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   LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 62/03 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23128
LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 62/03 U (https://dejure.org/2005,23128)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - L 6 KN 62/03 U (https://dejure.org/2005,23128)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - L 6 KN 62/03 U (https://dejure.org/2005,23128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Hinterbliebenenleistungen; Möglichkeit der Geltendmachung von Lebenszeitleistungen als Sonderrechtsnachfolgerin; Bestehen eines Ursachenzusammenhangs zwischen Tätigkeit und Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 62/03
    Insoweit ist festzustellen, dass die materielle Beweislast (vgl. BSGE 15, 53; 43, 110) der Klägerin obliegt.
  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82

    Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 62/03
    Für die "Quasi-Berufskrankheit Krebs durch ionisierende Strahlung plus Asbest" gilt also auch, dass sich diesbezüglich eine so genannte herrschende Meinung im einschlägigen medizinischen Fachgebiet gebildet haben muss (vgl. BSG, Urteil vom 31.01.1984 - 2 RU 67/82 -), wie es allgemein bei Quasi-Berufskrankheiten gefordert wird.
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 62/03
    Was die Asbestbelastung angeht, ist auf Folgendes hinzuweisen: Nach der Rechtsprechung des zweiten Senates des BSG (Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R) nun das synergetische Zusammenwirken mehrerer Schadstoffe nach dem Prinzip der Quasi-Berufskrankheit behandelt werden.
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 5/90

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen Betriebstätigkeit und Unfall, erhöhte

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 62/03
    Nachgewiesen sein muss auch eine der jeweiligen BK-Nummer entsprechende Erkrankung, und diese muss im Sinne der unfallrechtlichen Kausalitätslehre (vgl. dazu BSG 1, 72, 76; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 4, 11, 14) wesentlich ursächlich auf die belastende versicherte Tätigkeit zurückzuführen sein (haftungsausfüllende Kausalität).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 62/03
    Das heißt, dass bei vernünftiger Abwägung aller Umstände, die auf die berufliche Verursachung deutenden Faktoren so stark überwiegen müssen, dass darauf eine Entscheidung gestützt werden kann (BSGE 32, 203, 209; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; LSG Baden-Württemberg, Breith. 1985, 399, 403; Bayerisches LSG, Breith. 1985, 575, 587).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 62/03
    Nachgewiesen sein muss auch eine der jeweiligen BK-Nummer entsprechende Erkrankung, und diese muss im Sinne der unfallrechtlichen Kausalitätslehre (vgl. dazu BSG 1, 72, 76; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 4, 11, 14) wesentlich ursächlich auf die belastende versicherte Tätigkeit zurückzuführen sein (haftungsausfüllende Kausalität).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 62/03
    Das heißt, dass bei vernünftiger Abwägung aller Umstände, die auf die berufliche Verursachung deutenden Faktoren so stark überwiegen müssen, dass darauf eine Entscheidung gestützt werden kann (BSGE 32, 203, 209; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; LSG Baden-Württemberg, Breith. 1985, 399, 403; Bayerisches LSG, Breith. 1985, 575, 587).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2005 - L 18 KN 120/03

    Berücksichtigungsfähige Versicherungszeiten jugoslawischer Versicherter in der

    Die Klage ist unter dem Aktenzeichen SG Dortmund S 6 KN 62/03 eingetragen worden.

    Mit Beschluss vom 7.5.2003 hat das Sozialgericht die Verfahren S 6 KN 32/03 und S 6 KN 62/03 miteinander verbunden und das Verfahren unter dem ersten Aktenzeichen fortgeführt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 99/07

    Gesetzliche Unfallversicherung- Anerkennung einer Berufskrankheit BK Nr. 2402 bei

    Diese herrschende Meinung wird nach Auffassung des Senats nach wie vor auf dem Gebiet der Strahlenerkrankung durch Exposition bei der SDAG W durch die Jacobi-Gutachten repräsentiert (vgl. auch das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Januar 2005 - L 6 KN 62/03 U -, zitiert nach Juris).
  • SG Aachen, 14.03.2014 - S 6 U 82/13

    Anerkennung eines Stimmlippentumors als Berufskrankheit wegen Asbestexpositionen

    Auch im Hinblick auf die Berufskrankheit nach Nr. 2402 der Anlage zur BKV ist im Rahmen der wissenschaftlichen Literatur anerkannt, dass der positive Wahrscheinlichkeitsbeweis der Verursachung bei alleiniger beruflicher Exposition gegenüber ionisierender Strahlung in der Regel vorliegt, wenn die Verursachungswahrscheinlichkeit mehr als 50% beträgt (Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 2402 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung "Erkrankungen durch ionisierende Strahlen" - Bekanntmachung des BMAS vom 24.10.2011, GMBl. 2011, Nr. 49-51, S. 13; ferner Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 13.09.2007 - L 1 U 44/03 = juris Rdnr. 42; Hess. LSG, Urteil vom 31.08.2010 - L 3 U 162/05 = juris Rdnr. 48; Sächs LSG, Urteil vom 19.01.2005 - L 6 KN 62/03 U = juris Rdnr. 47; offen Hess. LSG, Urteil vom 23.08.2013 - L 9 U 30/12 ZVW = juris Rndr. 53).
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