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   LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 712/11   

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https://dejure.org/2014,1288
LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 712/11 (https://dejure.org/2014,1288)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.01.2014 - L 5 R 712/11 (https://dejure.org/2014,1288)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - L 5 R 712/11 (https://dejure.org/2014,1288)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Befreiung nach § 20 SVG - Versicherungspflicht; Befreiung; Feststellung des Nichtbestehens; Auslegung; Streitgegenstand

  • rechtsportal.de

    Befreiung Selbstständiger von der Rentenversicherungspflicht im Beitrittsgebiet durch Erklärung bis 31.12.1991

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 712/11
    Soweit der Klägerprozessbevollmächtigte, unter Verweis auf angeblich höchstrichterliche Rechtsprechung meint, in Vormerkungsbescheiden getroffene Negativentscheidungen, mit denen die Feststellung von unter anderem Beitragszeiten abgelehnt werde, seien bindend, trifft dies nicht zu und ergibt sich auch nicht aus der mehrfach zitierten Entscheidung des BSG vom 30. August 2001 (- B 4 RA 114/00 R - SozR 3-2600 § 149 Nr. 6).

    Im Rahmen des sog. Vormerkungsverfahrens wird lediglich auf der Grundlage des im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt geltenden materiellen Rechts vorab geklärt, ob ein bestimmter potentiell rentenrelevanter Tatbestand (Beitrags-, Anrechnungs-, Berücksichtigungs- oder Ersatzzeit) im Sinne des SGB VI nach seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt ist und ob generell die Möglichkeit besteht, dass der Sachverhalt in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich relevant werden kann (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 114/00 R - SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 = JURIS-Dokument, RdNr. 26 mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere geht es nicht um die "Anerkennung" oder "Feststellung" von "rentenrechtlichen Zeiten" für den späteren Leistungsfall; ob der Sachverhalt, der nach heutigem Recht als Tatbestand einer bestimmten rentenrechtlichen Zeit vorzumerken ist, im späteren Leistungsfall nach dem dann geltenden Recht den Tatbestand dieser rentenrechtlichen Zeit, den einer anderen Zeit oder aber keinen mehr erfüllt, wird hier nicht verbindlich geklärt (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 114/00 R - SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 = JURIS-Dokument, RdNr. 26 mit weiteren Nachweisen).

  • SG Lübeck, 20.03.2009 - S 15 R 551/07

    Umfang der Vorschrift des § 2 S. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI);

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 712/11
    Bezogen auf das in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI enthaltene Tatbestandsmerkmal ist unter einer Regelmäßigkeit zu verstehen, dass unbefristete versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse oder versicherungspflichtige befristete Beschäftigungen mit kontinuierlicher Abfolge für den Selbständigen ausgeübt bzw. mehrere Beschäftigungen nacheinander ausgeübt werden (vgl. zutreffend: SG Lübeck, Urteil vom 20. März 2009 - S 15 R 551/07 - JURIS-Dokument, RdNr. 36 mit weiteren Nachweisen aus der Kommentarliteratur).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 712/11
    Eine Beweislastumkehr kommt nur für vereinzelte und bestimmte Fallgestaltungen in Betracht, in denen der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (vgl. insgesamt: BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 88/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 5, RdNr. 10 und 15 zur Beweiserleichterung wegen Beweisvereitelung und RdNr. 17 zur Beweislastumkehr bei Beweiserschwerung); also in Konstellationen in denen in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Versicherten wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind, d.h. wenn eine besondere Beweisnähe des Betroffenen vorliegt.
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 712/11
    Denn die sozialversicherungsrechtliche Arbeitgeberprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV, die im Betrieb "Sanitätshaus M " stattfanden, dienten lediglich der Überprüfung der Sozialversicherungsverhältnisse der Beschäftigten und der damit mit den Gesamtversicherungsbeiträgen im Zusammenhang stehenden Arbeitgeberpflichten nach §§ 28a ff. SGB IV, nicht aber der Überprüfung sonstiger Versicherungspflichttatbestände dort angestellter Beschäftigter, weil die Prüfbehörden bei Arbeitgeberprüfungen nach § 28p SGB IV selbst in kleinen Betrieben nicht zu einer vollständigen Überprüfung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Versicherten verpflichtet sind (BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 1/04 R - SozR 4-2400 § 22 Nr. 2 = JURIS-Dokument, RdNr. 44).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 712/11
    Eine Beweislastumkehr kommt nur für vereinzelte und bestimmte Fallgestaltungen in Betracht, in denen der Gegner der beweisbelasteten Partei den Beweis vereitelt oder erschwert oder die Beweisführung unmöglich ist, weil die zu beweisenden Tatsachen sich im Bereich des Gegners abgespielt haben und dieser an der ihm möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht oder nicht rechtzeitig mitgewirkt hat (vgl. insgesamt: BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - BSGE 95, 57, 64 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6; BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 88/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 5, RdNr. 10 und 15 zur Beweiserleichterung wegen Beweisvereitelung und RdNr. 17 zur Beweislastumkehr bei Beweiserschwerung); also in Konstellationen in denen in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Versicherten wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind, d.h. wenn eine besondere Beweisnähe des Betroffenen vorliegt.
  • LSG Saarland, 01.12.2005 - L 1 RA 11/04

