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   LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20 B ER   

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https://dejure.org/2021,1473
LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20 B ER (https://dejure.org/2021,1473)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 11.01.2021 - L 8 AY 10/20 B ER (https://dejure.org/2021,1473)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - L 8 AY 10/20 B ER (https://dejure.org/2021,1473)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Verlangt die zuständige Behörde des Heimatstaats zum Zwecke der Ausstellung eines Reisedokuments von dem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer die Erklärung, dass er bereit sei, freiwillig auszureisen, so ist ihm die Abgabe dieser Erklärung grundsätzlich zuzumuten (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19/08 - juris Rn. 14).

    Die Freiwilligkeit kann in dem Sinne erklärt werden, dass der betroffene Ausländer ausreisepflichtig sei und er dieser Pflicht nachzukommen gedenke, um der zwangsweisen Abschiebung zuvor zu kommen (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19/08 - juris Rn. 14, 16; SächsOVG, Urteil vom 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 - juris Rn. 21).

    Die Auseinandersetzung mit den zitierten abstrakten Rechtssätzen des Urteils des BVerwG vom 10. November 2009 (Az.: 1 C 19/08) erschien nach der Ansicht des BSG als nicht erforderlich, da ein anderer "Kontext" bestanden habe.

    Das BVerwG hatte in seinem Urteil vom 10. November 2009 (Az.: 1 C 19/08 - juris Rn. 17) unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Nürnberg vom 16. Januar 2007 (Az.: 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 59) bereits erwähnt, dass an die unterbliebene Freiwilligkeitserklärung keine strafrechtlichen Konsequenzen geknüpft werden dürften und deren Abgabe weder rechtlich erzwungen noch gegen den Willen des Ausländers durchgesetzt werden dürfe.

    Der Senat geht daher - wie bereits der 7. Senat des SächsLSG im Beschluss vom 30. Juni 2011 (Az.: L 7 AY 8/10 B ER - juris Rn. 39) davon aus, dass dem ausreisepflichtigen Ausländer die Abgabe der Freiwilligkeitserklärung zuzumuten ist, wie sie das BVerwG im Urteil vom 10. November 2009 (Az.: 1 C 19/08 - juris Rn. 16) ausgedeutet hat.

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 5. November 2019 (Az.: 1 BvL 7/16 - juris Rn. 120) betont, dass der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums allen zusteht.

    Der Gesetzgeber kann auch weder für einen internen Ausgleich noch zur Rechtfertigung einer Leistungsminderung auf die Summen verweisen, die in der pauschalen Berechnung der Grundsicherungsleistungen für die soziokulturellen Bedarfe veranschlagt werden, denn die physische und soziokulturelle Existenz werden durch Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG einheitlich geschützt (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 119).

    Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus eigener Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrags zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrags verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für dieses menschenwürdige Dasein zur Verfügung stehen (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 120).

    Das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionsnormen im SGB II für verfassungswidrig erklärt, die über die Höhe der Leistungsminderung selbst bei wiederholten Pflichtverletzungen von 30 Prozent hinausgingen; Kürzungen in Höhe von 60 Prozent hat es als unzumutbar und für verfassungswidrig beurteilt, weil mangels hinreichender empirischer Erkenntnisse nicht sicher war, ob die menschenwürdige Existenz der Hilfebedürftigen tatsächlich noch gesichert war (Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 168, 189f).

    Ob dem Antragsteller Analogleistungen nach § 2 AsylbLG zustehen könnten, wäre nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (Az.: 1 BvL 7/16 - juris Rn. 120) im Hauptsacheverfahren zu prüfen.

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R

    Asylbewerberleistung - Unzulässigkeit der Anspruchseinschränkung aufgrund der

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Das BSG hat im Urteil vom 30. Oktober 2013 (Az.: B 7 AY 7/12 R) die gegenteilige Ansicht vertreten und ausgeführt, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer solchen "Ehrenerklärung" die Intimsphäre des betroffenen Ausländers als unantastbarem Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG berühre.

    Berlit hat dazu angemerkt, dass das BSG im erwähnten Urteil die differenzierte Auseinandersetzung mit der genauen Reichweite des so evozierten "unantastbaren" Kernbereichs ersetzt habe durch den eingängigen Hinweis, dass niemand zum Lügen gezwungen werden dürfe und die Verpflichtung zur Erklärung eines nicht vorhandenen Willens einem totalitären Staatsverständnis entspreche (Anmerkung vom 30. Oktober 2014 zum Urteil des BSG vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 7/12 R - juris).

    Auch Cantzler bezweifelt, dass die Abgabe einer "Ehrenerklärung" unzumutbar sei (in: AsylbLG, 2019, § 1a Rn. 73; a.A.: Siefert, AsylbLG, 2018, § 1a Rn. 37 unter Bezugnahme auf die abstrakten Rechtssätze des Urteils des BSG vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 7/12 R).

    Einerseits muss also ein dem Ausländer vorwerfbares Verhalten und andererseits die Ursächlichkeit zwischen dem vorwerfbaren Verhalten und der Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen vorliegen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 7/12 R - BSGE 114, 302 ff Rn. 25).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Diese allgemeinen Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (Bundesverfassungsgericht [BVerfG]), Beschluss vom 25.10.1999 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69).

    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 25.10.1999 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 14).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht anwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1999 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 - 94, 166, 216).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Dem Gesetzgeber kommt dabei ein Gestaltungsspielraum zu, der ihn aber nicht davon entbindet, das Existenzminimum hinsichtlich der konkreten Bedarfe zeit- und realitätsgerecht zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 74).

    Migrationspolitische Erwägungen rechtfertigen allerdings von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum, da die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 95).

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71 - juris Rn. 30).

    Als gemein-schaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger muss vielmehr jedermann staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71 - juris Rn. 31; Beschluss vom 23. Mai 1980 - 2 BvR 854/79 - juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. - juris Rn. 50, 51).

  • BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 1.13

    Aufklärungsrüge; Flüchtling; Identitätssicherung; Passersatz; Passpflicht;

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Vielmehr gewährleistet ein gültiger Pass oder Passersatz auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Inhabers durch den Ausstellerstaat (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1/13 - juris Rn. 4).

    Aber nur ein gültiger Pass oder Passersatz nach Art. 28 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder nach Art. 28 des Übereinkommens über die Rechtstellung der Staatenlosen (StlÜb) gewährleisten im Rahmen der Geltungsdauer auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Betroffenen durch den Ausstellerstaat (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1/13 - juris Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - 3 B 9.16

    Zumutbarkeit der Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung bei Ausreisepflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Unterhalb dieser Schwelle besteht hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen der Verletzung von Mitwirkungspflichten und der Erfolglosigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen, der immer nur hypothetisch beurteilt werden kann, eine tatsächliche widerlegbare Vermutung zu Lasten des Ausländers (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2017 - OVG 3 B 9.16 - juris Rn. 24).

    Mit dem OVG Berlin-Brandenburg ist deshalb anzunehmen, dass der unantastbare Kernbereich der Persönlichkeit durch die Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung jedenfalls so lange nicht betroffen ist, wie dem Ausländer nicht über die Pflicht hinaus, sich rechtstreu zu verhalten, die Bildung eines entsprechenden inneren Willens im Sinne eines Heimreisewunsches abverlangt wird (Urteil vom 15. Februar 2017 - OVG 3 B 9.16 - juris Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2005 - 18 B 1526/05

    Passpflicht Passbeschaffungspflicht Mitwirkungspflicht Obliegenheit Fingerabdruck

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Dazu gehört die Vorlage eines Fotos, die persönliche Vorsprache bei der Auslandsvertretung des Heimatstaates bei Antragstellung bzw. Abholung des Dokuments, wenn dies gefordert wird (OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 18 B 811/03 - NVwZ-RR 2004, 689 f), sich eventuell der Mithilfe geeigneter Dritter, z.B. Angehöriger, zu bedienen (BayObLG, Beschluss vom 7. November 2000 - 3Z BR 335/00 - InfAuslR 2001, 176 f), die Abgabe benötigter Fingerabdrücke (OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2005, 18 B 1526/05, 18 E 1150/05 - InfAuslR 2006, 136) sowie alle Urkunden und sonstigen Unterlagen, die relevant sein können, der zuständigen Stelle vorzulegen, auszuhändigen, zu überlassen bzw. zu beantragen.

    Dabei besteht grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse an einer baldigen Aufenthaltsbeendigung der von öffentlichen Mitteln lebenden vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 18 B 1526/05, 18 E 1150/05 - InfAuslR 2006, 136).

  • OVG Sachsen, 03.07.2014 - 3 A 28/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Die Freiwilligkeit kann in dem Sinne erklärt werden, dass der betroffene Ausländer ausreisepflichtig sei und er dieser Pflicht nachzukommen gedenke, um der zwangsweisen Abschiebung zuvor zu kommen (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19/08 - juris Rn. 14, 16; SächsOVG, Urteil vom 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 - juris Rn. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2005 - L 7 AY 3115/05

    Asylbewerberleistung - Abschiebungsandrohung - fehlende Mitwirkung bei

  • LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 229/04

    Asylbewerberleistung: Leistungskürzung bei Weigerung der Ausfüllung eines

  • SG München, 31.01.2017 - S 51 AY 122/16

    Anspruch auf weitere existenzsichernde Maßnahmen eines Geduldeten

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

  • LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16

    Voraussetzungen für die Absenkungen von Leistungen nach dem AsylbLG nach § 1a

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06

    D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung,

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 1/11 R

    Asylbewerberleistung - Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege - Ausschluss von

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

  • LSG Sachsen, 30.06.2011 - L 7 AY 8/10
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • LSG Bayern, 21.12.2016 - L 8 AY 31/16

    Auslegung und Verfassungmäßigkeit einer Einzelnorm des

  • VG München, 03.04.2013 - M 25 S 13.963

    Keine Erfüllung der Passpflicht; keine Anerkennung des Passersatzpapiers;

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 AY 4468/16

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - 18 B 811/03

    D (A), Passpflicht, Passverfügung, Passvorlage, Passbeschaffung,

  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00

    Verpflichtung des Ausländers, an der Beschaffung eines Identitätspapiers

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2018 - 3 B 4.18

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 10 ZB 10.276

    Prozesskostenhilfe; Zulassungsantrag; Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis;

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.26

    Beschäftigungserlaubnis; vom Ausländer zu vertretende Gründe; Mitwirkung bei der

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • LSG Sachsen, 30.11.2022 - L 8 AY 15/21
    Der Ausschluss sogenannter Analogleistungen auf Dauer sei verfassungsrechtlich problematisch (Bezug auf SächsLSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 8 AY 10/20 B ER).
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