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   LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13   

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https://dejure.org/2015,48172
LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13 (https://dejure.org/2015,48172)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 09.12.2015 - L 8 KA 2/13 (https://dejure.org/2015,48172)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - L 8 KA 2/13 (https://dejure.org/2015,48172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztangelegenheiten; Keine rückwirkende Aufhebung einer Anstellungsgenehmigung - Anschein einer Beschäftigung als angestellter Arzt; Erschleichen eines vertragsärztlichen Status; Scheingeschäft; statusbegründender Verwaltungsakt; Vertragsärztliche Versorgung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
    Denn Anstellungsgenehmigungen haben statusbegründenden Charakter (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 15), weil sie mit vielfältigen rechtlichen Folgen nicht nur für den Inhaber der Vertragsarztstelle und den angestellten Arzt, sondern auch für die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen und die Versicherten verbunden sind.

    Denn bei der Anstellungsgenehmigung handelt es sich um einen statusbegründenden Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 15) und statusrelevante Regelungen können nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft getroffen werden (BSG, Urteil vom 28.08.2013 - B 6 KA 36/12 R - juris RdNr. 20; Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R - juris RdNr. 14; Urteil vom 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R - juris RdNr. 23; Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R - juris RdNr. 21; Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 20.09.1995 - 6 RKa 37/94 - juris RdNr. 24; Urteil vom 24.11.1993 - juris RdNr. 20 ff.; Urteil vom 30.10.1963 - 6 RKa 18/62 - juris RdNr. 20 - siehe auch BSG, Urteil vom 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R - juris RdNr. 19; Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R - juris RdNr. 44; Urteil vom 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R - juris RdNr. 23; Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 12/99 R - juris RdNr. 20).

    Dies gilt für alle Arten der Statusbegründung im Vertragsarztrecht, also auch für Genehmigungen zur Anstellung von Ärzten (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 15).

    Vielmehr wirken Status-Erteilungen und -Aufhebungen nur ex nunc und nicht ex tunc (so z.B. BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R - juris RdNr. 13 ff.; Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 22).

    Nach der Ordnungsfunktion der vertragsärztlichen Statusentscheidungen muss zum Schutz aller zur Leistungserbringung Berechtigter und aus ihr Verpflichteter und insbesondere zum Schutz der Versicherten zu Beginn einer ärztlichen Behandlung feststehen, ob die zu erbringenden Leistungen innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden oder als privatärztliche Leistungen anzusehen und zu vergüten sind (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 16 und 22; vgl. auch BSG, Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - juris RdNr. 36; Urteil vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - juris RdNr. 25).

    Ist daher sogar die Rückwirkung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Anstellungsgenehmigung auf den Zeitpunkt des Erlasses - entgegen allgemeinen Grundsätzen - ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 22), muss die Rücknahme einer Anstellungsgenehmigung mit Wirkung für die Vergangenheit erst recht unzulässig sein.

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
    Denn für die Rechtmäßigkeit der Gewährung vertragsärztlicher Honorare kommt es nicht allein darauf an, ob der formalrechtliche Status wirksam erteilt ist, sondern es muss auch die materielle Berechtigung zur Erbringung der betreffenden Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung bestehen (BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris RdNr. 55; Urteil vom 21.06.1995 - 6 RKa 60/94 - juris RdNr. 13).

    Insbesondere wenn der statusbegründende Verwaltungsakt durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen wurde, steht seine "Tatbestandswirkung" nicht der Honorarrückforderung entgegen (BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris RdNr. 56).

    Der formalrechtliche Status sichert vielmehr nur die vertragsärztliche Tätigkeit im Verhältnis zu Dritten ab, vor allem im Verhältnis zu den Versicherten; im Innenverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung schützt der verliehene, aber rechtswidrig - z.B. durch Täuschung - erlangte bzw. genutzte Status den Leistungserbringer in vergütungsrechtlicher Hinsicht aber nicht (BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris RdNr. 57 f.).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
    Denn bei der Anstellungsgenehmigung handelt es sich um einen statusbegründenden Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 15) und statusrelevante Regelungen können nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft getroffen werden (BSG, Urteil vom 28.08.2013 - B 6 KA 36/12 R - juris RdNr. 20; Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R - juris RdNr. 14; Urteil vom 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R - juris RdNr. 23; Urteil vom 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R - juris RdNr. 21; Urteil vom 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 20.09.1995 - 6 RKa 37/94 - juris RdNr. 24; Urteil vom 24.11.1993 - juris RdNr. 20 ff.; Urteil vom 30.10.1963 - 6 RKa 18/62 - juris RdNr. 20 - siehe auch BSG, Urteil vom 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R - juris RdNr. 19; Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R - juris RdNr. 44; Urteil vom 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R - juris RdNr. 23; Urteil vom 05.07.2000 - B 3 KR 12/99 R - juris RdNr. 20).

    Vielmehr wirken Status-Erteilungen und -Aufhebungen nur ex nunc und nicht ex tunc (so z.B. BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R - juris RdNr. 13 ff.; Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 22).

