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   LSG Sachsen, 11.04.2017 - L 5 R 1102/15   

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https://dejure.org/2017,11713
LSG Sachsen, 11.04.2017 - L 5 R 1102/15 (https://dejure.org/2017,11713)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2017 - L 5 R 1102/15 (https://dejure.org/2017,11713)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2017 - L 5 R 1102/15 (https://dejure.org/2017,11713)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 678
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.04.2017 - L 5 R 1102/15
    Soweit der 4. Senat des BSG § 44 Abs. 4 SGB im Bereich (seiner Zuständigkeit) des Rentenrechts nicht angewendet hat, wenn der Herstellungsanspruch eine Erstfeststellung betraf (vgl. Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 38/02 R), ergibt sich hieraus schon deshalb keine abweichende Beurteilung, weil der nach § 44 Abs. 1 SGB X ergangene Bescheid vom 8. Dezember 2011, mit dem der Bescheid vom 4. Februar 1997 rückwirkend aufgehoben wurde, keine Erstfeststellung der Rente betrifft.

    Dem gegenüber sei der Einwand aber dann anwendbar, wenn ein rechtswidrig nicht begünstigender Verwaltungsakt oder ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung rückwirkend für mehr als vier Jahre nach § 44 Abs. 1 oder 2 oder nach § 48 Abs. 1 SGB X aufgehoben worden ist (BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 38/02 R -, juris Rn. 61).

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.04.2017 - L 5 R 1102/15
    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes, weil § 44 Abs. 4 Satz 2 SGB X für die Berechnung der Vierjahresfrist auf den Zeitpunkt des Rücknahmebescheides bzw. auf den Zeitpunkt "des" Antrages abstellt; gemeint ist allerding der Antrag, aufgrund dessen der Rücknahmebescheid ergeht (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 10 RKg 11/92 - juris Rn. 19).

    Diesem Zweck würde zuwiderlaufen, wenn durch die mehrfache Wiederholung von Zugunstenanträgen die Rückwirkung ausgedehnt werden könnte (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 10 RKg 11/92 - juris Rn. 19).

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.04.2017 - L 5 R 1102/15
    Dies sind die Daten über Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem, die Höhe des aus der vom Versorgungssystem erfassten Beschäftigung oder Tätigkeit tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, die tatsächlichen Voraussetzungen dafür, ob die Anwendung einer niedrigeren als der regelmäßigen Beitragsbemessungsgrenze in Betracht kommt (§§ 6 und 7 AAÜG) und in den Fällen des § 8 Abs. 1 Satz 3 AAÜG die Feststellung von Arbeitsausfalltagen (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R - juris Rn. 37).
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