    Sozialversicherungspflicht des HV, ein Auftraggeber, 5/6 Regelung, Einkünfte

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 712/11
    Zu betrachten sind grundsätzlich die Einkünfte innerhalb eines Kalenderjahres, wobei die Einkünfte des Vorjahres sowie die voraussichtlichen Einkünfte in einer wertenden Betrachtung zu berücksichtigen sind (vgl. dazu insgesamt und der Praktikabilitätsgröße der 5/6-Bewertung zustimmend: LSG für das Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04 - JURIS-Dokument, RdNr. 23; Fichte in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB VI, § 2, RdNr. 84 [Stand: Mai 2007]; Boecken in: Ruland/Försterling, Gemeinschaftskommentar zum SGB VI, § 2, RdNr. 201 [Stand: Oktober 2007]; Pietrek in: Schlegel/Voelzke, JURIS-Praxiskommentar zum SGB VI, 2008, § 2, RdNr. 189; Brand, BB 1999, 1162, 1166; Oberthür/Lohr, NZA 2001, 126, 128).
  • SG Köln, 09.10.2015 - S 29 R 1291/12

    Versicherungspflicht eines Systemanalytikers und IT-Beraters in der gesetzlichen

    Zu betrachten sind grundsätzlich die Einkünfte innerhalb eines Kalenderjahres, wobei die Einkünfte des Vorjahres sowie die voraussichtlichen Einkünfte in einer wertenden Betrachtung zu berücksichtigen sind (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 21.01.2014 - L 5 R 712/11-).
  • SG Düsseldorf, 20.01.2015 - S 44 R 599/12

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Physiotherapeuten mit eigener

    Seinem Wortsinn nach bedeutet "regelmäßig" so viel wie "nach einem bestimmten Muster gebildet", "nicht nur gelegentlich" oder "immer wiederkehrend"(Sächsisches LSG, Urteil vom 21.01.2014, Az.: L 5 R 712/11; SG Lübeck a.a.O.).
  • SG Gotha, 21.11.2019 - S 10 R 1629/16
    Das Erfordernis der Wesentlichkeit wird im Sinne eines Orientierungsrahmens dann als erfüllt angesehen, wenn der Selbständige mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Einkünfte allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber erzielt (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - L 5 R 712/11, juris; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04, juris).
  • SG Altenburg, 21.11.2019 - S 10 R 1629/16

    Beweislast für eine in der Vergangenheit erteilte und für jede Beschäftigung oder

    Das Erfordernis der Wesentlichkeit wird im Sinne eines Orientierungsrahmens dann als erfüllt angesehen, wenn der Selbständige mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Einkünfte allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber erzielt (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - L 5 R 712/11, juris; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04, juris).
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