren des einstweiligen

  • LSG Sachsen, 18.12.2008 - L 7 B 737/08 AS-ER

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Voraussetzungen einer

  • LSG Sachsen, 11.04.2011 - L 2 AS 52/11
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 3. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts in seinem Beschluss vom 30.11.2010 (a.a.O.) sowie der Rechtsprechung des 7. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts (zuletzt in dem Beschluss vom 07.03.2011, L 7 AS 735/10 B ER; Beschluss vom 28.06.2010, L 7 AS 337/10 B ER) ausdrücklich an (a.A.: SG Berlin, Urteil v. 30.06.2009, S 104 AS 1620/07, Rdnr. 29 ff., zit. nach Juris: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 05.02.2008, L 25 B 146/08 AS, Rdnr. 7 ff., zit. n. Juris; SG Leipzig, Beschluss v. 05.11.2009, S 9 AS 3293/09 ER, Rdnr. 23 , zit. n. Juris).
  • LSG Sachsen, 28.03.2011 - L 7 AS 664/10
    Der 3. Senat hat als weiteres entscheidendes Argument hervorgehoben, dass auch während eines Urlaubssemesters der "Besuch" einer Ausbildungsstätte im Sinne der organisatorischen Zugehörigkeit zu dieser Ausbildungsstätte (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 24/09 R -RdNr. 17 m.w.N.; SächsLSG, Beschuss vom 07.03.2011 - L 7 AS 735/10 B ER) nicht unterbrochen ist und das Studium nach den hochschulrechtlichen Vorschriften betrieben werden kann.
  • VG Leipzig, 08.03.2012 - 5 K 271/11

    Zulässigkeit einer Bewilligung von Ausbildungsförderung während eines

    Zur Begründung wiederholt der Kläger im Wesentlichen sein Vorbringen im Widerspruch und nimmt ergänzend Bezug auf einen Beschluss des Landessozialgerichts Chemnitz vom 7.3.2011, Aktenzeichen L 7 AS 735/10 B ER, der von einer dem Grunde nach förderungsfähigen Hochschulausbildung auch dann ausgehe, wenn ein an einer Hochschule Eingeschriebener ein Urlaubssemester, aus welchem Grund auch immer, absolviere.
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