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   LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09   

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https://dejure.org/2010,17420
LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09 (https://dejure.org/2010,17420)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 11.08.2010 - L 1 KA 54/09 (https://dejure.org/2010,17420)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 11. August 2010 - L 1 KA 54/09 (https://dejure.org/2010,17420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den ärztlichen Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Muss der ärztliche Leiter eines MVZ vertragsärztlich tätig sein?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09
    Zudem ergibt sich aus § 107 SGB V, dass zwischen leitungsbezogenen Anforderungen und der fachlichen Verantwortung für die zu erbringenden Leistungen zu unterscheiden ist (näher dazu BSG, Urteil vom 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R - BSGE 103, 78 = SozR 4-3300 § 71 Nr. 1, jeweils Rn. 12 ff.; s.a. Wahl in: jurisPK-SGB V, § 107 Rn. 22, 27, 45): Während das Erfordernis der ärztlichen Leitung in § 107 Abs. 1 Nr. 2 SGB V auf die Einrichtung als Ganzes abstellt und verlangt, dass die Organisation der gesamten Betriebsabläufe in fachlich-medizinischer Hinsicht ärztlich gesteuert werden, bezieht sich das Merkmal der ärztlichen Verantwortung in § 107 Abs. 2 Nr. 2 SGB V auf die konkrete Behandlung im Einzelfall.
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09
    Dabei erfasst dieser Genehmigungsvorbehalt nicht jeden vom Träger eines MVZ beschäftigten Arzt - was auf den Kläger als Geschäftsführer der Klägerin zuträfe (zur Arbeitnehmereigenschaft von GmbH-Fremdgeschäftsführern siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20) -, sondern nur - wie es in § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB V heißt - die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung im MVZ tätigen angestellten Ärzte.
  • LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09

    Begrenzung von Nebenbetriebsstätten für Medizinische Versorgungszentren in der

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09
    Zu der von § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V geforderten ärztlichen Leitung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 24.06.2009 (L 1 KA 8/09 - juris Rn. 44 ff.) entschieden, dass diese von der ärztlichen Behandlungstätigkeit zu unterscheiden ist.
  • SG München, 21.01.2021 - S 38 KA 165/19

    Vertrags(zahn) arztangelegenheiten

    Soweit der Prozessbevollmächtigte des Klägers auf das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.08.2010, Az L 1 KA 54/09) Bezug nimmt, wonach sich der ärztliche Leiter eines MVZ´s nur eigenes Fehlverhalten zurechnen lassen muss, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung durch die nachfolgende Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 14.12.2011, Az B 6 KA 33/10 R) aufgehoben wurde.
  • SG Nürnberg, 09.04.2014 - S 1 KA 2/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Entscheidend ist vielmehr nur, dass in der Leitung des MVZ als ganzem Ärzte allein für die fachlich-medizinischen Aufgaben zuständig sind (vgl. Sächsisches Landessozialgericht vom 11.08.2010 - L 1 KA 54/09).
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