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   LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10   

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https://dejure.org/2011,15158
LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10 (https://dejure.org/2011,15158)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.08.2011 - L 1 KR 44/10 (https://dejure.org/2011,15158)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. August 2011 - L 1 KR 44/10 (https://dejure.org/2011,15158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Die Entscheidung eines Versicherten für einen Wahltarif (Tarifwahlerklärung) kann nicht frei widerrufen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 425
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R

    Krankenversicherung - Ausgestaltung von Wahltarifen - keine Staffelung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
    Ist die Beklagte kein Unternehmen (siehe dazu mit Blick auf das europäische Wettbewerbsrecht: BSG, Urteil vom 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R - BSGE 106, 199 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 1 = juris Rn. 22 ff. m.w.N.), konnte ihr der Kläger auch nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gegenübergetreten.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfolgen Einrichtungen, die mit der Verwaltung gesetzlicher Krankenversicherungssysteme betraut sind, einen rein sozialen Zweck und üben keine wirtschaftliche Tätigkeit aus (siehe dazu die Nachweise aus der Rechtsprechung des EuGH im BSG-Urteil vom 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R - BSGE 106, 199 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 1 = juris Rn. 22 ff. und das Urteil des EuGH vom 11.06.2009 - C-300/07 - Slg I -4779 Rn. 40 ff., in dem folgerichtig die gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen wurden).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - L 5 B 15/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
    Folglich gelangt die dreijährige Bindungsfrist an einen Wahltarif auch bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung zur Anwendung (so auch Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2009 - L 5 B 15/09 KR ER - juris Rn. 7, und Knispel in Peters, SGB V, § 53 Rn. 181, Stand Oktober 2009).

    Daher differenziert § 53 Abs. 8 Satz 2 SGB V zwischen Pflichtversicherten und freiwilligen Mitgliedern (siehe LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2009 - L 5 B 15/09 KR ER - juris Rn. 7, und Knispel in Peters, SGB V, § 53 Rn. 181, Stand Oktober 2009).

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R

    Rentenversicherung - Zahlung freiwilliger Beiträge - wesentliche Änderung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
    (1) Soweit die Klägerseite eine analoge Anwendung der §§ 119 ff. BGB geltend macht (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R - SozR 4-2600 § 7 Nr. 1 = juris Rn. 21), ist darauf hinzuweisen, dass allenfalls die Annahme eines Rechtsfolgen- oder Motivirrtums in Betracht kommt.
  • LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 150/08

    Krankenversicherung - Bonusregelung für gesundheitsbewusstes Verhalten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
    Die allgemeine Vorschrift des § 175 Abs. 4 SGB V, auf die § 191 Nr. 3 SGB V dabei verweist, wird im Falle der Entscheidung für einen Wahltarif durch die spezielle Vorschrift des § 53 Abs. 8 Satz 1 bis 3 SGB V verdrängt (vgl. insoweit Hessisches LSG, Urteil vom 04.12.2008 - L 1 KR 150/08 KL - juris Rn. 20, und Lang in Becker/Kingreen, SGB V, 2. Auflage, § 53 Rn. 22).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verfolgen Einrichtungen, die mit der Verwaltung gesetzlicher Krankenversicherungssysteme betraut sind, einen rein sozialen Zweck und üben keine wirtschaftliche Tätigkeit aus (siehe dazu die Nachweise aus der Rechtsprechung des EuGH im BSG-Urteil vom 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R - BSGE 106, 199 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 1 = juris Rn. 22 ff. und das Urteil des EuGH vom 11.06.2009 - C-300/07 - Slg I -4779 Rn. 40 ff., in dem folgerichtig die gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen wurden).
  • LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 231/10

    Krankenversicherung - Wahltarif Selbstbehalt - Mindestbindungsfrist auch bei

    Sie hält die erstinstanzliche Entscheidung für zutreffend und weist ergänzend auf die Entscheidungen des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 5. Februar 2010, L 1 KR 44/10 und den Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2009, L 5 B 15/09 KR ER hin.

    Der Gesetzgeber sieht zum Schutz der Versicherten spezielle abschließende Regelungen vor (Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftsrechte der Versicherten in den §§ 13 ff Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - SGB I, Sonderkündigungsrechte usw.; s.a.: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. August 2011, L 1 KR 44/10).

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