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
    Nach der Ordnungsfunktion der vertragsärztlichen Statusentscheidungen muss zum Schutz aller zur Leistungserbringung Berechtigter und aus ihr Verpflichteter und insbesondere zum Schutz der Versicherten zu Beginn einer ärztlichen Behandlung feststehen, ob die zu erbringenden Leistungen innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden oder als privatärztliche Leistungen anzusehen und zu vergüten sind (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R - juris RdNr. 16 und 22; vgl. auch BSG, Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - juris RdNr. 36; Urteil vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - juris RdNr. 25).

    Zu jedem Zeitpunkt muss ohne verwaltungsmäßigen Aufwand feststehen, ob jemand im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung bestimmte Leistungen erbringen darf; nur dann kann sich der jeweils behandelte Versicherte darauf verlassen, dass sein Arzt in das vertragsärztliche System eingebunden ist, dass keine Vergütung unmittelbar dem Arzt gegenüber zu zahlen ist und dass er auch wirklich den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erhält (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R - juris RdNr. 36).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - L 11 KA 30/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
    Die Aufhebung von Anstellungsgenehmigungen kann nur nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 44 ff. SGB X erfolgen, da für sie weder das SGB V noch die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) spezielle Vorschriften enthalten (Pawlita in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl., § 95 SGB V RdNr. 599; Bäune in: Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, § 32b RdNr. 42; Schallen, Ärzte-ZV, 8. Aufl., § 32b RdNr. 123, 126; Kremer/Wittmann; Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 2. Aufl., RdNr. 1342; ebenso Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2006 - L 11 KA 30/06 - juris RdNr. 26 zur Rücknahme der Genehmigung einer Gemeinschaftspraxis).

    Daher ist es ausgeschlossen, eine statusbegründende Genehmigung, wie diejenige zur Anstellung von Ärzten, rückwirkend aufzuheben (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2006 - L 11 KA 30/06 - juris RdNr. 33; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2006 - L 5 KA 37/05 - juris RdNr. 18).

  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
    Doch ist nur dann in Anlehnung an § 42 Abs. 1 GKG pauschal ein Drei-Jahres-Zeitraum maßgeblich, wenn nicht konkrete Gesichtspunkte für die Zugrundelegung eines kürzeren Zeitraums sprechen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - juris RdNr. 1).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 69/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Partner einer Gemeinschaftspraxis -

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
    Dies kann auch nicht daraus geschlossen werden, dass das BSG einmal die Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Entziehung einer Zulassung und der rückwirkenden Rücknahme einer Gemeinschaftspraxisgenehmigung wegen Zurückverweisung der Sache offen gelassen hatte (BSG, Urteile vom 23.02.2005 - B 6 KA 69/03 R - juris RdNr. 22 und - B 6 KA 70/03 R - juris RdNr. 27).
  • BSG, 12.12.2003 - B 6 KA 63/03 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
    Denn aus dem dortigen Verweis auf einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss vom 12.12.2003 - B 6 KA 63/03 B - juris) geht hervor, dass das BSG nicht von seiner ständigen Rechtsprechung zu den vertragsärztlichen Statusentscheidungen abweichen wollte.
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 22/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit der Zulassung mit Bedingung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
    Denn dort ist nur davon die Rede, dass ein Leistungserbringer auf den Bestand eines statusbegründenden Verwaltungsakts vertrauen kann, soweit er ihn nicht durch vorwerfbares Verhalten erwirkt hat (BSG, Urteil vom 05.02.2003 - B 6 KA 22/02 R - juris RdNr. 27).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94

    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen,

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13
    Denn für die Rechtmäßigkeit der Gewährung vertragsärztlicher Honorare kommt es nicht allein darauf an, ob der formalrechtliche Status wirksam erteilt ist, sondern es muss auch die materielle Berechtigung zur Erbringung der betreffenden Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung bestehen (BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R - juris RdNr. 55; Urteil vom 21.06.1995 - 6 RKa 60/94 - juris RdNr. 13).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 70/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis - Widerruf bzw Rücknahme der

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot -

  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R

    Krankenversicherung - keine Zulassung von Heilmittelerbringern zur ambulanten

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 11/14 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulässigkeit einer zweiten Teilzulassung mit

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 37/05

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Entziehung der Genehmigung zur Führung einer

  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 36/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsobergrenze - Anstellung von Ärzten in

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 8/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine "Verlegung" einer Anstellung eines Arztes

  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 12/99 R

    Teilstationäre Leistungserbringung ist ambulante Rehabilitation im

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung -

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 4/13 B

    Vertragsarztrecht - Status-Erteilungen und -Aufhebungen (hier:

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 8/92

    Nicht-ärztlicher Verhaltenstherapeut - Genehmigung zur Teilnahme an kassen- und

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 18/62

    Festsetzung eines begrenzten Zahnarztsitzes - Zeitpunkt der Zulassung als

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

  • LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 8/19

    Aufhebung einer Anstellungsgenehmigung wegen fehlender Weiterbildung

    Eine Korrektur für die Vergangenheit scheidet wegen der statusbegründenden Wirkung der Anstellungsgenehmigung ohnehin aus (LSG Sachsen, Urteil vom 09.12.2015 - L 8 KA 2/13).
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