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LSG Sachsen, 10.12.2003 - L 6 V 37/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Versterben eines Opfer an den Folgen einer Schädigung trotz Wiederverheiratung nach Auflösung der neuen Ehe; Rechtsvermutung einer Identität zwischen Schädigungsleiden und Versorgungsleiden bei Zuerkennung einer Rente im Zeitpunkt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 03.08.1999 - S 10 V 111/97
- LSG Sachsen, 10.12.2003 - L 6 V 37/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 26.08.1998 - B 9 V 15/98 B
Schädigungsfolgen i.S. des § 1 Bundesversorgungsgesetz
Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2003 - L 6 V 37/99
Dieser auch in der gesetzlichen (vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1987 - 2 RU 35/87) sowie der privaten Unfallversicherung (vgl. LG Ravensburg ZfSch 1994, 454) geltende Rechtsgrundsatz hat seinen Niederschlag auch in der Verwaltungsvorschrift (VV Nr. 1 Satz 2) zu § 38 BVG gefunden und entscheidet darüber, ob eine Schädigung, die Mitursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne gewesen ist, auch als wesentliche Ursache anzusehen ist (vgl. BSG, Beschl. vom 26.08.1998 - B 9 V 15/98 B). - BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87
Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten - …
Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2003 - L 6 V 37/99
Dieser auch in der gesetzlichen (vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1987 - 2 RU 35/87) sowie der privaten Unfallversicherung (vgl. LG Ravensburg ZfSch 1994, 454) geltende Rechtsgrundsatz hat seinen Niederschlag auch in der Verwaltungsvorschrift (VV Nr. 1 Satz 2) zu § 38 BVG gefunden und entscheidet darüber, ob eine Schädigung, die Mitursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne gewesen ist, auch als wesentliche Ursache anzusehen ist (vgl. BSG, Beschl. vom 26.08.1998 - B 9 V 15/98 B). - LSG Schleswig-Holstein, 03.05.1956 - L 1 W 413/55
Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2003 - L 6 V 37/99
Insofern könnten sich allenfalls Besonderheiten ergeben, wenn bereits vor Gründung der DDR ein bestandskräftiger Versorgungsbescheid vorgelegen hätte (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.05.1956 L 1 W 413/55).