Rechtsprechung
LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines Arbeitsunfalls; Arbeitsunfall als notwendige Voraussetzung für die Leistungsgewährung; Unfall als ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, mit einem Gesundheitsschaden oder dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 31.01.2002 - S 7 U 111/98
- LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 24.02.1988 - 2 RU 30/87
Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
Im Übrigen sei die Beklagte dafür beweispflichtig, dass Ursache des Herz-Kreislauf-Stillstandes eine innere Ursache gewesen sei (Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 30/87 - BSGE 61, 127).Steht allerdings aufgrund des Sachverhalts fest, dass Umstände aus dem versicherten Bereich als notwendige Bedingungen an dem Eintritt des den Gesundheitsschaden verursachenden Ereignisses derart beteiligt waren, dass ohne diese Bedingungen zu dieser Zeit das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre und besteht im Übrigen nur die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass innere Ursachen bei wertender Betrachtung am Geschehen als allein wesentliche Ursachen mitbeteiligt waren, darf die Unfallkausalität nicht bloß wegen der Möglichkeit oder der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens medizinischer Voraussetzungen für die Begründung einer inneren Ursache verneint werden (vgl. nur BSG, Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 30/87).
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
Im Übrigen sei die Beklagte dafür beweispflichtig, dass Ursache des Herz-Kreislauf-Stillstandes eine innere Ursache gewesen sei (Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 30/87 - BSGE 61, 127). - BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91
Ungeklärter Unfallverlauf - Arbeitsunfall - Ursächlicher Zusammenhang
Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
Das Gericht hat vielmehr in freier Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) zu entscheiden, ob der Tod mit der versicherten Tätigkeit ursächlich zusammenhängt (BSG, Urteil vom 12.05.1992 - 2 RU 26/91 SozR 3-2200 § 548 Nr. 14).
- BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg
Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
Das bedeute, dass das Gericht schon aufgrund weniger tatsächlicher Anhaltspunkte von einem bestimmten Geschehensablauf überzeugt sein könne (Hinweis auf BSG, Urteile vom 12.06.1990 - 2 RU 58/59 und vom 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R). - BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79
Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher
Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt (so jetzt auch die Definition des Unfallbegriffs in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII, der die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung wiedergibt; vgl. nur BSG, Urteil vom 24.06.1981 - 2 RU 61/79 - SozR 2200 § 548 Nr. 56; std. Rspr.). - BSG, 14.11.1984 - 9b RU 68/83
Auszug aus LSG Sachsen, 16.09.2004 - L 2 U 35/02
Schließlich seien dem Kläger wegen der besonderen Situation, in der er sich befinde, Beweiserleichterungen einzuräumen; es müsse auch nicht der genaue Unfallhergang bewiesen werden, wenn sonst nachgewiesene Umstände überwiegend auf einen Versicherungsfall hinweisen würden und die ernsthafte Möglichkeit anderer Geschehensabläufe ausgeschlossen sei (Hinweis u.a. auf Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 12.06.1990 - 2 RU 58/99 - und vom 14.11.1984 - 9 B RU 68/83).
- LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 5/15
Die objetive Beweislast für das Vorliegen der medizinischen Anknüpfungstatsachen …
Zutreffend ist daher auch, dass insoweit die - nicht auszuräumende - Möglichkeit oder hinreichende Wahrscheinlichkeit einer inneren Ursache nicht ausreicht (…BSG vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31) und dass der Unfallversicherungsträger die objektive Beweislast für das Vorliegen der medizinischen Anknüpfungstatsachen für die innere Ursache trägt (vgl. dazu LSG Sachsen vom 16. September 2004 - L 2 U 35/02; LSG Baden-Württemberg vom 27. Oktober 1994 - L 7 U 391/93; Köhler, ZfSH/SGB 2009, 643, 652).