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   LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13   

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LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13 (https://dejure.org/2015,33543)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.07.2015 - L 8 KA 21/13 (https://dejure.org/2015,33543)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - L 8 KA 21/13 (https://dejure.org/2015,33543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer rechtswidrigen Abrechnungsgenehmigung wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse - Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtsmedizin; Fachfremdheit; Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Akupunkturleistungen; Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Auszug aus LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
    Folglich darf eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Akupunkturleistungen nur Ärzten erteilt werden, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und für die diese Leistungen nicht fachfremd sind (LSG Hamburg, Urteil vom 25.04.2013 - L 1 KA 1/12 - juris RdNr. 27; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2009 - L 3 KA 28/08 - juris RdNr. 22).

    Daher ist die Erbringung der Akupunkturleistungen nach Anlage I Nr. 12 § 1 Methoden-RL bzw. Nrn. 30790 und 30791 EBM für einen Frauenarzt fachfremd (ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 25.04.2013 - L 1 KA 1/12 - juris RdNr. 29).

    Vielmehr ist ihre Erbringung und Abrechnung aufgrund der engen körperbezogenen Indikationen bereits bei Aufnahme der Nrn. 30790 und 30791 EBM zum 01.01.2007 auf diejenigen Arztgruppen beschränkt gewesen, zu deren Fachgebiet die Behandlung von chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule bzw. eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose gehört (LSG Hamburg, Urteil vom 25.04.2013 - L 1 KA 1/12 - juris RdNr. 29).

  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 24/94

    Überleitung des bundesdeutschen Rechts bei nach DDR-Recht anerkannten

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
    a) § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X verpflichtet die Behörde, einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - wozu auch Abrechnungsgenehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigungen gehören (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R - juris RdNr. 33) - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei seinem Erlass vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, der Verwaltungsakt also unter den nunmehr vorliegenden Gegebenheiten nicht oder nicht wie geschehen erlassen werden dürfte (siehe nur BSG, Urteil vom 11.05.1995 - 2 RU 24/94 - juris RdNr. 22; Urteil vom 25.01.1994 - 7 RAr 14/93 - juris RdNr. 18).

    Der Anwendungsbereich des § 48 Abs. 1 SGB X ist nicht auf rechtmäßige Verwaltungsakte beschränkt, sondern erfasst auch von Anfang an rechtswidrige Verwaltungsakte (BSG, Urteil vom 17.05.2000 - B 3 P 2/99 R - juris RdNr. 12; BSG, Urteil vom 11.05.1995 - 2 RU 24/94 - juris RdNr. 22; Steinwedel in: Kasseler Kommentar, § 48 SGB X RdNr. 14, 25 ff., Stand August 2012; Schütze in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl., § 48 RdNr. 12a ).

    Denn dann ergibt sich auch bei einem rechtswidrigen Verwaltungsakt aufgrund nunmehr vorliegenden Gegebenheiten - die falsche frühere Subsumtion als richtig unterstellt - jetzt eine andere Rechtsfolge (zu diesem Gedanken BSG, Urteil vom 11.05.1995 - 2 RU 24/94 - juris RdNr. 22).

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
    Schwerwiegend ist ein Fehler, wenn er derart im Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung und den ihr zugrunde liegenden Wertvorstellungen der Gemeinschaft steht, dass es unerträglich wäre, wenn der Verwaltungsakt die mit und in ihm enthaltenen Rechtswirkungen hätte (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.1994 - 12 RK 82/92 - juris RdNr. 29; Urteil vom 12.09.1995 - 12 RK 24/95 - juris RdNr. 26; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 107/83 - juris RdNr. 22; Roos in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl., § 40 RdNr. 7; Schneider-Danwitz in: jurisPK-SGB X, § 40 RdNr. 27).

    Selbst eine "Gesetzlosigkeit", also das Fehlen jeglicher gesetzlicher Grundlage, führt noch nicht zur Nichtigkeit; vielmehr ist zusätzlich erforderlich, dass der Rechtsordnung zugrunde liegende wesentliche Wertvorstellungen verletzt werden und dass dies offenkundig ist (sog. "absolute Gesetzlosigkeit" - BSG, Urteil vom 23.06.1994 - 12 RK 82/92 - juris RdNr. 29; Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - juris RdNr. 29).

