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   LSG Sachsen, 08.11.1995 - L 4 An 49/95.M   

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LSG Sachsen, 08.11.1995 - L 4 An 49/95.M (https://dejure.org/1995,4020)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.11.1995 - L 4 An 49/95.M (https://dejure.org/1995,4020)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. November 1995 - L 4 An 49/95.M (https://dejure.org/1995,4020)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überführung von Sonderversorgungssystemen der DDR in die Rentenversicherung der BRD; Vereinbarkeit von § 6 Abs. 2 AAÜG mit dem Grundgesetz; Systementscheidung des bundesdeutschen Gesetzgebers bei der Überführung von DDR-Renten; Begrenzung der Arbeitsentgelte für in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 6 Abs. 2; GG Art. 14 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 1/95

    Voraussetzungen für eine Aussetzung des sozialgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.1995 - L 4 An 49/95
    Durch die Begrenzung der in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführenden Entgelte nach § 6 Abs. 2 AAÜG wurde die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht berührt (ebenso Bundessozialgericht Beschluß vom 14. Juni 1995 Az. 4 RA 1/95 Umdruck S. 21 f.; Papier, Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsüberleitung, Forschungsbericht, Bd. 238, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 1994 S. 24 ff.; Rürup/Simon, Gutachten zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatzversorgungssystemen der Anl. 1 Nr. 1 bis 22 des AAÜG in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, erstattet im Auftrag der fünf neuen Bundesländer und des Landes Berlin, 1993 S. 127 ff.; Heintzen VSSR 1995, S. 15 ff.).

    3 Abs. 1 GG ist entgegen der Auffassung des BSG im Beschluß vom 14. Juni 1995 - 4 RA 1/95 - nicht verletzt.

    Unter Berücksichtigung dieser gesetzgeberischen Absicht ist es auch sachgerecht, wenn bei der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften in die Rentenversicherung zwischen den Arbeitsentgelten i.S.d. 9 6 Abs. 1 AAÜG andererseits und den i.S.d. § 6 Abs. 2 und Abs. 3 AAÜG andererseits unterschieden wird (so wohl auch BSG - Beschluß vom 14.06.1995 Az. 4 RA 1/95 Umdruck S. 35).

    Im Gegensatz dazu vertritt das Bundessozialgericht die Auffassung, § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 AAÜG sei mit Artikel 3 GG nicht vereinbar (Beschluß vom 14. Juni 1995 Az. 4 RA 1/95).

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.1995 - L 4 An 49/95
    Zu Recht hat der Gesetzgeber die Kürzungen auf Personen in den Zusatz- und Sonderversorgungen beschränkt - ausgenommen die Zusatzversorgungen für die sogenannte Intelligenz - (vgl. Papier S. 95 ff., Simon S. 139 ff., BSGE 72, 50, 60 f., 62 f.).

    Von einer einzelfallbezogenen Prüfung des Verhältnisses von Arbeit und Leistung zum tatsächlichen Arbeitseinkommen konnte abgesehen werden (vgl. BSGE 72, 50 [64 ff.]).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.1995 - L 4 An 49/95
    Dies ist verfassungsrechtlich keine Frage des Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 84, 348 [359]; 89, 132 [141 f.]).

    Der Gesetzgeber ist jedoch nicht gehalten, individuelle Härten zu vermeiden, wenn dies gleichzeitig die Gefahr in sich birgt, daß auf diese Weise ein Gesetz überhaupt nicht durchgeführt werden kann und daß damit die Verwaltung vor nicht zu bewältigende Aufgaben gestellt wird (vgl. BVerfGE 84, 348 [360]).

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