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   LSG Sachsen, 07.06.2016 - L 5 RS 640/14   

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https://dejure.org/2016,14175
LSG Sachsen, 07.06.2016 - L 5 RS 640/14 (https://dejure.org/2016,14175)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.06.2016 - L 5 RS 640/14 (https://dejure.org/2016,14175)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - L 5 RS 640/14 (https://dejure.org/2016,14175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 1; Anlage 1 zum AAÜG Nr. 19
    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur freiwilligen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates nach Anlage 1 Nr. 19 zum AAÜG - Altersversorgung; Mitarbeiter Staatsapparat; Beitrittserklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/09 R

    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2016 - L 5 RS 640/14
    Mit seinem Widerspruch machte der Kläger geltend, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/09 R) komme es nur darauf an, ob eine Beschäftigung oder Tätigkeit in einem Versorgungssystem zurückgelegt worden sei.

    Etwas anderes ergebe sich nicht aus dem Urteil des BSG vom 19. Juli 2011 (B 5 RS 7/09 R), weil es zu § 5 AAÜG ergangen sei.

    Aus dem Urteil des BSG vom 19. Juli 2011 (B 5 RS 7/09 R) ergibt sich trotz wiederholter entgegenstehender Behauptung des Klägers nichts anderes.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13

    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2016 - L 5 RS 640/14
    Schließlich ergibt sich nichts anderes aus der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2015 (L 2 R 224/13), das die Zugehörigkeit eines Museologen zum streitigen Zusatzversorgungssystem auch ohne Beitrittserklärung bejaht hatte.

    Dies wäre der Fall gewesen, wenn der Kläger nach den Regelungen des Versorgungssystems "obligatorisch" im Sinne einer "gebundenen Verwaltung" - ohne Ermessensspielraum des Versorgungsträgers - in den Kreis der Versorgungsberechtigten hätte einbezogen werden müssen, weil die abstrakt-generellen Voraussetzungen hierfür insoweit am 30. Juni 1990 erfüllt waren (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - L 2 R 224/13 -, juris Rn. 32 unter Verweis auf: BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 21/02 R -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2016 - L 5 RS 640/14
    Maßgeblich ist hierbei das Sprachverständnis der DDR am 2. Oktober 1990 (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 13).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2016 - L 5 RS 640/14
    Dies wäre der Fall gewesen, wenn der Kläger nach den Regelungen des Versorgungssystems "obligatorisch" im Sinne einer "gebundenen Verwaltung" - ohne Ermessensspielraum des Versorgungsträgers - in den Kreis der Versorgungsberechtigten hätte einbezogen werden müssen, weil die abstrakt-generellen Voraussetzungen hierfür insoweit am 30. Juni 1990 erfüllt waren (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - L 2 R 224/13 -, juris Rn. 32 unter Verweis auf: BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 21/02 R -).
  • LSG Hessen, 09.03.2018 - L 5 R 76/16

    Rentenversicherung

    Zu 2.: Entgegen LSG Berlin-Potsdam, Urteil vom 26. Februar 2015 - L 2 R 224/13; Anschluss an LSG Sachsen, Urteil vom 7. Juni 2016 - L 5 RS 640/14.

    Eine derartige Versorgungsanwartschaft liegt nicht vor, da der Kläger dem System der FZASt nicht beigetreten ist (in diesem Sinne und entgegen LSG Berlin-Brandenburg a.a.O. auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Juni 2016, Az. L 5 RS 640/14; Urteil vom 1. Februar 2018, Az. L 33 R 351/16).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2018 - L 3 RS 29/15

    Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung als Voraussetzung für die

    In ihrer Rechtsauffassung sehe sie sich außerdem durch das Urteil des Sächsischen LSG vom 7. Juni 2016 (L 5 RS 640/14) bestätigt.

    Ergänzend verweist der Senat diesbezüglich auf die zutreffenden Erwägungen des Sächsischen LSG in seinem Urteil vom 7. Juni 2016 (L 5 RS 640/14, juris, Rdnr. 16 f.).

  • LSG Sachsen, 26.03.2019 - L 5 RS 456/17

    Feststellung weiterer Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der

    Zur weiteren Begründung bezog es sich auf das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. Juni 2016 (L 5 RS 640/14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.08.2018 - L 3 RS 8/17

    Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem

    Notwendig für eine Einbeziehung in die Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates ist ein Beitritt, der durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung des Mitarbeiters gegenüber dem Staatsorgan erfolgte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 der FZAO-StMitarb), der Nachweis vom Staatsorgan (§ 2 Abs. 2 Satz 2 FZAO-StMitarb) und die nachfolgende monatliche Beitragsentrichtung (§ 3 FZAO-StMitarb) (vgl. zu diesen Voraussetzungen einer Einbeziehung in diese Zusatzversorgung das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 2018 - L 3 RS 29/15 -, juris, und Sächsischen LSG, Urteil vom 7. Juni 2016 - L 5 RS 640/14 -, juris).
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