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R

    Revisionsverfahren - Gegenrüge - Geltendmachung der maßgeblichen Gesichtspunkte

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
    Die Bindung an die Grenzen seines Fachgebietes gilt für den Arzt auch in seiner vertragsärztlichen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R - juris RdNr. 15).

    Welche ärztlichen Leistungen zu einem bestimmten Fachgebiet gehören oder aber außerhalb dieses Gebiets liegen und deshalb als fachfremd zu behandeln sind, beurteilt sich in erster Linie nach der jeweiligen Gebietsdefinition in der Weiterbildungsordnung (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R - juris RdNr. 12; Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R - juris RdNr. 17).

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
    Maßstab für die Offensichtlichkeit eines Fehlers ist der aufgeschlossene Durchschnittsbürger, der ohne besondere Sach- und Rechtskenntnis den Fehler erkennen können muss (BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R - RdNr. 25; Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - juris RdNr. 29; Roos in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl., § 40 RdNr. 10).

    Selbst eine "Gesetzlosigkeit", also das Fehlen jeglicher gesetzlicher Grundlage, führt noch nicht zur Nichtigkeit; vielmehr ist zusätzlich erforderlich, dass der Rechtsordnung zugrunde liegende wesentliche Wertvorstellungen verletzt werden und dass dies offenkundig ist (sog. "absolute Gesetzlosigkeit" - BSG, Urteil vom 23.06.1994 - 12 RK 82/92 - juris RdNr. 29; Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - juris RdNr. 29).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
    Die Bindung an die Grenzen seines Fachgebietes gilt für den Arzt auch in seiner vertragsärztlichen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R - juris RdNr. 15).

    Deshalb ist aus vertragsarztrechtlicher Sicht die berufsrechtliche Berechtigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung für die Fachgebietskonformität oder Fachfremdheit einer Leistung ohne Belang (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R - juris RdNr. 16; Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R - juris RdNr. 21).

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
    Welche ärztlichen Leistungen zu einem bestimmten Fachgebiet gehören oder aber außerhalb dieses Gebiets liegen und deshalb als fachfremd zu behandeln sind, beurteilt sich in erster Linie nach der jeweiligen Gebietsdefinition in der Weiterbildungsordnung (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R - juris RdNr. 12; Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R - juris RdNr. 17).

    Deshalb ist aus vertragsarztrechtlicher Sicht die berufsrechtliche Berechtigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung für die Fachgebietskonformität oder Fachfremdheit einer Leistung ohne Belang (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R - juris RdNr. 16; Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R - juris RdNr. 21).

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
    Welche ärztlichen Leistungen zu einem bestimmten Fachgebiet gehören oder aber außerhalb dieses Gebiets liegen und deshalb als fachfremd zu behandeln sind, beurteilt sich in erster Linie nach der jeweiligen Gebietsdefinition in der Weiterbildungsordnung (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R - juris RdNr. 12; Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R - juris RdNr. 17).

    Deshalb ist aus vertragsarztrechtlicher Sicht die berufsrechtliche Berechtigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung für die Fachgebietskonformität oder Fachfremdheit einer Leistung ohne Belang (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R - juris RdNr. 16; Urteil vom 08.09.2004 - B 6 KA 27/03 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R - juris RdNr. 21).

  • LSG Sachsen, 24.09.2010 - L 1 KA 1/10
    Auszug aus LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
    Den hiergegen gerichteten Widerspruch wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 06.04.2011 unter Verweis auf den Beschluss des Sozialgerichts Dresden (SG) vom 22.12.2009 (S 18 KA 202/09 ER - bestätigt durch Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts [LSG] vom 24.09.2010 - L 1 KA 1/10 B ER - juris) zurück.

    Der EBM ordnet die Akupunktur zwar den arztgruppenübergreifenden speziellen Leistungen zu, verfolgt aber keinen ganzheitlichen Ansatz, sondern beschränkt aufgrund der engen körperbezogenen Indikationsstellung die Erbringung von Akupunkturleistungen auf Arztgruppen, zu deren Fachgebiet die Behandlung von chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule bzw. eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose gehört (Sächsisches LSG, Beschluss vom 24.09.2010 - L 1 KA 1/10 B ER - juris RdNr. 24).

  • BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R

    Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bei Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
    Dazu zählen insbesondere Sachverhalte, bei denen für die getroffene Regelung nach der eingetretenen Änderung kein Anwendungsbereich mehr verbleibt bzw. bei denen der geregelte Tatbestand selbst entfällt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R - juris RdNr. 20).

