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   LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18   

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https://dejure.org/2020,46893
LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18 (https://dejure.org/2020,46893)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20.05.2020 - L 1 KR 270/18 (https://dejure.org/2020,46893)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - L 1 KR 270/18 (https://dejure.org/2020,46893)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl als Hilfsmittel der

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
    Da sich der Kläger das beantragte Hilfsmittel noch nicht selbst beschafft hat, ist der Anspruch nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat zu beurteilen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R - juris Rn. 15 und Urteil vom 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R - juris Rn. 29).

    Denn mangels Weiterleitung des Rehabilitationsantrags nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX (in der hier noch anzuwendenden, bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung [a.F.]) begründet sich eine umfassende Prüfungs- und ggf. auch Leistungszuständigkeit der beklagten Krankenkasse als zuerst angegangene Leistungsträgerin (sog. leistende Rehabilitationsträgerin; vgl. die Legaldefinition in § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX in der seit 01.01.2018 geltenden Fassung des Bundesteilhabegesetzes [BTHG]), die sich im Außenverhältnis zum Versicherten auf alle Rechtsgrundlagen erstreckt, die überhaupt in dieser Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R - juris Rn. 32).

    Einen fehlenden engen Bezug zu einer konkreten Krankenbehandlung weisen gesundheitsförderliche Maßnahmen auf, die (nur) allgemein auf die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit, die Mobilisierung von Restfunktionen des behinderten Menschen, die Erhöhung der Ausdauer und Belastungsfähigkeit sowie die Hilfe bei der Krankheitsbewältigung zielen (BSG, Urteil vom 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R - juris Rn. 22 [Elektrorollstuhl]; Urteil vom 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R - juris Rn. 43 [Easy-Rider-2]; Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - juris Rn. 21 [Therapiedreirad II]).

    Im Vordergrund steht das Ziel der Teilhabe (Partizipation) an den verschiedenen Lebensbereichen sowie die Stärkung der Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung unter Berücksichtigung des Sozialraums (BSG, Urteil vom 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R - juris Rn. 29 m.w.N. zu den Gesetzesmaterialien).

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
    Bei dem begehrten Handbike handelt es sich um ein Hilfsmittel, das dem mittelbaren Behinderungsausgleich dient, weil es die ausgefallene Körperfunktion nicht ersetzt, ergänzt oder wiederherstellt, sondern zum Ausgleich der direkten und indirekten Behinderungsfolgen eingesetzt wird (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R - juris Rn. 14 und Urteil vom 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R - juris Rn. 18).

    (BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R - juris Rn. 15 f.).

    Nicht erfasst von diesem Basisausgleich ist die Fähigkeit, weitere Wegstrecken - vergleichbar einem Radfahrer, Jogger oder Wanderer - zu bewältigen (BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R - juris Rn. 17 und Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R - juris Rn. 17 ff.).

  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
    Bei dem begehrten Handbike handelt es sich um ein Hilfsmittel, das dem mittelbaren Behinderungsausgleich dient, weil es die ausgefallene Körperfunktion nicht ersetzt, ergänzt oder wiederherstellt, sondern zum Ausgleich der direkten und indirekten Behinderungsfolgen eingesetzt wird (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R - juris Rn. 14 und Urteil vom 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R - juris Rn. 18).

    Die übliche Gehgeschwindigkeit schwankt je nach Alter, Geschlecht und Faktoren wie dem Gehen allein oder als Gruppe zwischen etwa 4 km/h und 6 km/h. Unabhängig von der medizinischen Indikation und den Umständen des Einzelfalls ist kein Grundbedürfnis erkennbar, zu dessen Befriedigung es erforderlich sein könnte, sich den Nahbereich mit einer Geschwindigkeit zu erschließen, die höher ist als die übliche Schrittgeschwindigkeit nichtbehinderter Menschen (BSG, Urteil vom 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R - juris Rn. 28).

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
    Nicht erfasst von diesem Basisausgleich ist die Fähigkeit, weitere Wegstrecken - vergleichbar einem Radfahrer, Jogger oder Wanderer - zu bewältigen (BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R - juris Rn. 17 und Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R - juris Rn. 17 ff.).
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad - Genehmigungsfiktion nach §

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
    Einen fehlenden engen Bezug zu einer konkreten Krankenbehandlung weisen gesundheitsförderliche Maßnahmen auf, die (nur) allgemein auf die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit, die Mobilisierung von Restfunktionen des behinderten Menschen, die Erhöhung der Ausdauer und Belastungsfähigkeit sowie die Hilfe bei der Krankheitsbewältigung zielen (BSG, Urteil vom 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R - juris Rn. 22 [Elektrorollstuhl]; Urteil vom 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R - juris Rn. 43 [Easy-Rider-2]; Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - juris Rn. 21 [Therapiedreirad II]).
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
    Einen fehlenden engen Bezug zu einer konkreten Krankenbehandlung weisen gesundheitsförderliche Maßnahmen auf, die (nur) allgemein auf die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit, die Mobilisierung von Restfunktionen des behinderten Menschen, die Erhöhung der Ausdauer und Belastungsfähigkeit sowie die Hilfe bei der Krankheitsbewältigung zielen (BSG, Urteil vom 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R - juris Rn. 22 [Elektrorollstuhl]; Urteil vom 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R - juris Rn. 43 [Easy-Rider-2]; Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - juris Rn. 21 [Therapiedreirad II]).
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht für

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
    Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (st. Rspr. - siehe z.B. BSG, Urteil vom 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
    Es gelte ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegenstehe (BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
    Sie wird im Rahmen des mittelbaren Behinderungsausgleichs allerdings nur im Sinne eines Basisausgleichs gewährleistet und nicht im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Mobilitätsmöglichkeiten eines Gesunden verstanden (BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BSG, 18.06.2014 - B 3 KR 8/13 R

    Krankenversicherung - Gehörlosigkeit - Anspruch auf Rauchwarnmeldesystem -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KR 270/18
    Hierbei ist zwischen unmittelbarem und mittelbarem Behinderungsausgleich zu unterscheiden (st. Rspr. - siehe z.B. BSG, Urteil vom 18.06.2014 - B 3 KR 8/13 R - juris Rn. 16).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse -

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