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   LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11   

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https://dejure.org/2012,3877
LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11 (https://dejure.org/2012,3877)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2012 - L 1 KR 186/11 (https://dejure.org/2012,3877)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2012 - L 1 KR 186/11 (https://dejure.org/2012,3877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung während eines Promotionsstudiums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung während eines Promotionsstudiums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11
    Die Klägerin hat vorgetragen, zur Berufsausbildung gehöre nach der Rechtsprechung des BFH auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt werde (Hinweis auf BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 13 f.).

    Hierzu rechne auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt werde, und zwar unabhängig davon, ob die Promotion für den angestrebten Beruf zwingende Voraussetzung sei (BFH, a.a.O. Rn. 17 f.; ebenso schon BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 10 f.; siehe ferner - ausdrücklich den Fall eines Stipendiums betreffend, welches zum Überschreiten des Grenzbetrags führte - BFH, Urteil vom 17.02.2004 - VIII R 84/03 - juris Rn. 1 f., 11-13, 21; BFH, Urteil vom 16.03.2004 - VIII R 65/03 - juris Rn. 13-17; BFH, Urteil vom 22.10.2009 - III R 29/08 - juris Rn. 10).

    Die Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern ist aber auch nach dieser neueren Rechtsprechung des BFH daran geknüpft, dass sie diese ergänzende Ausbildung auch finanzieren (BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 11).

    Diese Auffassung vertritt - wie bereits dargelegt - auch der BFH (BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 11).

    Bei der Sache nach unverändert fortbestehenden sozialrechtlichen Vorschriften - wie § 10 SGB V - besteht deshalb kein Anlass, die Rechtsprechung des BFH zu deren Auslegung heranzuziehen (vgl. BSG, a.a.O.; in diesem Sinne auch BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 15, und BFH, Urteil vom 16.03.2004 - VIII R 65 /03 - juris Rn. 24).

  • BFH, 26.11.2003 - VIII R 30/03

    Promotion als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11
    Diese neuere Rechtsprechung des BFH betrifft aber erst die ab 01.01.1996 geltende Rechtslage (BFH, Urteil vom 26.11.2003 - VIII R 30/03 - juris Rn. 29).

    cc) Diese enge Auslegung des Merkmals Berufsausbildung hat der BFH mit Einführung einer zweistufigen Prüfung zum 01.01.1996 aufgegeben (BFH, Urteil vom 26.11.2003 - VIII R 30/03 R - juris Rn. 29, und BFH, Urteil vom 16.04.2002 - VIII R 58/01 - juris Rn. 13 f.).

    Der BFH verstand nunmehr unter Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG die Ausbildung zu einem künftigen Beruf (BFH, Urteil vom 26.11.2003 - VIII R 30/03 - juris Rn. 16).

  • BSG, 25.04.1984 - 10 RKg 2/83

    Schulausbildung - Ausbildungsgang - Kindergeldanspruch

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Kindergeld sei unter einer Ausbildung zu einem Beruf nur die Vermittlung der notwendigen, unverzichtbaren Kenntnisse für diesen Beruf zu verstehen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.04.1984 - 10 RKg 2/83 - juris).

    Dabei umfasst eine Berufsausbildung nur den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für die Ausübung des angestrebten Berufs unverzichtbare Voraussetzung sind (BSG, Urteil vom 25.04.1984 - 10 RKg 2/83 - juris Rn. 16, und BSG, Urteil vom 23.08.1989 - 10 RKg 12/88 - juris Rn. 19).

  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94

    Bewilligung von Kindergeld als Bescheid mit Dauerwirkung - Wesentliche Änderung

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11
    Dazu gehört in der Regel, dass sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSG, Urteil vom 22.11.1994 - 10 RKg 11/94 - juris Rn. 20).

    Die Promotion dient vielmehr dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23.03.1993 - 12 RK 45/92 - juris Rn. 13, und BSG, Urteil vom 22.11.1994 - 10 RKg 11/94 - juris Rn. 23).

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 58/01

    Berufsausbildung eines Offiziersanwärters

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11
    cc) Diese enge Auslegung des Merkmals Berufsausbildung hat der BFH mit Einführung einer zweistufigen Prüfung zum 01.01.1996 aufgegeben (BFH, Urteil vom 26.11.2003 - VIII R 30/03 R - juris Rn. 29, und BFH, Urteil vom 16.04.2002 - VIII R 58/01 - juris Rn. 13 f.).
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 84/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11
    Hierzu rechne auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt werde, und zwar unabhängig davon, ob die Promotion für den angestrebten Beruf zwingende Voraussetzung sei (BFH, a.a.O. Rn. 17 f.; ebenso schon BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 10 f.; siehe ferner - ausdrücklich den Fall eines Stipendiums betreffend, welches zum Überschreiten des Grenzbetrags führte - BFH, Urteil vom 17.02.2004 - VIII R 84/03 - juris Rn. 1 f., 11-13, 21; BFH, Urteil vom 16.03.2004 - VIII R 65/03 - juris Rn. 13-17; BFH, Urteil vom 22.10.2009 - III R 29/08 - juris Rn. 10).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11
    Hierzu rechne auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt werde, und zwar unabhängig davon, ob die Promotion für den angestrebten Beruf zwingende Voraussetzung sei (BFH, a.a.O. Rn. 17 f.; ebenso schon BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 10 f.; siehe ferner - ausdrücklich den Fall eines Stipendiums betreffend, welches zum Überschreiten des Grenzbetrags führte - BFH, Urteil vom 17.02.2004 - VIII R 84/03 - juris Rn. 1 f., 11-13, 21; BFH, Urteil vom 16.03.2004 - VIII R 65/03 - juris Rn. 13-17; BFH, Urteil vom 22.10.2009 - III R 29/08 - juris Rn. 10).
  • BFH, 22.10.2009 - III R 29/08

    Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Vorbereitung auf Promotion als

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11
    Hierzu rechne auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt werde, und zwar unabhängig davon, ob die Promotion für den angestrebten Beruf zwingende Voraussetzung sei (BFH, a.a.O. Rn. 17 f.; ebenso schon BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 10 f.; siehe ferner - ausdrücklich den Fall eines Stipendiums betreffend, welches zum Überschreiten des Grenzbetrags führte - BFH, Urteil vom 17.02.2004 - VIII R 84/03 - juris Rn. 1 f., 11-13, 21; BFH, Urteil vom 16.03.2004 - VIII R 65/03 - juris Rn. 13-17; BFH, Urteil vom 22.10.2009 - III R 29/08 - juris Rn. 10).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R

    Halbwaisenrentenanspruch für die Dauer eines Promotionsstudiums

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11
    ff) Die voneinander abweichende Definition von Berufsausbildung durch das BSG einerseits und den BFH andererseits resultiert aus dem Umstand, dass der BFH unter Hinweis auf eine geänderte Rechtslage eine Abgrenzung zur früheren Rechtsprechung des BSG zum sozialrechtlichen Kindergeld im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes vorgenommen hat (BSG, Urteil vom 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R - juris Rn. 31).
  • BFH, 02.07.1993 - III R 79/92

    Ausbildung im Rahmen eines den vollen Lebensunterhalt sicherstellenden

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11
    Entsprechend der bis 31.12.1995 geltenden Rechtslage ist deshalb auch der BFH davon ausgegangen, die Formulierung "für einen Beruf ausgebildet" sei eng auszulegen (BFH, Urteil vom 02.07.1993 - III R 79/92 - juris Rn. 13).
  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88

    Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Promotionsvorbereitung

  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 45/92

    Abgeschlossenes Studium - Doktorand - Krankenversicherungspflicht - Studenten

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