    Ausgehend hiervon hat der 1. Senat des BSG entschieden, dass ein Verwaltungsakt, der einen Status oder eine Rechtsposition zuerkennt, seine Wirksamkeit verliert, wenn durch eine Rechtsänderung der betreffende Status oder die Rechtsposition nicht nur modifiziert, sondern als Ganzes beseitigt wird (BSG, Urteil vom 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R - juris RdNr. 21).

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R

    Hausärztlicher Notfalldienst - Teilnahmeverpflichtung für Fachärzte bei

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 24/95

    Recht auf Nachzahlung bei Heiratserstattung, Nichtigkeit früherer

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 22/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Ausschluss der gleichzeitigen

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 17/13

    Keine Ermächtigung von Kinderkardiologen zur Behandlung Erwachsener mit

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 2/99 R

    Anteiliges Pflegegeld bei vorpbergehender Pflege im elterlichen Haushalt,

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 28/08

    Akupunktur; Akupunkturleistung; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit;

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis;

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/15

    Kassenarztrecht; Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Honoraranforderung;

    Dass das Sächsische LSG in seinem Urteil vom 8. Juli 2015 (L 8 KA 21/13, GesR 2016, 356) - im Übrigen ohne dies als tragenden Grund anzuführen oder auch nur in den Leit- und Orientierungssätzen anzudeuten - am Ende ausführt, dass alles dafür spreche, dass die dort streitige Abrechnungsgenehmigung nicht nur rechtswidrig, sondern sogar nichtig gewesen sei, ist für den erkennenden Senat nicht nachvollziehbar, erklärt sich möglicherweise zum Teil daraus, dass die dort streitige Genehmigung im November 2007, also nach Änderung des EBM mit Aufführung der allein berechtigten Arztgruppen, erlassen wurde.
  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 17/15

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honoraranforderung

    Dass das Sächsische LSG in seinem Urteil vom 8. Juli 2015 (L 8 KA 21/13, GesR 2016, 356) - im Übrigen ohne dies als tragenden Grund anzuführen oder auch nur in den Leit- und Orientierungssätzen anzudeuten - am Ende ausführt, dass alles dafür spreche, dass die dort streitige Abrechnungsgenehmigung nicht nur rechtswidrig, sondern sogar nichtig gewesen sei, ist für den erkennenden Senat nicht nachvollziehbar, erklärt sich möglicherweise zum Teil daraus, dass die dort streitige Genehmigung im November 2007, also nach Änderung des EBM mit Aufführung der allein berechtigten Arztgruppen, erlassen wurde.
  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Dass das Sächsische LSG in seinem Urteil vom 8. Juli 2015 (L 8 KA 21/13, GesR 2016, 356) - im Übrigen ohne dies als tragenden Grund anzuführen oder auch nur in den Leit- und Orientierungssätzen anzudeuten - am Ende ausführt, dass alles dafür spreche, dass die dort streitige Abrechnungsgenehmigung nicht nur rechtswidrig, sondern sogar nichtig gewesen sei, ist für den erkennenden Senat nicht nachvollziehbar, erklärt sich möglicherweise zum Teil daraus, dass die dort streitige Genehmigung im November 2007, also nach Änderung des EBM mit Aufführung der allein berechtigten Arztgruppen, erlassen wurde.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 3131/14
    Leistungen der Körperakupunktur stellen auch keine arztgruppenübergreifendend, bei spezifischen Voraussetzungen ungeachtet der berufsrechtlichen Fachgebietsgrenzen, berechnungsfähigen Leistungen dar (dazu näher LSG Sachsen, Urteil vom 08.07.2015, - L 8 KA 21/13 -, in juris m.w.N.); HNO-Ärzte können diese Leistungen nach Nr. 7 der Präambel zum Kapitel 30.7 EBM nicht berechnen.
  • SG Düsseldorf, 23.12.2015 - S 2 KA 148/14
    Bei den Leistungen nach Nrn. 30790 und 30791 EBM handelt es sich jedoch um arztgruppenübergreifende spezielle Leistungen, die von allen Vertragsärzten mit der Zusatz-Weiterbildung Akupunktur - sofern für sie nicht fachfremd (dazu Sächsisches LSG, Urteil vom 08.07.2015 - L 8 KA 21/13 -) - erbracht werden können.
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