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   LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11   

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https://dejure.org/2015,43056
LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11 (https://dejure.org/2015,43056)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.09.2015 - L 1 KR 10/11 (https://dejure.org/2015,43056)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. September 2015 - L 1 KR 10/11 (https://dejure.org/2015,43056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1
    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Beschäftigung; Kameramann; programmgestaltende Mitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; selbständige Tätigkeit; Sozialversicherungspflicht; Statusfeststellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris Rn. 13, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 15, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 16).

    Die Abgrenzung und Bewertung der klägerischen Tätigkeit hat dann am Maßstab der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2012 - L 8 R 156/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11
    Schließlich sei noch auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28. März 2012 - L 8 R 156/09 - verwiesen, das die Auffassung der Beklagten zu den für die Statusentscheidung von Kameraleuten rechtlich relevanten Tätigkeitsmerkmalen bestätige.
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11
    Das Recht, Arbeitsangebote abzulehnen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97- juris Rn. 20), folgt vielmehr daraus, dass für die Beurteilung allein auf die Ausgestaltung des einzelnen Einsatzes abzustellen ist.
  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11
    § 197a SGG findet keine Anwendung, da die kostenrechtliche Privilegierung des Klägers nach § 183 SGG sich auf alle Beteiligten - auch die kostenrechtlich nicht privilegierten - des Berufungsrechtszugs erstreckt (BSG, Beschluss vom 29. Mai 2006 - B 2 U 391/05 B - juris Rn. 17).
  • LSG Sachsen, 31.07.2015 - L 1 KR 37/10

    Krankenversicherung - befristete Beschäftigungen; Betriebsprüfung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11
    Der Umfang der jeweiligen Tätigkeitsanteile ist dabei nicht schon für die Frage nach einer (abhängigen) Beschäftigung relevant, sondern erlangt Bedeutung erst für die daran eventuell anknüpfende Frage, ob hieraus eine Versicherungs- und Beitragspflicht resultiert (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 31. Juli 2015 - L 1 KR 37/10 - juris Rn. 31).
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend, und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - juris Rn. 15; Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend, und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - juris Rn. 15; Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R - juris Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 2387/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Baggerfahrer ohne eigenes Fahrzeug -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11
    So können hauptberuflich abhängig beschäftigte Arbeitnehmer neben ihrem Arbeitsverhältnis einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, wie auch hauptberuflich Selbstständige neben ihrer selbstständigen Tätigkeit einer (Neben-)Beschäftigung bei einem Arbeitgeber nachgehen können; Beschäftigte können für mehrere Auftraggeber (abhängig) beschäftigt tätig sein (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Dezember 2014 - L 11 R 2387/13 - juris Rn. 38 und vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 487/13 - juris Rn. 41 unter Hinweis auf Urteile vom 18. Juli 2013 - L 11 R 1083/12 - und vom 17. Januar 2012 - L 11 R 1138/10 -, jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 487/13

    Sozialversicherungspflicht - leitender Mitarbeiter in einem Club bzw einer Bar -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11
    So können hauptberuflich abhängig beschäftigte Arbeitnehmer neben ihrem Arbeitsverhältnis einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, wie auch hauptberuflich Selbstständige neben ihrer selbstständigen Tätigkeit einer (Neben-)Beschäftigung bei einem Arbeitgeber nachgehen können; Beschäftigte können für mehrere Auftraggeber (abhängig) beschäftigt tätig sein (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Dezember 2014 - L 11 R 2387/13 - juris Rn. 38 und vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 487/13 - juris Rn. 41 unter Hinweis auf Urteile vom 18. Juli 2013 - L 11 R 1083/12 - und vom 17. Januar 2012 - L 11 R 1138/10 -, jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 57/12

    Abhängige Beschäftigung - Selbständige Tätigkeit - Abgrenzung - Maskenbildnerin -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.09.2015 - L 1 KR 10/11
    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass, auch wenn nach der genannten Rechtsprechung bei programmgestaltenden Mitarbeitern verfassungsrechtliche Erwägungen gegen ihre Einbeziehung in den Kreis der abhängig Beschäftigten der Sendeanstalten sprechen können (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 - juris Rn. 25), eine Anerkennung als selbstständige Tätigkeit keine Einordnung dieser Tätigkeit als programmgestaltende Mitarbeit voraussetzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93

    Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 1138/10
  • LSG Thüringen, 28.03.2018 - L 12 R 1537/16

    Sozialversicherungspflicht - Kameramann - Statusfeststellungsverfahren -

    Denn für die Qualifizierung als (abhängige) Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ist immer nur das einzelne Auftragsverhältnis zu betrachten und die Beurteilung, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, ist grundsätzlich getrennt für die jeweilige Tätigkeit vorzunehmen (Sächsisches LSG, Urteil vom 17. September 2015 - L 1 KR 10/11, Rn. 46).

    Die Vergütung war im Voraus vorab pauschal vereinbart (zu ähnlichen Fallgestaltungen vgl. LSG NRW, Urteil vom 28. März 2012 - L 8 R 156/09, Rn. 44; Sächsisches LSG, Urteil vom 17. September 2015 - L 1 KR 10/11, Rn. 45).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 BA 4231/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Medientechniker - anlassbezogene

    Nachdem der Beigeladene nach alledem seine Tätigkeiten für den Kläger nicht im Rahmen abhängiger Beschäftigung, sondern als Selbstständiger ausgeübt hat, kommt es auf die zwischen den Beteiligten schriftsätzlich diskutierte Frage, ob der Beigeladene eine "programmgestaltende Tätigkeit" ausgeübt hat, die schon als solche zu seiner Einordnung als freier Mitarbeiter zu führen hätte (vgl. ausführlich zur Anwendung der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Urteil des Senats vom 18.05.2021- L 9 BA 1059/19 -, juris Rn. 31 ff.: Radiomoderatorin), nicht an: Dies kann dahinstehen, weil sich bereits unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze ergeben hat, dass der Beigeladene nicht als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist (so auch Sächsisches LSG, Urteil vom 17.09.2015 - L 1 KR 10/11 -, juris Rn. 39).
  • SG München, 16.03.2017 - S 31 R 388/16

    Selbständige Tätigkeit eines Kameramannes

    Dieses Ergebnis entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung (LSG Berlin- Brandenburg vom 06.11.2015, Az.: L 1 KR 136/13, LSG Sachsen vom 17.09.2015, Az.: L 1 KR 10/11, LSG Baden- Württemberg vom 23.11.2011, Az.: L 5 R 5703/09).
  • SG Berlin, 24.05.2023 - S 223 BA 222/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kostümbildner - Filmproduktion -

    Ob eine programmgestaltende Tätigkeit gegeben ist, kann auch dann dahin stehen, wenn es sich bei der zu beurteilenden Tätigkeit bereits nach allgemeinen Grundsätzen um eine selbständige Tätigkeit und nicht um eine Beschäftigung handelt (Sächsisches LSG, Urteil vom 17. September 2015 - L 1 KR 10/11 -, juris).
  • LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 12/17
    Denn eine programmgestaltende Tätigkeit kann zwar ein zusätzliches Indiz für eine selbstständige Tätigkeit sein, ergibt sich jedoch unter Beachtung der allgemeinen, von der Rechtsprechung aufgestellten Abgrenzungsgrundsätze, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, kann dahinstehen, ob es sich bei dieser um eine programmgestaltende handelt (Sächsisches LSG, Urteil vom 17. September 2015 - L 1 KR 10/11, juris).
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