Rechtsprechung
LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Konkursausfallgeld; Abgrenzung zwischen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer und der Erwerbstätigkeit als Selbstständiger ; Geschäftsführer als Arbeitnehmer; Zum Begriff der Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 05.02.1998 - S 6 AL 588/95
- SG Dresden, 05.02.1998 - S 6 AL 588/95
- LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/98
Das bedeutet, dass bei einer entsprechenden tatsächlichen Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen GF und Gesellschaft auch ohne eine Kapitalbeteiligung diese Tätigkeit in Form einer selbständigen Tätigkeit erfolgen kann und damit die Arbeitnehmerstellung im Sinne des AFG verneint werden muss (vgl. so bereits BSG vom 08.12.1987 - 7 RAr 25/86 - sowie BSG vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98R - jeweils m. w. N.).Daraus folgt, dass ein GF, der lediglich bezüglich konkreter, wesentlicher Geschäfte in seiner Entscheidungsfreiheit durch unmittelbare Weisungsgebundenheit beschränkt ist, ohne darüber hinaus einem für die persönliche Abgängigheit ausschlaggebenden Direktionsrecht der Gesellschaft in Bezug auf seine GF-Tätigkeit unterworfen zu sein, keine abhängige Beschäftigung ausübt (vgl. dazu BSG vom 08.12.1987 - 7 RAr 25/86 -).
- BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
Beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/98
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind daher für die Prüfung des Arbeitnehmerstatus und insbesondere für die Abgrenzung zwischen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer und der Erwerbstätigkeit als Selbstständiger die in den Vorschriften über die Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung verwendeten Merkmale maßgeblich (vgl. etwa BSG SozR 4100 § 141b Nr. 41 S. 156 und BSG vom 30.01.1997 - 10 RAr 6/95 -, NZS 1997, 432 m. w. N.).Im Zweifel ist darauf abzustellen, welche Merkmale der Tätigkeit überwiegen (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1997, a. a. O.).
- BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/98
Hiervon ausgehend ist nach den von Rechtsprechung und Verwaltungspraxis entwickelten Grundsätzen Arbeitnehmer, wer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist, was insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass er in den Betrieb des Unternehmers eingegliedert und dessen Weisungsrecht in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitstätigkeit unterworfen ist (vgl. dazu BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4). - BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94
GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/98
Danach ist (gem. §§ 168 Abs. 1 S.1,173a AFG i.V. § 7 des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch [SGB IV]) Arbeitnehmer, wer als Arbeiter oder Angestellter gegen Entgelt eine nichtselbständige Arbeit verrichtet, insbesondere also in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt ist (vgl. BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 m. w. N.).