Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 15.01.2004 - L 3 AL 289/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23633
LSG Sachsen, 15.01.2004 - L 3 AL 289/02 (https://dejure.org/2004,23633)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2004 - L 3 AL 289/02 (https://dejure.org/2004,23633)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - L 3 AL 289/02 (https://dejure.org/2004,23633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung eines Eingliederungszuschusses; Vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Vertretenmüssen des Arbeitgebers; Heilung der fehlenden Anhörung durch Nachholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 38/02 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Beendigung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2004 - L 3 AL 289/02
    Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (zuletzt BSG, Urteil vom 6. Februar 2003, Az.: B 7 AL 38/02 R; s. zur Problematik der Anwendbarkeit von § 422 Abs. 1 SGB III auf Leistungen der aktiven Förderung Winkler, in: Gagel, SGB III, Kommentar, Stand: 1. Juli 2003, § 223, Rdnr. 4), von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, sind nach § 422 Abs. 1 SGB III für die Rückforderung von Eingliederungszuschüssen gemäß § 223 Abs. 2 SGB III bis zum Ende der Leistungen die Vorschriften in der vor dem Tag des Inkrafttretens einer Gesetzesänderung geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn vor diesem Tag der Anspruch entstanden oder die Leistung zuerkannt worden ist oder die Maßnahme begonnen hat, wenn die Leistung bis zum Beginn der Maßnahme beantragt worden ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 61/19

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Beendigung des

    Für die Rückzahlung des Förderbetrages für die Zeit - wie hier - nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses muss es daher bei der Anwendbarkeit der §§ 45 ff. SGB X i.V.m. § 330 SGB X bleiben (zur Vorgängerreglung des § 223 Abs. 2 SGB III: Sächsisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 15. Januar 2004 - L 3 AL 289/02 -, juris Rn. 34; zu § 92 Abs. 2 SGB III: vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. November 2018 - L 21 AS 801/17 -, juris Rn. 26; Schneil, in Gagel, SGB II / SGB III, 78. EL Mai 2020, § 92 SGB III, Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht