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   LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15 B ER   

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LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15 B ER (https://dejure.org/2016,2666)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.02.2016 - L 1 KR 217/15 B ER (https://dejure.org/2016,2666)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - L 1 KR 217/15 B ER (https://dejure.org/2016,2666)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 353
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11

    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Zum echten Unternehmerrisiko wird das dadurch bedingte Vergütungsrisiko regelmäßig erst dann, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brach liegen (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - L 4 R 761/11 - juris Rn. 53).

    Dem Arbeitnehmer werden dadurch sämtliche Schutzmöglichkeiten genommen, ohne dass dies, wie vorstehend ausgeführt, im Ergebnis durch unternehmerische Rechte oder gar Gewinne kompensiert wird (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - L 4 R 761/11 - juris Rn. 54).

  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Die Sperrminorität eines Minderheitsgesellschafters ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (nur) dann als Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit gewertet worden, wenn der betreffende Gesellschafter für die Gesellschaft zum Geschäftsführer bestellt war (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R - juris Rn. 21; Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R - juris Rn. 27 ff.; Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 25; Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 34/00 R - juris Rn. 15; Urteil vom 23. Juni 1994 - B12 RK 72/92 - juris Rn. 14/15).

    Mangels anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag der Antragstellerin ist die Dienstaufsicht über die Angestellten Sache der laufenden Geschäftsführung und nicht der Gesellschafterversammlung (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R - juris Rn. 21; Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R - juris Rn. 28 f.).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Die Sperrminorität eines Minderheitsgesellschafters ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (nur) dann als Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit gewertet worden, wenn der betreffende Gesellschafter für die Gesellschaft zum Geschäftsführer bestellt war (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R - juris Rn. 21; Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R - juris Rn. 27 ff.; Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 25; Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 34/00 R - juris Rn. 15; Urteil vom 23. Juni 1994 - B12 RK 72/92 - juris Rn. 14/15).

    Mangels anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag der Antragstellerin ist die Dienstaufsicht über die Angestellten Sache der laufenden Geschäftsführung und nicht der Gesellschafterversammlung (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R - juris Rn. 21; Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R - juris Rn. 28 f.).

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Maßgebend ist aus den dargelegten Gründen nicht die subjektive Vorstellung der Beteiligten, sondern das Gesamtbild der Arbeitsleistung nach den tatsächlichen Verhältnissen (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - juris Rn. 20; BAG, Urteil vom 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - juris Rn. 18).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Maßgebend ist aus den dargelegten Gründen nicht die subjektive Vorstellung der Beteiligten, sondern das Gesamtbild der Arbeitsleistung nach den tatsächlichen Verhältnissen (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - juris Rn. 20; BAG, Urteil vom 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - juris Rn. 18).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Sie würde verkennen, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Sie würde verkennen, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Die Sperrminorität eines Minderheitsgesellschafters ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (nur) dann als Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit gewertet worden, wenn der betreffende Gesellschafter für die Gesellschaft zum Geschäftsführer bestellt war (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R - juris Rn. 21; Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R - juris Rn. 27 ff.; Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 25; Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 34/00 R - juris Rn. 15; Urteil vom 23. Juni 1994 - B12 RK 72/92 - juris Rn. 14/15).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 1 KR 217/15
    Dies gilt erst recht, wenn derartige Verträge nicht ausgehandelt, sondern von der einen Partei als Formularvertrag vorformuliert werden (BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - juris Rn. 41).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - L 11 (16) KR 16/04

    Krankenversicherung

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • LSG Sachsen, 20.05.2020 - L 1 KA 2/20
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen daher nur, wenn ein Erfolg im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg, da eine gerichtliche Entscheidung das genannte Regel-Ausnahme-Verhältnis und die darin liegende gesetzliche Risikoverteilung zu Lasten des Betroffenen unterliefe, setzte sie die Vollziehung bereits dann aus, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wahrscheinlich wie der Misserfolg, der Ausgang des Hauptsacheverfahrens also offen ist (st. Rspr., vgl. Sächsisches Landessozialgericht &61531;LSG&61533;, Beschluss vom 22.02.2016 - L 1 KR 217/15 B ER - juris Rn. 54; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86a Rn. 27a).
  • LSG Hessen, 20.09.2018 - L 8 KR 336/15
    Er ist der Träger der unternehmerischen Initiativ- und Entscheidungsmacht in der Gesellschaft und ihrem Unternehmen, nimmt gegenüber den ihm nachgeordneten Arbeitnehmern der Gesellschaft einschließlich ihrer Prokuristen die Arbeitgeberfunktionen (vgl. § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG) wahr und hat zur Ausübung seiner Geschäftsführungsbefugnis aus § 37 GmbHG die unentziehbare und nur durch die (gesetzliche oder anderweitige) Anordnung von Gesamtvertretung einschränkbare organschaftliche Vertretungsmacht in der Gesellschaft (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. August 1995, GmbHR 1996, 208, 209; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Februar 2016 - L 1 KR 217/15 B ER -, Rn. 60, juris).
  • LSG Bayern, 23.08.2016 - L 5 KR 409/16

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Beitragsbescheid

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen daher nur, wenn ein Erfolg im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg, da eine gerichtliche Entscheidung das genannte Regel-Ausnahme-Verhältnis und die darin liegende gesetzliche Risikoverteilung zulasten des Betroffenen unterliefe, setzte sie die Vollziehung bereits dann aus, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wahrscheinlich wie der Misserfolg, der Ausgang des Hauptsacheverfahrens also offen ist (st.Rspr., vgl. Sächs. LSG v. 22.02.2016 - L 1 KR 217/15 B ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer - Keller, SGG, 10. Aufl., § 86a Rn. 27a).
  • SG Gelsenkirchen, 16.08.2018 - S 43 KR 831/18
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen daher nur, wenn ein Erfolg im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg, da eine gerichtliche Entscheidung das genannte Regel-Ausnahme-Verhältnis und die darin liegende gesetzliche Risikoverteilung zu Lasten des Betroffenen unterliefe, setzte sie die Vollziehung bereits dann aus, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wahrscheinlich wie der Misserfolg, der Aus-gang des Hauptsacheverfahrens also offen ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.08.2016 - L 5 KR 409/16 ER -, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.02.2016 - L 1 KR 217/15 B ER -, juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt - Keller, SGG, 12. Aufl., § 86a Rn. 27a).
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