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   LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15 B ER   

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https://dejure.org/2016,2667
LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15 B ER (https://dejure.org/2016,2667)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.02.2016 - L 3 AS 613/15 B ER (https://dejure.org/2016,2667)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - L 3 AS 613/15 B ER (https://dejure.org/2016,2667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Überprüfungsantrag; vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15
    (1) Ob auch bei einem weiten Verständnis des Begriffes "Vollziehung" in § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG (vgl. hierzu die Nachweise zur verwaltungsprozessualen Rechtsprechung und Kommentarliteratur bei LSG Berlin-Brandenburg, a. a. O.) noch von einem Vollzug gesprochen werden kann, wenn es sich bei dem "vollzogenen" Verwaltungsakt lediglich um eine verfahrensrechtliche Vorbereitungshandlung handelt, die auf Grund der im Einzelfall einschlägigen Regelungen in Form eines Verwaltungsaktes zu ergehen hat (zur Aufforderung, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen, als Verwaltungsakt: BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R - NZS 2016, 31 ff. = ZFSH/SGB 2015, 665 ff. = juris Rdnr. 12, m. w. N.), kann vorliegend dahingestellt bleiben.

    Denn wenn ein Rentenbescheid erginge und dieser bestandskräftig würde, würde für den Antragsteller das Rechtsschutzbedürfnis im grundsicherungsrechtlichen Verfahren gegen den Antragsgegner entfallen (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015, a. a. O., Rdnr. 13, m. w. N.),.

    Bei der Aufforderung im Sinne dieser Vorschrift, bei der es sich um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015, a. a. O., Rdnr. 12, m. w. N.), sind verschiedene Anforderungen zu beachten.

    Auch hier muss der Leistungsträger Ermessenserwägungen anstellen (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015, a. a. O., Rdnr. 20 ff.).

    Welche Anforderungen hierbei zu beachten sind, hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 19. August 2015 beschrieben (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015, a. a. O., Rdnr. 36 ff., m. w. N.).

    Denn wenn der beigeladene Rentenversicherungsträger auf den Antrag des Antragsgegners hin einen bewilligenden Rentenbescheid erlassen und dieser bestandskräftig würde, hätte sich der Aufforderungsbescheid vom 21. Mai 2014 erledigt und in den gegen diesen Bescheid geführten Gerichtsverfahren würde dem Antragsteller das Rechtsschutzbedürfnis fehlen (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015, a. a. O., Rdnr. 13).

  • LSG Sachsen, 19.02.2015 - L 8 AS 1232/14
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15
    Der Antragsgegner hat unter anderem unter Berufung auf den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 19. Februar 2015 (Az. L 8 AS 1232/14 ER) vorgetragen, dass wegen des intendierten Ermessens eine Ermessensausübung lediglich in atypischen Fällen vorzunehmen sei.

    Es sei nach dem Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 19. Februar 2015 (Az. L 8 AS 1232/14 ER) von einem intendierten Ermessen auszugehen, sodass eine näher begründete Abwägungsentscheidung nur dann erforderlich sei, wenn ein atypischer Fall vorliege.

    Er verweist auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses sowie auf den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 19. Februar 2015 (Az. L 8 AS 1232/14 ER).

  • LSG Bayern, 11.09.2015 - L 16 AS 510/15

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15
    Wenn also gegen eine Antragsablehnung im Hauptsacheverfahren eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (oder eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG) gegeben ist, kann vorläufiger gerichtlicher Rechtschutz nur über den Erlass einer einstweiligen Anordnung erlangt werden (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 23. Juni 2014 - L 3 AS 88/12 B ER - Rdnr. 22; Bay. LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rdnr. 18, m. w. N.; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [11. Aufl., 2014], § 86a Rdnr. 6).

    Da bei einem Eilrechtsschutzgesuch in einem Überprüfungsverfahren nicht nur die üblichen Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes erfüllt sein müssen, sondern noch die Bestandskraft des zur Überprüfung gestellten Bescheides besteht, sind hier besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrunds zu stellen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2010 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rdnr. 19, m. w. N.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rdnr. 12; vgl. auch Bay. LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rdnr. 21, m. w. N).

  • LSG Sachsen, 26.05.2011 - L 3 AS 378/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15
    Dies gilt auch für die Ablehnung eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Mai 2011 - L 3 AS 378/11 B ER - Rdnr. 19, m. w. N.).

    Zum anderen wird die Bestandskraft des Aufforderungsbescheides vom 21. Mai 2014 nicht bereits durch die Stellung des Überprüfungsantrages, sondern erst durch eine positive Entscheidung über diesen Antrag durchbrochen (so zum Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Mai 2011, a. a. O., Rdnr. 20).

  • BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 10/89
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15
    Denn wenn ein Bescheid, wie der Aufforderungsbescheid vom 21. Mai 2014, wegen unterlassener Ermessensausübung rechtswidrig ist, muss die Behörde die ihr in § 44 SGB X auferlegte Verpflichtung erfüllen, diese Verwaltungsakte zurückzunehmen, sobald dieser rechtliche Zusammenhang erkannt wird (vgl. BSG, Beschluss vom 14. Februar 1991 - 10 RKg 10/89 - juris Rdnr. 28).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011 - L 5 AS 342/10

    Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz in einem laufenden Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15
    Da bei einem Eilrechtsschutzgesuch in einem Überprüfungsverfahren nicht nur die üblichen Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes erfüllt sein müssen, sondern noch die Bestandskraft des zur Überprüfung gestellten Bescheides besteht, sind hier besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrunds zu stellen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2010 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rdnr. 19, m. w. N.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rdnr. 12; vgl. auch Bay. LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rdnr. 21, m. w. N).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15
    Da bei einem Eilrechtsschutzgesuch in einem Überprüfungsverfahren nicht nur die üblichen Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes erfüllt sein müssen, sondern noch die Bestandskraft des zur Überprüfung gestellten Bescheides besteht, sind hier besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrunds zu stellen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2010 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rdnr. 19, m. w. N.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rdnr. 12; vgl. auch Bay. LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rdnr. 21, m. w. N).
  • SG Leipzig, 29.06.2015 - S 9 AS 311/15
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15
    Zum Teil wird der beigeladene Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Sicherungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG verpflichtet, den gestellten Rentenantrag nicht zu bearbeiten, insbesondere keinen Rentenbescheid zu erlassen (vgl. SG Leipzig, Beschluss vom 29. Juni 2015 - S 9 AS 311/15 B ER - juris Rdnr. 20 ff.).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15
    Da die Rücknahmeerklärung ebenso wie ein Antrag eine öffentliche Willenserklärung ist, finden auf diese Erklärung die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu den Willenserklärungen, unter anderem über die Anfechtung (vgl. §§ 119 ff. BGB), entsprechend Anwendung (so zum Antrag auf Sozialleistungen: BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79 ff. = SozR 4100 § 100 Nr. 11 = juris Rdnr 21; Mönch-Kalina, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I [2. Aufl. 2011], § 16 Rdnr. 18, m. w. N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - L 2 AS 520/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15
    Zum Teil wird die Rentenantragstellung als Vollziehung des Aufforderungsbescheides angesehen und demzufolge die Aufhebung der Vollziehung nach § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG geprüft (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - L 2 AS 520/14 B ER - juris Rdnr. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - L 5 AS 2740/14 B ER - juris Rdnr. 5, mit krit. Anm. vom Wahrendorf, jurisPR-SozR 8/2015 Anm. 6).
  • LSG Sachsen, 23.06.2014 - L 3 AS 88/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - L 5 AS 2740/14

    Dauer der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2014 - L 18 AS 1967/14

    Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer unter sechs Monaten

  • LSG Bayern, 03.06.2016 - L 7 AS 233/16

    Eilverfahren - Renten-Ersatzantrag des Jobcenters - Vollmachtsloser Anwalt

    (3) Nach anderer Auffassung ist gegen den Ersatzantrag eine Sicherungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG statthaft (Bay LSG, Beschluss vom 23.06.2015, L 11 AS 273/15 B ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 22.02.2016, L 3 AS 613/15 B ER).
  • LSG Bayern, 08.10.2019 - L 20 KR 479/19

    Sozialprozessrecht: Zur Eilbedürftigkeit einer Regelungsanordnung im Sinne eines

    Gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO ist die Vollstreckung (erst) einzustellen oder zu beschränken, sobald der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt wird, aufgehoben wird (vgl. zu allem LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.05.2013, L 19 AS 638/13 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER; Bayer. LSG, Beschluss vom 11.09.2015, L 16 AS 510/15 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.12.2015, L 8 AY 55/15 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.02.2016, L 3 AS 613/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2016 - L 11 AS 329/16
    Denn gegen den ablehnenden Bescheid nach § 44 SGB X, auf den sich der Antragsteller bezieht, ist statthafter Rechtsbehelf die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage mit der Folge, dass sich der einstweilige Rechtsschutz nicht nach § 86b Abs. 1 SGG richtet (so auch: Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Februar 2016 - L 3 AS 613/15 B ER -).
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