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   LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00   

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https://dejure.org/2001,17000
LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00 (https://dejure.org/2001,17000)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20.11.2001 - L 1 P 9/00 (https://dejure.org/2001,17000)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20. November 2001 - L 1 P 9/00 (https://dejure.org/2001,17000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Pflegegeld; Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung; Berechnung des Pflegegeldes für Schwerstpflegebedürftige

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00
    Der nächtliche Hilfebedarf muss prinzipiell also jeden Tag auftreten; soweit an wenigen einzelnen Tagen im Laufe eines Monats eine solche Hilfe nicht geleistet werden muss, ist dies allerdings unschädlich (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 10 sowie § 15 Nrn. 1 und 5).

    Beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen ist der Zeitaufwand für den körperlichen Bewegungsvorgang gemeint, um in das Bett hineinzugelangen (BSG, Urteil vom 29.04.1999 - B 3 P 7/98).

    Wenngleich nicht täglich notwendige Verrichtungen jedenfalls bei der Ermittlung des insgesamt anfallenden Hilfebedarfs zu berücksichtigen sind, so zeigt doch das Abstellen in § 15 Abs. 3 SGB XI auf den wöchentlichen Tagesdurchschnitt, dass nur solche Hilfen in die Zeiterfassung eingestellt werden können, die regelmäßig wenigstens einmal pro Woche auf Dauer (d.h. mindestens sechs Monate) anfallen (BSG, Urteil vom 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R).

    Die Hilfe beim Gehen, Stehen, Sitzen bzw. der sie ersetzenden Verrichtungen durch einen Transfer der Pflegeperson sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit einer der gesetzlich definierten Verrichtungen der Grundpflege anfallen (BSG, Urteil vom 29.04.1999, B 3 P 7/98 R).

  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 11/98 R

    Anspruch auf anteiliges Pflegegeld - Wohnen in Behinderteneinrichtung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00
    Der Anspruch auf Pflegegeld stehe der Klägerin anteilig für die Zeit ab 06.04.1995 und insbesondere auch nach der alten Fassung von § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB XI zu (BSG vom 29.04.1999, Az.: B 3 P 11/98 R).

    Die Berechnungsweise folgt aus § 37 Abs. 2 SGB XI. Dabei ist ein Tag dort zu zählen, wo er unter Berücksichtigung der 12.00 Uhr-Grenze überwiegend verbracht wurde in Bezug auf die Wochenenden nur für Samstags und Sonntags beansprucht werden kann (BSG, Urteil vom 29.04.1999 - B 3 P 11/98).

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00
    Der Gesetzgeber hat aber das Regelungsdefizit durch die Neufassung des § 15 Abs. 3 SGB XI auch für die zurückliegende Zeit ausgefüllt, weil diese Regelung deutlich macht, dass die im Vergleich dazu für die Betroffenen großzügigeren Regelungen des Mindestzeitaufwands in den PflRi jedenfalls insoweit von seinem Willen getragen waren (BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 S. 3).

    Der Anspruch der Klägerin scheitert hingegen nicht schon an dem Erfordernis der nächtlichen Pflegeleistungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI. Zur Frage, wann ein nächtlicher Hilfebedarf vorliegt, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entscheiden, dass ein Pflegebedarf rund um die Uhr, auch nachts als Voraussetzung für die Zuordnung zur Pflegestufe III gegeben ist, wenn entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (BRi) vom 21.03.1997 ein nächtlicher Grundpflegebedarf für zumindest eine der in § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 SGB XI aufgeführten Verrichtungen grundsätzlich jede Nacht entsteht (BSG, Urteile vom 19.02.1998, SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; B 3 P 2/97 R, B 3 P 6/97 R nicht veröffentlicht).

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00
    Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen ist allein der Hilfebedarf bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen und die in § 14 Abs. 3 SGB XI genannten Arten der Hilfe maßgebend und eine Ausdehnung auf dort nicht genannte Pflegebereiche, Verrichtungen und Hilfeleistungen grundsätzlich ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 19.02.1998, B 3 P 5/97 R).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00
    In den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 24.06.1998 (B 3 P 4/97 R) und vom 06.08.1998 (B 3 P 17/98 R), der sich der Senat anschließt, ist die Hilfe außerhalb der Wohnung nur dann pflegeversicherungsrechtlich von Bedeutung, wenn sie erforderlich ist, um ein Weiterleben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R

    Pflegeversicherung - Bemessung - Pflegebedarf - geistig Behinderter -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00
    Das Gesetz bietet keine Grundlage für die Berücksichtigung eines Hilfebedarfs in Form einer ständigen Anwesenheit und Aufsicht einer Pflegeperson eines geistig Behinderten (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 8, st. Rspr.).
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/99 R

    Pflegeversicherung - Beteiligtenfähigkeit der Schiedsstelle, Beiladung

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00
    Die Heranziehung eines einheitlichen Maßstabes für die Feststellung von Pflegebedüftigkeit nach den häuslichen Verhältnissen entspricht aber dem Vorrang der häuslichen Pflege, so dass die Inanspruchnahme stationärer Pflege gegenüber der ambulanten Pflege nicht durch einen großzügigeren Maßstab begünstigt werden darf (BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 P 19/99 R).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 2/97 R

    Pflegeversicherung - Pflegegeld - Pflegebedarf - Pflegefall - Pflegestufe III -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00
    Der Anspruch der Klägerin scheitert hingegen nicht schon an dem Erfordernis der nächtlichen Pflegeleistungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI. Zur Frage, wann ein nächtlicher Hilfebedarf vorliegt, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entscheiden, dass ein Pflegebedarf rund um die Uhr, auch nachts als Voraussetzung für die Zuordnung zur Pflegestufe III gegeben ist, wenn entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (BRi) vom 21.03.1997 ein nächtlicher Grundpflegebedarf für zumindest eine der in § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 SGB XI aufgeführten Verrichtungen grundsätzlich jede Nacht entsteht (BSG, Urteile vom 19.02.1998, SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; B 3 P 2/97 R, B 3 P 6/97 R nicht veröffentlicht).
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00
    Die Voraussetzungen für die Zuordnung zur Pflegestufe III sind vielmehr nach den § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 3 SGB XI nach den dort aufgezeigten eigenständigen Kriterien zu ermitteln (BSG, Urteil vom 26.11.1998 - B 3 P 20/97).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 6/97 R

    Nächtliche Pflege als Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III, höhere

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2001 - L 1 P 9/00
    Der Anspruch der Klägerin scheitert hingegen nicht schon an dem Erfordernis der nächtlichen Pflegeleistungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI. Zur Frage, wann ein nächtlicher Hilfebedarf vorliegt, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entscheiden, dass ein Pflegebedarf rund um die Uhr, auch nachts als Voraussetzung für die Zuordnung zur Pflegestufe III gegeben ist, wenn entsprechend den Vorgaben in den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (BRi) vom 21.03.1997 ein nächtlicher Grundpflegebedarf für zumindest eine der in § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 SGB XI aufgeführten Verrichtungen grundsätzlich jede Nacht entsteht (BSG, Urteile vom 19.02.1998, SozR 3-3300 § 15 Nr. 1; B 3 P 2/97 R, B 3 P 6/97 R nicht veröffentlicht).
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 3/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - nächtliche Hilfeleistung -

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