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   LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH   

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LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH (https://dejure.org/2010,20292)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH (https://dejure.org/2010,20292)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH (https://dejure.org/2010,20292)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    Es sei auf der Grundlage des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24.09.1986 (3 StR 336/86) seit langem anerkannt, den Lohnaufwand auf 2/3 der Nettoumsätze zu schätzen.

    Dieser Ansatz sei allgemein anerkannt und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24.09.1986 - 3 StR 336/86) gebilligt.

    Der BGH habe in seinem Urteil vom 24.09.1986 (3 StR 336/86) keineswegs entschieden, dass der Lohnanteil ohne Weiteres anhand eines starren Prozentsatzes der Nettoumsätze geschätzt werden könne.

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    Wie der BGH unlängst in einem Strafverfahren gegen einen faktischen Geschäftsführer einer mit Baustahlarmierungs- und Bewehrungsarbeiten befassten GmbH entschieden hat (Beschluss vom 10.11.2009 - 1 StR 283/09 - juris Rn. 21 - unter Verweis auf BGH, Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08 - NJW 2009, 528, 529), gilt für die Schätzung der Lohnsumme im Strafverfahren: "Das Tatgericht darf eine branchenübliche Lohnquote - und zwar eine Nettolohnquote - des jeweils verfahrensgegenständlichen Gewerbes ermitteln und diese als Schätzgrundlage der weiteren Berechnung zugrunde legen.

    Im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes kann das Tatgericht bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme - und zwar als Nettolohnsumme - veranschlagen ..." Der BGH hat eine solche Schätzung für wirtschaftlich vernünftig und möglich gehalten, obwohl die bei legalen Beschäftigungsverhältnissen erfahrungsgemäß angenommene Bruttolohnquote von 2/3 des Nettoumsatzes zu einer niedrigeren Nettolohnquote führt (BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 StR 283/09 - juris Rn. 22 ff.).

    Zugleich hat der BGH aber darauf hingewiesen, dass bei der Ermittlung der Schwarzlohnsumme nicht vorschnell auf eine derartige Schätzung ausgewichen werden dürfe, wenn eine tatsachenfundierte Berechnung anhand der bereits vorliegenden und der erhebbaren Beweismittel möglich erscheine, was bei vollständig erfassten Ausgangsrechnungen auf der Grundlage von Einheitspreisen oder bei (konkret nachgewiesenen oder vom Angeklagten konkret eingeräumten) Abdeckrechnungen anderer Unternehmen zur buchhalterischen Verschleierung von Schwarzlohnzahlungen der Fall sein könne (BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 StR 283/09 - juris Rn. 27 ff.).

  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, darf PKH nicht verweigert werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288, 289; Kammerbeschluss vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - NJW 2008, 1060, 1061; Kammerbeschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976, 2977).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, darf PKH nicht verweigert werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288, 289; Kammerbeschluss vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - NJW 2008, 1060, 1061; Kammerbeschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976, 2977).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, darf PKH nicht verweigert werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288, 289; Kammerbeschluss vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 - NJW 2008, 1060, 1061; Kammerbeschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976, 2977).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    Wie der BGH unlängst in einem Strafverfahren gegen einen faktischen Geschäftsführer einer mit Baustahlarmierungs- und Bewehrungsarbeiten befassten GmbH entschieden hat (Beschluss vom 10.11.2009 - 1 StR 283/09 - juris Rn. 21 - unter Verweis auf BGH, Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08 - NJW 2009, 528, 529), gilt für die Schätzung der Lohnsumme im Strafverfahren: "Das Tatgericht darf eine branchenübliche Lohnquote - und zwar eine Nettolohnquote - des jeweils verfahrensgegenständlichen Gewerbes ermitteln und diese als Schätzgrundlage der weiteren Berechnung zugrunde legen.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    PKH darf aber verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347, 357 f.).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    Wenn im Vorfeld der mündlichen Verhandlung Absprachen erfolgt sein sollten, wie der Kläger behauptet (zu den dann hier nicht eingehaltenen Vorgaben des BGH vgl. dessen Urteil vom 28.08.1997 - 4 StR 240/97 - NJW 1998, 86, 87 ff.), gibt es - auch und gerade unter Berücksichtigung der Interessenlage des Strafgerichts - keinen Grund anzunehmen, warum der Kläger dann nicht auch eine Reduzierung der ihm zur Last gelegten Taten hätte erwirken können, wenn die Beweislage eine Verurteilung in dem einen oder anderen Punkt eher zweifelhaft hätte erscheinen lassen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19

