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   LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10   

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https://dejure.org/2013,23974
LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10 (https://dejure.org/2013,23974)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18.07.2013 - L 3 AL 59/10 (https://dejure.org/2013,23974)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - L 3 AL 59/10 (https://dejure.org/2013,23974)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 35 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - NJW 2006, 2984 ff. = JURIS-Dokument, jeweils RdNr. 20 ff.) schulden Eltern ihrem Kind jedenfalls Unterhalt für eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich dabei in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält.

    Da die Rechtsprechung damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2006, a. a. O.) beziehungsweise die Zumutbarkeit (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2001, a. a. O.) in wirtschaftlicher Hinsicht als zentralen Gesichtspunkt sieht, ist vorliegend zunächst zu klären, ob die mit der Ausbildung der Klägerin zur Bürokauffrau einhergehende wirtschaftliche Belastbarkeit der Beigeladenen zu 2 und 3 die Grenzen der Leistungsfähigkeit überschreitet oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

  • OLG Hamm, 03.02.1989 - 7 UF 507/88

    Abbruch einer Ausbildung; Unterhaltsberechtigte Kind; Anfang einer neuen

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
    Zu Unrecht zieht die Klagepartei eine Parallele zu dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Februar 1989 (Az. 7 UF 507/88, FamRZ 1989, 1219 = JURIS-Dokument) zugrundeliegenden Fall.
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
    Denn die Eltern müssen sich in ihrer eigenen Lebensplanung in etwa darauf einstellen können, wie lange sie mit einer Unterhaltslast zu rechnen haben (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1994 - XII ZR 215/93 - NJW 1995, 718 [719] = JURIS-Dokument RdNr. 12]).
  • BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
    Maßgebende Kriterien sind dabei Alter, Entwicklungsstand und die gesamten Lebensumstände des Auszubildenden (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2001 - XII ZR 81/99 - NJW 2001, 2170 [2172] = JURIS-Dokument, RdNr. 15 m.w.N.).
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 73/75

    Blindentechnische Grundausbildung ist keine Berufsausbildung - Zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
    An einem auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluss in diesem Sinne fehlt es insbesondere dann, wenn vorher angetretene Ausbildungen ohne Abschluss beendet oder abgebrochen worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 1977 - 7 RAr 73/75 - JURIS-Dokument RdNr. 18).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
    Um eine Erstausbildung handelt es sich nur dann, wenn die Klägerin noch keinen auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluss erworben hatte, der einer Ausbildung nach § 60 Abs. 1 SGB III a. F. nach Ausbildungsdauer und Status gleichwertig ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R - BSGE 100, 6 ff. = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 = JURIS-Dokument, jeweils RdNr. 11; BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R - JURIS-Dokument Rdnr. 13 f.).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Ausschluss der Förderung der Zweitausbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
    Um eine Erstausbildung handelt es sich nur dann, wenn die Klägerin noch keinen auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluss erworben hatte, der einer Ausbildung nach § 60 Abs. 1 SGB III a. F. nach Ausbildungsdauer und Status gleichwertig ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R - BSGE 100, 6 ff. = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 = JURIS-Dokument, jeweils RdNr. 11; BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 34/07 R - JURIS-Dokument Rdnr. 13 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - L 9 AL 159/16
    Hierbei dürfte zum einen zu prüfen sein, ob die Antragstellerin gegenüber ihrem Vater tatsächlich keinen Unterhaltsanspruch wegen Aufnahme einer Zweitausbildung hat (§ 1610 Abs. 2 BGB, s. hierzu nur BGH, Urt. v. 17.05.2006 - XIII ZR 54/04 -, juris Rn. 21 ff.; SächsLSG, Urt. v. 18.07.2013 - L 3 AL 59/10 -, juris Rn. 26 ff.).
  • VG Köln, 22.05.2014 - 26 K 4738/13

    Darlehen als Vorausleistung, Unterhaltsanspruch

    Landessozialgericht, Urteil vom 18. Juli 2013 - L 3 AL 59/10 -, juris.
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