    Haftung des Hauptunternehmers im Baugewerbe für vom Nachunternehmer dem

    Ausgehend von branchenüblichen Lohnquoten ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht (bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit) grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2020 - L 15 U 191/18; BGH, Beschluss vom 10. November 2009 -1 StR 283/09 - juris, Rn. 21 ff.; zustimmend für das Beitragsrecht; Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris, Rn. 20 ff.; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2020 - L 15 U 191/18

    Nicht um Nachunternehmer gekümmert: Haftung für nicht gezahlte BG-Beiträge!

    Die Rechtsprechung geht sogar noch weiter und nimmt an, dass bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen (Schwarzarbeit) die Nettolohnquote, die naturgemäß niedriger ist als die Bruttolohnquote, im Baugewerbe zwei Drittel des Nettoumsatzes beträgt (BGH, a.a.O., Rn. 21; Urt. v. 06.02.2013 - 1 StR 577/12 -, juris Rn. 55; FG Köln, Urt. v. 24.10.2012 - 15 K 66/12 -, juris Rn. 57; FG Münster, Beschl. v. 23.06.2015 - 1 V 1012/15 L -, juris Rn. 100; FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.07.2016 - 9 K 9267/12 -, juris Rn. 136; Sächsisches LSG, Beschl. v. 08.12.2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH -, juris Rn. 19; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11.02.2015 - L 3 R 486/12 -, juris Rn. 11, 21, 24).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - L 3 R 486/12

    Betriebsprüfung - Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers - Schätzung der

    Die Lohnsumme von zwei Dritteln des Nettoumsatzes ist damit als untere Grenze anzusehen und im vorliegenden Fall sachgerecht (vgl. im Ergebnis für Baustahlarmierungs- und Bewehrungsarbeiten: BGH, Beschluss vom 10. November 2009, a.a.O., Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 8 R 335/14

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Summenbeitrags- und Schätzbescheides

    Auf pauschale Behauptungen und Beweisangebote müsse sich der Versicherungsträger nicht einlassen (Verweis auf Sächsisches Landesozialgericht [LSG], Beschluss v. 8.12.2010, L 1 B 1/08 KR-PKH).
  • SG Düsseldorf, 19.02.2013 - S 27 R 2401/12

    Vermutete Schwarzarbeit führt zu Beitragsnachforderungen in Millionenhöhe

    Ferner muss der Rentenversicherungsträger von sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen ausgehen, ist aber letztlich in der Wahl seiner Mittel frei, selbst wenn das Ergebnis für den Beitragschuldner nicht das Günstigste ist (LSG Sachsen, Beschluss vom 08.12.2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH; JurisPK-Werner, § 28f SGB IV Rn. 63).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2012 - L 8 SO 304/12
    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, darf PKH nicht verweigert werden (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Dezember 2010 L 1 B 1/08 KR - PKH , juris).
  • SG Münster, 04.02.2014 - S 14 R 341/11
    Letztlich zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt der von der Beklagten zitierte Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 08.12.2010, Az. L 1 B 1/08 KR-PKH, veröffentlich in Juris.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2012 - L 1 KR 242/12
    Die Annahme eines Lohnkostenanteils in Höhe von zwei Dritteln der erzielten (und bereinigten) Nettoumsätze, welche für die Baubranche einer gefestigten Rechtsprechung entspricht (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 08.12.2010, Az.: L 1 B 1/08 KR-PKH; Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.11.2009, Az.: 1 StR 283/09; Urteil v. 24.09.1986, Az.: 3 StR 336/86), begegnet keinen Bedenken.
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